Nürnberg - Die Stadt Nürnberg zieht die Broschüre zum Frankenschnellweg-Ausbau zurück. Das Heft war heftig kritisiert worden. Was die Stadt und die Initiatoren des Bürgerbegehrens dazu sagen.

Die Stadt Nürnberg hat eine umstrittene Broschüre zum kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs zurückgezogen. Das Informationsmaterial war wegen seiner einseitigen Darstellung heftig kritisiert worden – Gegner der Ausbaupläne und mehrere Stadtratsfraktionen hatten der Verwaltung vorgeworfen, mit öffentlichen Mitteln für das Projekt zu werben.

Auf Nachfrage unserer Redaktion bestätigt eine Sprecherin der Stadt, dass der städtische Servicebetrieb Öffentlicher Raum (Sör) – als zuständiger Eigenbetrieb für das Projekt – die umstrittene Broschüre „Potenziale für Nürnberg“ aus dem Stadtportal entfernt hat. Es liefen nun Planungen, mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens eine neue, gemeinsame Broschüre zu erstellen. Dazu stehe man mit der Initiative „Lieber zurück auf Los“ in Kontakt.

In dem 20-seitigen Heft fanden sich Überschriften wie „Für MEHR Feierabend!“ oder „Für MEHR Wert!“. Solche Slogans verwendet die Stadt seit Jahren in ihren Broschüren zum Frankenschnellweg. Dabei handle es sich um Werbeclaims und nicht um neutrale Information, kritisiert die Initiative. „Eine Stadt darf informieren. Sie darf nicht mit dem Geld und der Autorität des Amtes für eine Seite werben – schon gar nicht, während bereits abgestimmt wird“, sagt Wally Geyermann von der Initiative „Lieber zurück auf Los“. Den Umstand, dass ein städtischer Eigenbetrieb im laufenden Bürgerentscheid schreibe, er wolle die Bürger „überzeugen“, wertet sie als Missachtung des Neutralitätsgebots.

So verteidigt die Stadt ihr Vorgehen beim Frankenschnellweg

Die Stadt Nürnberg betont, dass ihre Darstellungen stets auf den aktuellen Planfeststellungsunterlagen und Stadtratsbeschlüssen beruhten. Ziel sei es immer gewesen, das Projekt sachlich vorzustellen. Rechtlich sieht sie sich dabei nicht zur vollständigen Neutralität verpflichtet: Das Paritätsgebot schreibe zwar vor, beide Seiten gleichberechtigt darzustellen – erlaube der Stadt aber dennoch, eine eigene Haltung zum Ausbau einzunehmen. Statt eines Neutralitätsgebots gelte laut Stadt ein Sachlichkeitsgebot, das inhaltliche Bewertungen ausdrücklich zulasse. Diese Rechtsauffassung sei durch mehrere Gerichtsurteile bestätigt. Die Gegner der Ausbaupläne bestreiten diese Auffassung.