Brüssel/Berlin - Ein neues EU-Gesetz tritt mit dem heutigen Tage in Kraft. Nicht ohne Kritik und Diskussionen. Während für Verbraucher zunächst nur wenig Wahrnehmbares passiert, könnten kleinere Unternehmen vor dem Ruin stehen.

Verpackungen müssen so klein wie möglich sein und Dosenpfand gibt es künftig auch in anderen Ländern: Die EU geht gegen den Verpackungsmüll an. Von nun an gilt eine neue Verordnung, die schrittweise etwa Plastik und große Verpackungen aus dem Alltag von Verbraucherinnen und Verbrauchern weiter verbannen wird. Viele weitreichende Neuerungen für Verbraucher gelten allerdings erst ab 2030.

Warum gibt es neue Regeln?

Verpackungsmüll ist ein großes Problem. Im Jahr 2023 fielen dem EU-Statistikamt Eurostat zufolge 177,8 Kilogramm Verpackungsabfälle pro Einwohner an. Das neue Regelwerk soll dafür sorgen, dass der Verpackungsmüll in der EU bis 2040 schrittweise um mindestens 15 Prozent im Vergleich zu 2018 reduziert wird. Bis 2030 sollen es zunächst 5 Prozent weniger sein, bis 2035 dann 10 Prozent.

Was ändert sich bei den Verpackungen?

Alle in Verkehr gebrachten Verpackungen müssen den neuen Regeln zufolge künftig recyclingfähig sein. Das trifft demnach dann zu, wenn eine Verpackung für das stoffliche Recycling gestaltet ist und getrennt gesammelt, sortiert und in großem Maßstab recycelt werden kann. Für bestimmte Verkaufsverpackungen gelten Ausnahmen - unter anderem für Verpackungen aus leichtem Holz, Kork, Textil, Gummi, Keramik, Porzellan oder Wachs. Unabhängig von der EU-Verpackungsverordnung plant Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) zudem für das kommende Jahr eine Plastikabgabe, die die Verwendung des Materials verteuern soll.

Immense Auswirkungen in Deutschland? Zahlreiche Unternehmen vor dem Aus

Während es für Verbraucherinnen und Verbraucher vergleichsweise „nur“ um einen geänderten Ablauf beim Versenden von Paketen geht, könnte es vor allem für kleinere Betriebe und Unternehmen, die sich auf Versanddienstleistungen spezialisiert haben, nun richtig eng werden.

Das große Problem: Bislang lief der Versand in andere Länder für kleinere Onlineshops aus Deutschland meist nebenher einfach mit. Nun jedoch kommt es auch hier zu gravierenden Änderungen. Will man ins Ausland verschicken, müssten nun Versandverpackungen bei deutschen Behörden teilweise vorher registriert und genehmigt werden. So rechnet rnd.de beispielsweise vor, dass alleine für die Registrierung von Verpackungen in Zielländer dann meist bei 100 bis 150 Euro liegen würde. Versendet ein kleineres Unternehmen nur wenige Pakete im Monat, sind die Kosten hier kaum mehr hereinzuholen.

Andere Länder, andere Vorgaben

Jedes Land hat andere Vorgaben für sein Recyclingsystem, die teilweise nur schwer zu durchschauen sind. Was auch an dieser Stelle erwähnt werden sollte: So bestand eine Pflicht bereits, vor allem von kleineren Shops wurde diese aber bislang wenig bis gar nicht umgesetzt. Das muss nun jedoch zwangsläufig drastisch geändert werden. „Das ist eindeutig unverhältnismäßig“, räumt ein hochrangiger EU-Beamter gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) ein.

Wie zeit- und kostenintensiv diese neue Regelung im Alltag abläuft, würde auch die Tatsache zeigen, dass größere Unternehmen teilweise mehrere Mitarbeiter allein für die Umsetzungen der Verordnungen einstellen würden. Kleinere Dienstleister können sich dies logischerweise nicht leisten. Für den ein oder anderen Shop könnte dies nun also wirklich die Existenz bedrohen.

Nürnberger Unternehmerin tut Unmut auf Instagram kund

Dass der Vorgang bereits auch in Franken und der Region größere Wellen schlägt, zeigt auch folgender Beitrag: So postete die Unternehmerin Toyah Diebel ein Video auf der Meta-Plattform Instagram, in dem sie erklärt, dass auch ihr Betrieb künftig und „schweren Hinterns“ (Anspielung auf Unterwäsche für Frauen, die unter anderem vertrieben wird) nicht mehr in andere EU-Länder liefern werde. Auch bei ihr sei das neue Gesetz der ausschlaggebende Faktor für die Entscheidung gewesen.

Die Content-Creatorin, die gebürtig aus Nürnberg stammt und der auf ihrem Account „Toyahgurl“ knapp 100.000 Menschen folgen, die im Netz und durch diversen Podcasts einer größeren Masse bekannt ist, zieht damit wirtschaftlich gesehen die Reißleine. Es wird nicht das einzige Unternehmen in den kommenden Wochen und Monaten bleiben.

Was gilt für übergroße Verpackungen?

Verpackungen, die etwa durch Doppelwände, falsche Böden oder unnötige Schichten das Produkt größer wirken lassen, sind künftig grundsätzlich untersagt. Ab dem 1. Januar 2030 gelten neue Regeln für die Größe von Verpackungen insgesamt: Dann müssen Hersteller und Importeure dafür sorgen, dass die in Verkehr gebrachten Verpackungen so klein wie möglich sind.

