
Die Amalfiküste in Italien unweit von Neapel ist berühmt für Zitronenhaine, kleine, in den Berg gebaute Städtchen und eine kurvige Küstenstraße, die sogenannte Amalfitana, die die Ortschaften verbindet und sagenhafte Ausblicke bietet. Die 50 Kilometer lange Strecke verbindet die Orte Meta di Sorrento und Vietri sul Mare. Im Sommer ist die Straße allerdings auch bekannt für erhebliche Beeinträchtigungen im Verkehr. Denn auf der engen, kurvigen Fahrbahn kann es schnell zum Stillstand kommen, wenn sich etwa zwei große Wohnmobile entgegenkommen.
Für den Verkehrsfluss entlang der Küstenstraße gibt es daher klare Regeln, die Reisende auch für einen Urlaub im Jahr 2026 auf jeden Fall kennen sollten.
Laut einem Bericht des ADAC gelten die Verkehrsregeln während der Hauptsaison im Sommer und im frühen Herbst. Entscheidend ist dabei das Datum und das Nummernschild am Auto: An geraden Tagen dürfen Pkw mit geraden Endziffern im Kfz-Kennzeichen nicht fahren. An ungeraden Tagen dürfen Pkw mit ungeraden Entziffern im Kfz-Kennzeichen nicht fahren.
Die Beschränkungen sind laut Bericht des ADAC an folgenden Tagen gültig, jeweils von 10 bis 18 Uhr:
- Mitte April bis Anfang Mai: an allen Tagen
- 1. Juni bis 31. Juli: nur Samstage, Sonntage und Feiertage
- 1. August bis 30. September: an allen Tagen
Fahrverbot an der Amalfi-Küste: Wer sich nicht dranhält, risikiert ein Bußgeld
Die Reglementierungen gelten auch für ausländische Autos und Mietwägen. Wer gegen die Vorgabe verstößt, riskiert ein Bußgeld. Ausgenommen von der Regelung sind Taxis, Autos von Anwohnenden, Fahrräder, Motorräder und Vespas.
Reisende, die entlang der Küstenstraße oder in einer der Ortschaften eine Unterkunft gebucht haben, sind für die Tage der An- und Abreise von den Durchfahrtsbeschränkungen befreit. Laut ADAC sollte im Fall einer Kontrolle eine Buchungsbestätigung bereit gehalten werden.
Für große Fahrzeuge, wie etwa Wohnmobile oder Wohnwägen, gelten ebenfalls weitreichende Beschränkungen. Ganzjährig dürfen diese Fahrzeuge die Amalfitana in beide Fahrtrichtungen von 6.30 bis 24 Uhr nicht befahren. Wer dagegen verstößt, riskiert laut reisereporter ein Bußgeld von mindestens 100 Euro.