
Per Allgemeinverfügung und um die Sicherheit im Reiseverkehr zu erhöhen, erlässt die Bundespolizei ein Verbot für das Mitführen von gefährlichen Gegenstände. Ab Freitag (27. März) 15 Uhr gilt die Maßnahme an sechs bayerischen Bahnhöfen, darunter auch in Nürnberg.
Gefährliche Gegenstände, wie Werkzeuge, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art sind verboten. Die Maßnahme endet am Sonntag (29. März) um drei Uhr. Auf Anfrage dieser Redaktion teilt die Bundespolizei mit, vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Anzahl von Gewaltdelikten finde erneut ein bundesweiter Schwerpunkteinsatz zur Gewaltprävention an ausgewählten Bahnhöfen statt. Die Bundespolizei erhöhe mit einem verstärkten Einsatz von Polizeikräften die Präsenz und führe gezielte Maßnahmen der Gewaltprävention durch. Die Allgemeinverfügungen zum Waffenverbot sei ein begleitender Teil dieses Einsatzes.
Für ein generelles Verbot von gefährlichen Gegenständen bräuchte es eine gesetzliche Grundlage. Die Bundespolizei kann lediglich, so teilt es ein Sprecher mit, sogenannte Allgemeinverfügungen erlassen. Diese müssen jeweils einzeln begründet werden und sind nur in einem vorab festgelegten Zeitraum gültig.
Die Stadt Nürnberg hat ihrerseits für den Bereich rund um den Nürnberger Hauptbahnhof eine Waffenverbotszone eingeführt. Diese gilt vorerst bis zum 31. Dezember 2028. Die Verfügung der Bundespolizei weitet die Verbotszone nun temporär auf den Bahnhof selbst aus.
Ziel des Verbots im Bahnhof sei es, die Begehung von Gewaltstraftaten zu verhindern sowie Reisende, Sicherheitspersonal und Polizeibeamte vor Angriffen zu schützen. Einsatzkräfte der Bundespolizei überwachen die Einhaltung des Verbots. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügungen können die Gegenstände sichergestellt und - unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz - ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Weitere Folgen können zudem ein Platzverweis oder ein Bahnhofsverbot sein - so teilt es die Bundespolizei weiter mit.
Neben Nürnberg gilt das Verbot an folgenden Bahnhöfen in Bayern:
Aschaffenburg Hauptbahnhof
Augsburg Hauptbahnhof
München Hauptbahnhof
Regensburg Hauptbahnhof
- Würzburg Hauptbahnhof
Ausgewählt wurden die Bahnhöfe laut Bundespolizei nach einer entsprechenden Lagebeurteilung. Der Geltungsbereich umfasst alle Gebäudeteile der Bahnhöfe und S-Bahnhaltepunkte einschließlich der Personentunnel, der zugehörigen Bahnsteige sowie aller öffentlich zugänglicher Ebenen.
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