
Es hätte für viele Wirtinnen und Wirte in Nürnberg teuer werden können: Das städtische Wirtschaftsreferat plante angesichts der angespannten Haushaltslage eine kräftige Erhöhung der Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie. Betroffen gewesen wären all jene Gastronomen, die ihre Tische und Stühle nicht auf dem Gehweg, sondern auf Parkplätzen und Stellplätzen aufgestellt haben – für sie sah der Vorschlag eine Gebührenerhöhung um 150 Prozent vor. Die Gebühren für Außengastro auf Gehwegen wären dagegen unangetastet geblieben.
Begründet hatte das Wirtschaftsreferat den Vorstoß damit, dass die Nutzung eines Parkplatzes für Gastronomie den Gemeingebrauch stärker einschränke als eine entsprechende Nutzung auf dem Gehweg. Wirtschaftsreferentin Andrea Heilmaier erläutert dazu: „Während der Gemeingebrauch auf den Gehwegflächen nur eingeschränkt ist, aber dem Grunde nach erhalten bleibt, wird bei der Nutzung einer dem ruhenden Verkehr gewidmeten und in der Regel bewirtschafteten Parkplatzfläche die Fläche vollständig dem Parkverkehr entzogen. Der Nutzungsberechtigte erhält dafür einen unmittelbar wirtschaftlich verwertbaren zusätzlichen Außenbereich, der ihm sonst überhaupt nicht zur Verfügung stehen würde.“ Daher rechtfertige sich auch eine höhere Gebühr, weil der Bereich der eigentlichen Widmung völlig entzogen werde.
Bündnis 90/Die Grünen – Volt im Stadtrat Nürnberg
Genau an dieser Logik entzündete sich der Widerstand: Alexander Kahl, Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen – Volt im Stadtrat, hielt dagegen: „Für uns ist nicht ersichtlich, warum ein Stellplatz mehr als doppelt so viel wert sein soll, als der knappe Platz auf den ohnehin schmalen Nürnberger Gehwegen.“ Schließlich verfolge die Stadt mit ihrer Fußverkehrsstrategie gerade das Ziel, Gehwege aufzuwerten und zu verbreitern, um auch Menschen mit Rollstuhl oder Kinderwagen ein besseres Vorankommen zu ermöglichen – aus Sicht der Fraktion ein Widerspruch zur Argumentation der Verwaltung.
Die wirtschaftspolitische Sprecherin der Fraktion, Claudia Hammerbacher, sah zudem eine soziale Schieflage in dem Vorschlag: Vor allem kleine, inhabergeführte Restaurants und Cafés in den Stadtteilen wären einseitig zusätzlich belastet worden. Denn gerade in der Südstadt und anderen Vierteln außerhalb der Altstadt, wo die Gehwege besonders schmal sind, bleiben für Außenbestuhlung oft nur die Parkplätze übrig. Die zahlreichen Franchise-Betriebe in der Altstadt mit ihrer breiten Fußgängerzone wären von der Neuregelung dagegen weitgehend verschont geblieben. „Uns hat gewundert, dass die Wirtschaftsreferentin die Änderungen nicht mit der nötigen Haushaltskonsolidierung begründet hat. Hier wären wir durchaus bereit, über Anpassungen zu sprechen, wenn diese auch angesichts der kritischen finanziellen Lage vieler Gastronom:innen mit Augenmaß und fair verteilt erfolgen würden“, so Hammerbacher.
Wirtschaftsreferat in Nürnberg weist mangelnde Transparenz zurück
Diesen Vorwurf mangelnder Transparenz weist Heilmaier zurück – zumindest was die eigentliche Bemessungsgrundlage angeht: „Ausschlaggebend für diese Bemessung ist allein die exklusive Nutzung und der besondere wirtschaftliche Wert.“ Der drohende Wegfall der Parkgebühren durch die gastronomische Nutzung sei bei der Gebührenhöhe hingegen explizit nicht als Rechtfertigung herangezogen worden – obwohl er der Stadt beträchtlich schade: „Bei den Sondernutzungsflächen für Gastronomie auf Parkplätzen haben wir erhebliche Einnahmeausfälle durch den Entfall der entsprechenden Parkgebühren. Wir haben das einmal durchgerechnet, selbst bei einer Auslastung von nur 70 Prozent sind wir bei einer mittleren sechsstelligen Summe“, so Heilmaier.