Außerdem gilt ab 2030, dass Verpackungen für den Transport und Umverpackungen - beispielsweise Kartons bei Bestellungen im Online-Handel - maximal 50 Prozent Leerraum haben dürfen. Der Platz, der etwa mit Papier, Luftpolsterfolie oder Styropor-Chips gefüllt ist, gilt auch als Leerraum.

Was gilt für Lebensmittelverpackungen?

Neue Vorschriften gibt es auch insbesondere für Lebensmittelverpackungen, zum Beispiel aus Pappe und Papier. Bei diesen Verpackungen kommen häufig sogenannte PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) zum Einsatz, die sie wasser- und fettabweisend machen. So wird etwa das Durchweichen des Burger-Kartons oder der Döner-Tüte verhindert. Das Problem: Die Stoffe bauen sich in der Umwelt und im Körper nicht oder kaum ab und werden deshalb auch als Ewigkeitschemikalien bezeichnet. Es gibt Hinweise, dass bestimmte PFAS gesundheitsschädlich sind.

Ab jetzt gibt es EU-weite Grenzwerte für die PFAS: Hersteller und Importeure dürfen keine Lebensmittelverpackungen mehr auf den Markt bringen, die sie übersteigen. Der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zufolge sind die Grenzwerte so niedrig, dass eine absichtliche Verwendung quasi ausgeschlossen ist. Was in Lagern liegt, darf noch verwendet werden.

Was ändert sich für Verbraucherinnen und Verbraucher?

Welche Verpackung wiederverwendbar und welche nur für den einmaligen Gebrauch gedacht ist, dürfte leichter erkennbar werden: Ab Februar 2029 müssen wiederverwendbare Verkaufsverpackungen klar gekennzeichnet und von Einwegverpackungen unterschieden werden. Das gilt im Geschäft ebenso wie online. Eine einheitliche Kennzeichnung zur Materialzusammensetzung soll dafür sorgen, dass Verbraucher Verpackungen richtig sortieren können.

Außerdem müssen in den EU-Ländern, in denen es noch keine gibt, bis 2029 Pfand- und Rücknahmesysteme für Einwegflaschen aus Plastik und zum Beispiel Getränkedosen eingerichtet werden. Ausnahmen gelten etwa für Wein.

Ab 2030 sind zudem bestimmte Einwegplastikverpackungen für unverarbeitetes frisches Obst und Gemüse untersagt. Auch sind dann etwa sehr leichte Plastiktüten verboten - außer sie werden aus Hygienegründen oder für lose Lebensmittel benötigt und wirken so der Lebensmittelverschwendung entgegen.

Was gilt für Essen und Getränke to go?

Restaurants und Cafés sind ab Februar 2028 in der EU verpflichtet, Essen zum Mitnehmen auch in wiederverwendbaren Verpackungen anzubieten - also etwa Mehrweg-Kaffeebecher oder -Dosen. Gleichzeitig wird vorgeschrieben, dass diese Mehrwegvariante nicht teurer als Einwegverpackungen sein darf. Ausnahmen gelten für kleine Betriebe. Gastronomen sollen ab 12. Februar 2027 auch von Kundinnen und Kunden selbst mitgebrachte Dosen akzeptieren.

In Deutschland gibt es die sogenannte Mehrwegangebotpflicht schon seit 2023. „Viele gastronomische Betriebe haben ihre Abläufe entsprechend angepasst und Mehrwegsysteme etabliert“, teilen daher der Hotelverband Deutschland (IHA) und der Dehoga-Bundesverband mit. Etwa bei der Annahme von Kundenbehältnissen gehe die EU-Verordnung aber über die deutschen Vorschriften hinaus.

Ist das ein großer Wurf?

Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) spricht begeistert von einem „Meilenstein in der Verpackungsgesetzgebung“ - trotz Schwachstellen und noch ausstehenden Detailentscheidungen.

„An den recycelten Mengen wird sich in Deutschland vielleicht gar nicht so viel ändern“, heißt es von der Umweltorganisation. „Aber alle Verpackungen müssen bis 2030 auf den Prüfstand, ob sie recyclingfähig sind, und in allen neuen Kunststoffverpackungen muss ab 2030 Recyclingmaterial eingesetzt werden - das ist auch für Deutschland ein Novum und kurbelt hoffentlich die schwächelnde Recyclingbranche an.“

Was sagt der Handel?

In der Branche weist man hingegen auf praktische Probleme hin. Der Handelsverband Deutschland (HDE) bekennt sich zwar grundsätzlich zu mehr Recycling. „Allerdings herrscht gerade beim Rezyklateinsatz im Lebensmittelbereich eine große Lücke zwischen der geforderten Quote und dem tatsächlich vorhandenen Material: Es ist heute noch nicht klar, wie die Unternehmen die Quoten erreichen sollen, wenn die Rezyklate in Lebensmittelqualität fehlen.“

Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (BEVH) plädiert dafür, wenn möglich ganz auf eine Umverpackung zu verzichten, weil viele Produkte schon stabil verpackt seien. Die künftige Obergrenze von maximal 50 Prozent Leerraum in der Verpackung lasse sich für sperrige Gegenstände wie Tischventilatoren nicht einhalten.

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