Nürnberg - Google Maps verrät seit Kurzem, wie viele Bewertungen ein Unternehmen wegen Diffamierungs-Beschwerden entfernen ließ. Was die Spannen bedeuten – und warum gerade Deutschland im Fokus steht.

Seit Mitte April zeigt Google an, wie viele Bewertungen in den vergangenen zwölf Monaten nach Beschwerden wegen Diffamierung entfernt wurden. Auch zahlreiche Gastronomiebetriebe in Nürnberg sind betroffen, teils mit dreistelligen Löschzahlen. Was steckt dahinter?

Was Google Maps in Deutschland neu anzeigt

Seit April ist das Banner auf Unternehmensprofilen in Deutschland für Nutzerinnen und Nutzer sichtbar. „Es gibt viele Gründe, warum eine Bewertung entfernt werden kann – unser neues Banner auf Unternehmensprofilen in Deutschland konzentriert sich ausschließlich darauf, Verbraucher*innen darüber zu informieren, wenn Bewertungen aufgrund von Verleumdungsbeschwerden entfernt wurden“, erklärt ein Google-Sprecher auf Anfrage unserer Redaktion.

Statt einer exakten Zahl gibt Google eine Spanne an – etwa „2 bis 5“, „11 bis 20“, „51 bis 100“ oder „über 250“. Berücksichtigt werden ausschließlich Entfernungen, die in den vergangenen 365 Tagen erfolgten, auf eine zulässige Diffamierungsbeschwerde nach deutschem Recht zurückgehen. Das geht aus der offiziellen Hilfeseite des Konzerns hervor. Bewertungen, die aus anderen Gründen verschwinden – etwa wegen Spam, Fake-Verdacht oder Verstößen gegen die Plattform-Richtlinien –, tauchen in dieser Zählung nicht auf. Auf das Ranking eines Unternehmens in Google Maps oder in der lokalen Suche hat der Hinweis laut Google keinen Einfluss.

Warum gerade Deutschland im Fokus steht

Dass Google diese Funktion ausgerechnet hierzulande einführt, ist kein Zufall. Nach einer Auswertung des US-Magazins Fast Company auf Basis offizieller EU-Daten aus der Transparenzdatenbank zum Digital Services Act entfallen 99,97 Prozent aller in der EU wegen Diffamierung entfernten Google-Maps-Bewertungen auf deutsche Unternehmensprofile. Der Grund liegt im deutschen Recht: Es schützt nicht nur den Ruf von Privatpersonen, sondern ausdrücklich auch das geschäftliche Ansehen von Unternehmen.

Die Hürden, eine Bewertung als diffamierend anzufechten, sind dabei niedrig. Unternehmen können geltend machen, dass eine Bewertung unwahre Tatsachen behauptet – oder dass die bewertende Person gar nicht Kundin oder Kunde war. Kann die Bewertung nicht belegt werden, etwa durch einen Beleg über den Geschäftsvorgang, verpflichten Gerichte Plattformen wie Google in der Regel zur Löschung. Aus dieser Rechtslage hat sich in den vergangenen Jahren eine eigene Löschindustrie aus Anwaltskanzleien und Agenturen entwickelt, die Unternehmen die Entfernung unliebsamer Bewertungen als Dienstleistung anbieten.

Was der neue Hinweis bei Google Rezensionen nicht verrät

Google differenziert in der neuen Anzeige nicht nach Löschgrund. Eine offensichtliche Fake-Bewertung, eine beleidigende Schmähkritik und eine berechtigte, aber juristisch erfolgreich angegriffene Kundenmeinung werden gleich gezählt. Der Hinweis zeigt nur die Summe – nicht den Kontext.

Der Verbraucherschutz sieht die neue Funktion deshalb mit gemischten Gefühlen. „Die neue Anzeige kann durchaus hilfreich sein, um das Gesamtbild der Bewertungen eines Unternehmens besser einschätzen zu können“, sagt die Verbraucherzentrale Bayern auf Anfrage. „Wenn ein Restaurant beispielsweise nur positive Bewertungen hat, eine Vielzahl an Bewertungen jedoch gelöscht wurde, kann dieser Umstand durchaus aussagekräftig sein.“ Gleichzeitig warnt die Verbraucherzentrale: Es gebe „einen richtigen Markt“ dafür, das eigene Bewertungsbild positiv erscheinen zu lassen – Agenturen und Anwälte böten genau diese Dienstleistung an, zunehmend kämen KI-generierte Bewertungen hinzu. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich deshalb „nicht zu sehr darauf verlassen“.

Auch der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern hält den Informationswert für begrenzt. „Die bloße Anzahl gelöschter Bewertungen hat für sich genommen keinen belastbaren Informationswert“, erklärt der Verband. Sie sage „weder etwas über die Qualität eines Betriebs aus noch darüber, ob Bewertungen berechtigt, missbräuchlich, beleidigend oder schlicht falsch waren“. Eine reine Löschstatistik ersetze keine sachliche Einordnung – und könne im Zweifel sogar einen verzerrten Eindruck erzeugen.

Was die Stichprobe in Nürnberg zeigt

Ein Blick auf gut besuchte Nürnberger Restaurants, Cafés und Imbissbetriebe zeigt: Bei zahlreichen beliebten Adressen taucht der Hinweis bereits prominent auf, teils mit Spannen von „über 250“ entfernten Bewertungen innerhalb der vergangenen zwölf Monate. Andere viel frequentierte Betriebe – etwa traditionsreiche Häuser der Innenstadt oder einzelne Cafés – kommen dagegen nur auf zwei bis fünf oder sechs bis zehn Löschungen.

Was hinter diesen Zahlen im Einzelfall steckt, ist von außen nicht erkennbar. Eine entfernte Bewertung ist kein Beweis für Manipulation. Unternehmen haben das Recht, sich gegen rechtswidrige Bewertungen zu wehren – und nutzen es zu Recht, etwa bei unwahren Behauptungen oder bei Verwechslungen. Wer als Gast vor dem Restaurantbesuch durch die Bewertungen scrollt, sollte den Hinweis deshalb nicht überbewerten.

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