Nürnberg - Der bundesweite Warnstreik legt am Montag den öffentlichen Nahverkehr lahm. Besonders Schülerinnen, Schüler und Pendler sind betroffen. Das gilt für Schul- und Arbeitsweg - die wichtigsten Informationen im Überblick.

Fahrgäste müssen sich am Montag, den 2. Februar, auf erhebliche Einschränkungen im öffentlichen Nahverkehr einstellen. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat Beschäftige kommunaler Nahverkehrsunternehmen bundesweit zu Warnstreiks aufgerufen. In vielen Städten und Regionen steht der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) deshalb still.

Gestreikt wird in kommunalen Verkehrsbetrieben. Das bedeutet: Am Montag fallen zahlreiche Busse, Straßenbahnen und U-Bahnen aus. Der Warnstreik beginnt am Montagmorgen (2. Februar 2026) um 4 Uhr und dauert 24 Stunden.

U-Bahnen und Straßenbahnen in Nürnberg stehen still

Auch der Nahverkehr in Nürnberg ist massiv von dem Warnstreik betroffen. Wie die VAG mitteilt, entfallen am Montag der komplette U-Bahn- und Straßenbahnbetrieb sowie das reguläre Busangebot.

Als Ersatz wird ein eingeschränktes Notfallangebot eingerichtet, das sich am NightLiner-Netz orientiert und mit privaten Anbietern durchgeführt wird. Insgesamt verkehren 14 Buslinien im Stundentakt sternförmig vom Nürnberger Hauptbahnhof aus. Die Abfahrten erfolgen jeweils zur vollen Stunde, die erste Fahrt startet um 4 Uhr.

Zusätzlich fahren die Buslinien 82 (Koppenhof – Reichelsdorfer Bahnhof) und 83 (Koppenhof Wende – Katzwang Süd Wende) nach dem regulären Jahresfahrplan. Eine Übersicht über das Busnetz sowie die genauen Fahrpläne zum Warnstreik können Fahrgäste online einsehen.

Am Dienstag, 3. Februar, soll der Betrieb dann frühmorgens wieder regulär anlaufen.

Reduzierter Notfallfahrplan in Fürth

In Fürth kommt es ebenfalls zu deutlichen Einschränkungen. Das Verkehrsunternehmen infra fürth versucht, den ÖPNV mit einem reduzierten Fahrplan aufrechtzuerhalten. In Zusammenarbeit mit privaten Verkehrsunternehmen sollen Busse voraussichtlich im 60-Minuten-Takt auf einem eingeschränkten Streckennetz verkehren.

Die Linien E71, E72, E73, E75, E77 (30-Minuten-Takt), E78, E79 und E33 verbinden unter anderem die Stadtteile Burgfarrnbach, Hardhöhe, Vach, Atzenhof, Oberfürberg und Großgründlach sowie den Flughafen Nürnberg mit der Fürther Innenstadt.

Auch der Schulverkehr ist betroffen. Soweit personell möglich, sollen einzelne Verstärkerfahrten angeboten werden. Die geänderten Fahrzeiten sind nicht in der VGN-Verbindungsauskunft hinterlegt. Ersatzfahrpläne und eine Übersicht des Streiknetzes stehen online bereit. An den Haltestellen werden keine Sonderfahrpläne ausgehängt.

Aktuelle Informationen und Fahrpläne für Montag im gesamten Großraum Nürnberg sind auf der Internetseite des Verkehrsverbunds Großraum Nürnberg (VGN) abrufbar.

Diese Busse und Bahnen fahren regulär

Nicht vom Warnstreik betroffen sind nach Angaben des VGN die S-Bahn Nürnberg und Regionalzüge der DB Regio, agilis, Arverio, die Länderbahn sowie die Regionalbusse der Deutschen Bahn und private Busunternehmen.

Warnstreik im Nahverkehr: Müssen Schülerinnen und Schüler zur Schule?

Trotz des Warnstreiks im Nahverkehr findet der Unterricht an bayerischen Schulen regulär statt. Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ausgefallener Verkehrsverbindungen nicht zur Schule gelangen und keine alternativen Fahrtmöglichkeiten haben, dürfen ausnahmsweise dem Präsenzunterricht fernbleiben. Das teilte das Bayerische Kultusministerium mit. In diesem Fall muss die Schule umgehend informiert werden. Gleiches gilt bei verspätetem Unterrichtsbeginn infolge der Streikmaßnahmen.

In Einzelfällen können Leistungsnachweise verschoben oder zeitweise Distanzunterricht angeboten werden. Für weitere Informationen verwies das Ministerium auf die Schulen.

Haben Arbeitnehmende Anspruch auf Homeoffice?

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt grundsätzlich das sogenannte „Wegrisiko“: Sie sind selbst dafür verantwortlich, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen. Das gilt bei Streik genauso wie etwa bei Schnee und Glätte. Heißt: Auch wenn Busse und Bahnen nicht fahren, dürfen Angestellte nicht einfach zu spät kommen, informiert die Gewerkschaft IG Metall.

Ein automatischer Anspruch auf Homeoffice besteht nicht. Ob von zu Hause gearbeitet werden kann, hängt von individuellen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder von Betriebsregelungen ab. Wer aufgrund der Verkehrslage nicht zur Arbeit kommt, muss mit Konsequenzen rechnen: Für nicht geleistete Arbeitszeit entfällt der Gehaltsanspruch. Beschäftigte sind verpflichtet, zumutbare Alternativen zu prüfen und den Arbeitgeber frühzeitig über Verspätungen zu informieren.

Hintergrund der Warnstreiks: Ver.di kündigt „harte“ Verhandlungen an

Hintergrund der Warnstreiks sind die laufenden Tarifverhandlungen mit den kommunalen Arbeitgeberverbänden. Ver.di fordert unter anderem bessere Arbeitsbedingungen - etwa durch kürzere Wochenarbeitszeiten, verbesserte Schichtmodelle, längere Ruhezeiten sowie höhere Zuschläge für Nacht- und Wochenendarbeit, heißt es in einer Pressemitteilung von ver.di.

In den Bundesländern Bayern, Brandenburg, Thüringen, Saarland und Hamburg wird zudem über höhere Löhne und Gehälter verhandelt. Bundesweit sind rund 100.000 Beschäftigte in etwa 150 kommunalen Verkehrsunternehmen sowie in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen betroffen.

„Die Beschäftigten im ÖPNV stehen unter hoher Belastung durch ungünstige Arbeitszeiten, Schichtarbeit und ständigen Zeitdruck“, erklärte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle. In den bisherigen Verhandlungen hätten die Arbeitgeber nahezu jede Verbesserung abgelehnt, teils seien sogar Verschlechterungen vorgesehen. Sollten die Gespräche weiterhin ohne Fortschritte bleiben, kündigte Behle eine „harte Runde“ an.