„Der Ausfall wurde daher für die Bemessung der Höhe der Gebühr auch nicht herangezogen.“ Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung sei die Stadt aber grundsätzlich gezwungen, alle Gebühren einer sorgfältigen Prüfung zu unterziehen und gegebenenfalls anzupassen, sofern sachliche Gründe vorliegen. Im Zuge der Einsparmöglichkeiten wird unter anderem auch die Brunnen-Saison in Nürnberg verkürzt.
Um ihrem Anliegen Nachdruck zu verleihen, veröffentlichten Kahl und Hammerbacher ein Video in den sozialen Netzwerken – binnen eines Tages wurde es mehr als 40.000 Mal angesehen. Der öffentliche Druck und der Appell zeigten Wirkung: Die Verwaltung widerrief den Vorschlag zur Gebührenerhöhung vorerst. „Daher freuen wir uns umso mehr, dass unser Appell nun dazu geführt hat, dass die Verwaltung den Vorschlag vorerst zurückgezogen hat“, erklärte Hammerbacher.
Parkplätze für Tisch- und Stuhlaufstellungen in Nürnberg gibt es seit der Corona-Pandemie
Aus Sicht des Wirtschaftsreferats ist der Rückzug allerdings keine grundsätzliche Abkehr von der bisherigen Linie, den Gastronomiebetrieben entgegenzukommen. Heilmaier verweist auf die Historie der Regelung: Seit Beginn der Pandemie stelle die Stadt Gastronomen Parkplätze für Tisch- und Stuhlaufstellungen zur Verfügung – zunächst gebührenfrei, ab 2024 mit 50 Prozent der eigentlichen Gebühren. 300 zusätzliche Flächen im Freien hatte die Stadt im Jahr 2021 genehmigt, 140 davon wurden auf Parkplätzen möglich.
Seit 2025 werde diese Möglichkeit nun dauerhaft angeboten: „Wir haben die Corona-Unterstützungsmaßnahmen somit im Sinne der Gastronomie verstetigt. Das möchten wir auch grundsätzlich so beibehalten und nicht wieder zu der früheren Verwaltungspraxis zurückkehren, Parkplatzflächen von sonstigen Nutzungen frei zu halten“, so Heilmaier. „Dies ist ein absoluter Mehrwert für die Gastronomie“, betont die Wirtschaftsreferentin. Gerade für Betriebe, die auf dem Gehsteig vor ihren Lokalen keine oder keine ausreichend große Fläche haben, stelle die dauerhafte Parkplatznutzung eine Möglichkeit dar, ihren Außenbereich zu erweitern, die es früher gar nicht gegeben habe – und die deshalb für diese Betriebe von besonderem Wert sei.
Abstimmung zu den Außengebühren in der Gastronomie Nürnberg wurde vertagt
Ganz vom Tisch dürfte das Thema damit allerdings nicht sein. Denn an der finanziellen Ausgangslage der Stadt ändert der Rückzieher nichts: Nürnberg steckt mitten in einer Haushaltssperre, der Spardruck auf die Verwaltung bleibt hoch. Ob und in welcher Form die Gebührenfrage für Freischankflächen auf Parkplätzen wieder auf die Tagesordnung kommt – möglicherweise mit einer transparenteren Begründung über die Haushaltskonsolidierung, wie sie die Grünen einfordern – ist damit offen. Vorerst können Gastronomen aber aufatmen. Aus dem Wirtschaftsreferat heißt es dazu: „Die Abstimmung wurde vertagt, da es im Vorfeld der Abstimmung zu Nachfragen aus dem Rat kam.“
Ende 2024 hatte der Stadtrat in die andere Richtung gesteuert und beschlossen, die Zuschläge zu den Sondernutzungsgebühren in der Innenstadt zum 1. Januar 2025 zu senken, um Handel und Gastronomie zu entlasten – nach Angaben Heilmaiers wurden diese Zuschläge teilweise um bis zu 66 Prozent reduziert. Die nun diskutierte Kehrtwende hätte diesem erst kürzlich eingeschlagenen Entlastungskurs zuwidergelaufen.
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