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Hat die Stadt Nürnberg hier eine Schlappe kassiert? Der beliebte Falafelstand Green Palmyra darf vorerst vor der Lorenzkirche bleiben. Betreiber Mohamed Hamwi und sein Anwalt setzte sich mit einem Eilantrag gegen den geplanten Widerruf seiner Marktzulassung durch. Er war nicht der einzige Betreiber, dessen Zulassung die Stadt Nürnberg jüngst widerrufen hatte. Hamwi wehrte sich: Zuerst mit einer Unterschriften-Aktion, die eine Petition für seinen Erhalt auf dem Platz war. Mit der zusätzlichen Genehmigung des Eilrechtsschutzantrag durch das Verwaltungsgericht in Ansbach kann er zumindest auch nach Sonntag, 13. September, aufatmen und seinen Stand öffnen.
Hintergrund ist die längerfristige Verlegung des Wochenmarkts in die Fußgängerzone zwischen Museumsbrücke und Klarakirche. Weil dort weniger Fläche zur Verfügung steht, will die Stadt die Standplätze neu ordnen, das gastronomische Angebot reduzieren und den Markt stärker auf klassische Frische- und Wochenmarktprodukte ausrichten. Die neue Aufstellung sollte spätestens am 14. September 2026 umgesetzt werden, entnimmt man einem Schreiben der Stadt an die Markthändler, das aus dem Juni 2026 stammt. Für Hamwi und seine Familie - eine Katastrophe. „Mein Vater wird sonst arbeitslos“, erklärt sein Sohn im Instagram-Interview mit der Redaktion.
Der Fall steht beispielhaft für die Konsequenzen der Neuordnung vor der Lorenzkirche. Dort hatten sich wegen der Bauarbeiten auf dem Haupt- und dem Obstmarkt, die nach den Planungen bis voraussichtlich Ende 2029 andauern, mehrere Foodtrucks und Imbissstände konzentriert. Die Stadt will das gastronomische Angebot nun zurückfahren und den Wochenmarkt stärker auf Obst und Gemüse, regionale Lebensmittel, Fleisch- und Wurstwaren, Käse, Fisch, Backwaren und Blumen ausrichten. Im Mittelpunkt soll der tägliche Einkauf für die eigene Küche stehen, heißt es auf Anfrage der Redaktion Anfang des Monats von Wirtschaftsreferentin Andrea Heilmaier. Gastronomische Angebote sollen aber weiterhin Bestandteil des Marktes bleiben – lediglich in reduzierter Zahl.
Für die Marktkaufleute ist die Situation auf der prominenten, gewohnten Marktfläche schwierig: Lärm und Schmutz belasten den Betrieb, die Anlieferung ist eingeschränkt und der Zugang zum U-Bahn-Verteiler an der Lorenzkirche ist gesperrt. Dadurch ist die Kundenfrequenz am Hauptmarkt zurückgegangen. Die Händler hatten deshalb bereits im Juli 2025 einen verlässlichen Standort für die Dauer der mehrjährigen Bauphase gefordert. Mit der Königstraße fand die Stadt eine Ausweichfläche. Dort können die bekannten Marktstände grundsätzlich gebündelt bleiben, allerdings ist der Platz deutlich begrenzter als am Hauptmarkt. Schaufenster und Eingänge der umliegenden Geschäfte müssen frei und sichtbar bleiben, ebenso Lauf- und Rettungswege sowie Sichtachsen auf historische Gebäude.
Hätte die Verlegung im Stadtrat Nürnberg genehmigt werden müssen?
Die Stadtverwaltung hatte die geplante Dauerverlegung und die daraus folgenden Widerrufe von Standgenehmigungen bislang als Angelegenheiten der laufenden Verwaltung betrachtet - etwas, das Hamwi und sein Anwalt Arnd Bühner monieren. Entsprechend wurden die Planungen im Ausschuss für Recht, Wirtschaft, Arbeit und Wissenschaft lediglich als Bericht vorgestellt: Das sei „als Angelegenheiten der laufenden Verwaltung betrachtet (worden), wie dies auch in der Vergangenheit der Fall war“, erklärt das Wirtschaftsreferat auf erneute Anfrage von nordbayern.
