
Messer, Scheren, Brecheisen: Das Mitführen dieser und vieler weiterer Gegenstände am Nürnberger Hauptbahnhof ist ab Freitag, 28. November, 6 Uhr bis Sonntag, 4. Januar, 24 Uhr per Allgemeinverfügung der Bundespolizei verboten. Von Seiten der Behörde heißt es in einer Pressemitteilung, die Verfügung sei aufgrund regionaler Begebenheiten erlassen worden, um die Sicherheit während des erhöhten Reiseverkehrs zur Vorweihnachtszeit und um den Jahreswechsel zu verbessern. Die Begehung von Gewaltstraftaten soll verhindert sowie Reisende und Polizeibeamte vor entsprechenden Angriffen geschützt werden. Die Einsatzkräfte der Bundespolizei überwachen die Einhaltung des Verbotes.
Gültig ist das Verbot neben dem Hauptbahnhof in Nürnberg an folgenden Orten:
- Aschaffenburg Hauptbahnhof
- Augsburg Hauptbahnhof
- München Hauptbahnhof
- München Ostbahnhof
- München Pasing
- den Münchner S-Bahnhaltepunkten Karlsplatz / Stachus und Marienplatz
- Regensburg Hauptbahnhof
- Würzburg Hauptbahnhof
Weiter heißt es von Seiten der Bundespolizei, die Verfügungen gelte in allen Gebäudeteilen der Bahnhöfe und S-Bahnhaltepunkte einschließlich der Personentunnel, der zugehörigen Bahnsteige sowie aller öffentlich zugänglichen Ebenen. Speziell für Nürnberg gilt: Innerhalb des Bahnhofsgebäudes sind Untergeschoss mit Schließfachanlage, Erdgeschoss und Obergeschoss mit Galerie in den Geltungsbereich einbezogen.
Von Seiten der Stadt Nürnberg gilt für den Bereich rund um den Nürnberger Hauptbahnhof bereits seit dem 24. April 2025 eine großzügige Waffenverbotszone. Die entsprechende Verordnung gilt vorerst bis 31. Dezember 2028. Die Verfügung der Bundespolizei weitet die Verbotszone nun temporär auf den Bahnhof selbst aus.
Aber auch von Seiten der Bundespolizei ist es nicht die erste entsprechende Maßnahme. Bereits vom 1. Mai bis 31. Mai 2025 galt für den Hauptbahnhof Nürnberg ein Verbot für das Mitführen gefährlicher Gegenstände.
Waffenverbot am Hauptbahnhof Nürnberg: Das gilt es nun zu beachten
Welche Gegenstände dürfen nicht getragen werden?
Die Liste ist lang und reicht von offensichtlichen Fällen wie Schusswaffen über Pfefferspray und Schreckschusspistolen bis zu vielen Arten von Messern und Scheren. Auch Schlagringe, Elektroschockgeräte, Schlagstöcke und Brecheisen sind verboten. Allerdings gibt es Ausnahmen - zum Beispiel bei Einweg-Plastikmessern, mit denen man andere wohl kaum schwer verletzen kann.
Zudem ist nur das „Mitführen“ solcher Gegenstände verboten. Das bedeutet: Messer und Co. dürfen zum Beispiel nicht in der Hosentasche getragen werden, wo man sie jederzeit herausholen und als Waffe einsetzen kann. Werden solche Gegenstände in einem verschlossenen Rucksack mitgenommen oder gar in einer Reisetasche oder einem Koffer, greifen die verschärften Regeln nicht.
An einem konkreten Beispiel erklärt: Wer auf seiner Zugreise mit einem Taschenmesser einen Apfel schälen will, sollte dieses lieber in den Rucksack packen als in die Hosentasche.
Für wen gelten diese Verbote grundsätzlich nicht?
Vor allem Polizisten, Feuerwehrleute und Sicherheitsmitarbeiter müssen sich wegen ihrer Tätigkeit nicht an die verschärften Regeln halten. Aber auch für Handwerker gelten Ausnahmen, wenn sie gefährliche Gegenstände für ihre Arbeit brauchen. Und wer in einem Imbiss am Bahnhof arbeitet, darf weiter mit dem Messer Semmeln schmieren und Leberkäse schneiden. Auch Gegenstände, die als Sportgerät dienen, sind unter der Nachweisführung vom Mitführverbot ausgenommen.
Was droht bei Verstößen?
Polizisten können Fahrgästen und Passanten die Gegenstände zum einen natürlich abnehmen, um diese sicherzustellen. Damit die Betreffenden das Verbot künftig befolgen, kann zudem ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro angedroht werden. Polizisten können auch Platzverweise oder Bahnhofsverbote aussprechen. Abgesehen davon muss man bei Verstößen mit Ermittlungen wegen möglicher Straftaten und Ordnungswidrigkeiten rechnen.
Schwerpunktkontrollen mit Blick auf das Verbot seien derzeit zwar nicht geplant, sagte ein Sprecher der Bundespolizeidirektion München. Möglich seien weitere Aktionen wie zuletzt zur Vermeidung von Gewaltkriminalität an bayerischen Bahnhöfen dennoch.
Warum die Regelverschärfung - und warum jetzt?
Die Bundespolizei verweist auf regionale Begebenheiten bei der Auswahl der Bahnhöfe. An vier der jetzt betroffenen größeren Bahnhöfe waren die Beamten zuletzt mehrfach bei Schwerpunktaktionen gegen Gewaltkriminalität im Einsatz. Ziel sei, für mehr Sicherheit im Reiseverkehr vor Weihnachten und zum Jahreswechsel zu sorgen, teilte die Bundespolizei mit. Schon im vergangenen Jahr galt im entsprechenden Zeitraum ein solches Verbot an den betroffenen Bahnhöfen, nachdem die rechtliche Möglichkeit dazu geschaffen worden war.
Waffen und gefährliche Gegenstände könnten bei Streitigkeiten die Risikobereitschaft erhöhen und zu mehr Gewalt führen, argumentiert die Polizei. Wer Waffen bei sich habe, versuche oft weniger, in Konflikten zu deeskalieren. Helfende und Polizei wüssten zudem bei einer Auseinandersetzung weniger schnell, wer angreift und wer sich verteidigt. „Waffen, auch solche, die zur Selbstverteidigung gedacht sind, bieten grundsätzlich nur trügerische Sicherheit“, teilt die Bundespolizei mit.

