Halfing - 10.000 Euro sind im Laufe der Behandlung von Kater Mucki zusammengekommen. Tragen muss die Kosten eine kleine Gemeinde in Bayern. Warum das so ist und was das mit dem Thema Katzenschutzverordnung zu tun hat.

Laut einem Bericht der Abendschau - Der Süden des Bayerischen Rundfunk (BR) vom 29. September 2026 wurde Kater Mucki in Halfing, im Landkreis Rosenheim nach Stunden hängend in einem gekippten Fenster gefunden. Der Fundkater wurde schwer verletzt in das Tierheim Ostermünchen und anschließend in eine Tierklinik gebracht.

Das sogenannte „Kippfenster-Syndrom“ kann für Katzen lebensgefährlich sein: „Dabei können schwerste innere Verletzungen an Knochen, Nerven und Organen entstehen, die oft zu irreparablen Schäden und sicherlich auch zu großen Schmerzen führen“, erklärt die für TASSO tätige Tierärztin Dr. Anette Fach. „Es werden zwar viele Katzen noch lebend gefunden, oft müssen sie dann aber doch eingeschläfert werden, da die Schädigungen zu schwerwiegend sind.“ Muckis Verletzungen waren glücklicherweise behandelbar, doch sie ergab zudem die Diagnose Epilepsie. Der Weg dahin war teuer, erzählt Tilmann Rieger, Leite des Tierheims Ostermünchen in dem BR-Beitrag.

10.000 Euro kamen zusammen - für das Tierheim, das derzeit 140 Katzen und damit so viele wie noch nie versorgt, eine nicht stemmbare Summe. Letztendlich wurde die Rechnung an die Fundort-Gemeinde Halfing weitergeleitet, welche diese übernahm. Zum Glück, denn hätte die Behandlung niemand zahlen können, wäre Mucki schlimmstenfalls eingeschläfert worden. Man könne Fundtiere nicht einfach einschläfern, weil sich ja immer noch der Besitzer melden könnte, erklärt Rieger dem BR.

Gemeinden müssen für Fundtiere aufkommen

Dass Halfing die Tierarztrechnung beglichen hat ist allerdings nicht rein aus reiner Gutherzigkeit passiert, denn: gemäß den Vorschriften des BGB und der damit einhergehenden Verwaltungsgerichtsrechtsprechung, sind zunächst alle Haustiere, die innerhalb eines Gemeindegebietes aufgefunden werden, als sogenannte „Anscheinsfundsache“ zu behandeln. Konkret heißt das, dass die Kosten für Unterbringung und tierärztliche Erstversorgung einer Hauskatze von der jeweiligen Gemeinde übernommen werden müssen. Viele Kommunen entgehen dieser Pflicht allerdings über Abkommen mit den örtlichen Tierheimen, denen sie ersatzweise Pauschalen entrichten können, so auch Halfing. Weil das Ostermünchener Tierheim allerdings so überfüllt ist, sprang die Gemeinde schließlich ein.

Katzenschutzverordnung könnte das Kostenproblem langfristig beheben

Eine Katzenschutzverordnung könnte Gemeinden und Tierheime finanziell auf lange Sicht deutlich entlasten, denn durch eine Chip- und Registrierungspflicht würden perspektivisch weniger Streunerkatzen auf der Straße leben und zur Zahlung verpflichtete Halterinnen und Halter können einfach ermittelt werden. Im Landkreis Rosenheim, also auch in der Gemeinde Halfing, soll im Februar 2027 eine solche Verordnung in Kraft treten.

In mehr als 3300 Gemeinden und Städten in Deutschland gilt bereits eine Katzenschutz- oder Kastrationsverordnung, so der Deutsche Tierschutzbund. Den größten Anteil daran stellt Schleswig-Holstein mit seiner flächendeckend im gesamten Bundesland geltenden Katzenschutzverordnung. Das heißt: Katzen mit unkontrolliertem Freigang müssen kastriert werden. In der Regel wird die Kastrationspflicht gemeinsam mit einer Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht erlassen – in diesem Fall müssen die Katzen auch gekennzeichnet und in einem Haustierregister wie Findefix oder Tasso registriert werden. Vereinzelt gilt auch nur eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht.

In einem Brandbrief an die Bundesregierung forderte der Deutsche Tierschutzbund zuletzt zusammen mit allen Landestierschutzverbänden und 775 Mitgliedsvereinen eine bundesweite Kastrationspflicht für Katzen mit unkontrolliertem Freilauf. Den Brandbrief übergaben die Tierschützer im Anfang September an die Bundestierschutzbeauftragte und Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium, Silvia Breher.

„Eine bundesweite Kastrationspflicht ist das Fundament für wirksamen Katzenschutz in Deutschland“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Ohne politisches Eingreifen nimmt das Leid der Katzen und die Verzweiflung der Vereine weiter zu. Wir erwarten von der Bundesregierung Verantwortung, entschlossenes Handeln für den Tierschutz und konsequente Prävention.“

In Mittelfranken setzt sich unter anderem der Verein Pussykollektiv e.V. für die Einführung einer Katzenschutzverordnung ein. Dort steht in Kürze ein Termin mit dem Landratsamt an.

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