Einen Beschluss des Stadtrats oder eines beschließenden Ausschusses gab es nach Angaben der Stadt nicht - doch den hätte es nach Bühners Auffassung und der der Richter in Ansbach gebraucht. Die Verwaltung der Stadt argumentierte, es gehe nicht um eine eigenständige Neukonzeption des Wochenmarkts, sondern um die notwendige Neuverteilung der wegen der Bauarbeiten knapper gewordenen Flächen. Dabei seien im Wesentlichen die Kriterien der bestehenden Wochenmarktsatzung angewandt worden.
Verwaltungsgericht Ansbach sieht Entscheidung im Stadtrat Nürnberg
Das Verwaltungsgericht Ansbach bewertete die Sache im konkreten Fall jedoch anders, wie dem Gerichtsbeschluss zu entnehmen ist. Die langfristige Verlegung in die Fußgängerzone, die damit verbundene Verknappung der Standplätze und die Schwerpunktsetzung auf einen stärker von Frischeprodukten geprägten Wochenmarkt seien keine bloße Routineangelegenheit. Weil dadurch bestehende Zulassungen widerrufen würden und sich die Auswahlkriterien für die Marktbeschicker veränderten, hätte die grundlegende Entscheidung nach Auffassung des Gerichts dem Stadtrat oder einem zuständigen beschließenden Ausschuss vorgelegt werden müssen. Die fehlende Beteiligung des politischen Gremiums verletze den Betreiber in seinem Recht auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung, so das Urteil. Es wurde „entschieden, dass die Verlegung und die damit verbundenen Widerrufe dem Stadtrat zur Entscheidung hätten vorgelegt werden müssen“, teilt das Wirtschaftsreferat inzwischen mit.
Falafel-Fehde: Verwaltungsgericht in Ansbach mischt die Karten für Nürnberg neu
Konkret bedeutet die Gerichtsentscheidung zunächst: Der Widerruf der Standgenehmigung wird nicht wie geplant zum 14. September wirksam. Mohamed Hamwi kann seinen Falafelstand vorerst weiter an seinem bisherigen Standort vor der Lorenzkirche betreiben. Die ursprünglich für diesen Bereich geplante neue Aufstellung kann deshalb „zunächst nicht wie vorgesehen umgesetzt werden“, so das Wirtschaftsreferat. Das Gericht hat damit nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass die Stadt die Standplätze wegen der begrenzten Flächen neu ordnet und Genehmigungen widerruft. Beanstandet wurde vielmehr, dass die maßgebliche Entscheidung ohne die notwendige Beteiligung des Stadtrats getroffen worden war.
„Grundsätzlich ist ein entsprechender Widerruf, wie auch das Gericht festgestellt hat, möglich. Damit entscheidet der Stadtrat sowohl über die Verlegung, die bislang lediglich als Bericht vorgestellt wurde, als auch über die damit verbundenen Widerrufe“, so die Antwort aus dem Wirtschaftsreferat. Damit soll das Gremium sowohl über die Verlegung in die Fußgängerzone als auch über die Folgen für einzelne Marktbeschicker befinden.
Ärger um alternative Standorte in Nürnberg
Für Hamwi hat die Stadt nach eigenen Angaben mehrere alternative Standorte vorgeschlagen, wird auch auf Nachfrage betont. Hamwi und sein Anwalt Arnd Bühner dementieren das mehrfach gegenüber der Redaktion.
Genannt wurden unter anderem Plätze auf Stadtteilmärkten in Ziegelstein, St. Johannis, Gostenhof, am Kopernikusplatz oder am Schillerplatz sowie verschiedene Flächen im Rahmen einer Sondernutzung, führt hingegen die Stadt an. „Der Betreiber habe diese Angebote jedoch aus unterschiedlichen Gründen abgelehnt, heißt es auf erneute Anfrage der Redaktion aus dem Wirtschaftsreferat. Einen konkreten Alternativstandort innerhalb des verlegten Wochenmarkts gebe es derzeit nicht, erklärt die Stadt.
Bis der Stadtrat über die Verlegung und die betroffenen Standgenehmigungen entschieden hat, bleibt Green Palmyra deshalb vorerst an der Lorenzkirche. „Eine eindeutige Entscheidung“, nennt Rechtsanwalt Arnd Bühner die Entscheidung gegen den Sofortvollzug aus Ansbach und hofft auf eine Einigung mit der Stadt, „damit wir die Sache friedlich und ohne Inanspruchnahme der Justiz lösen können“.