
Schon am Sonntagabend war es eigentlich klar, doch am Montagmorgen (9. März) wurde es vom Wahlausschuss nochmal offiziell bestätigt: Zwei Wochen nach der Kommunalwahl sind die Nürnbergerinnen und Nürnberger erneut zum Gang an die Wahlurnen aufgerufen. Um zu entscheiden, wer künftig Nürnberg als Oberbürgermeister vorstehen wird, wird am 22. März eine Stichwahl stattfinden.
Im ersten Wahlgang am 8. März gelang es keinem der Kandidaten eine absolute Mehrheit zu erreichen. Amtsinhaber Marcus König (CSU) landete mit 46 Prozent der Stimmen auf Platz 1, gefolgt von Nasser Ahmed (SPD) auf Platz 2 mit 26,5 Prozent der Stimmen.
Nun veröffentlicht die Stadt Nürnberg Informationen zum Ablauf der Stichwahl.
Grundsätzlich stimmberechtigt sind alle Personen, die bereits bei der ersten Wahl wahlberechtigt waren – außer sie haben ihr Stimmrecht inzwischen verloren. Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme. Jede Person darf nur einmal und nur persönlich wählen. Eine Vertretung ist unzulässig.
Der Stimmzettel muss so gefaltet werden, dass die Wahlentscheidung nicht erkennbar ist. Menschen, die nicht lesen können oder wegen einer Behinderung Hilfe benötigen, dürfen Unterstützung erhalten. Diese Hilfe darf jedoch nur technisch sein und die eigenständige Wahlentscheidung nicht beeinflussen oder ersetzen.
Gewählt ist, wer die meisten gültigen Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Stichwahl in Nürnberg: So können die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben
Wie im ersten Durchgang auch haben Wahlberechtigte zwei Möglichkeiten, ihre Stimme abzugeben: persönlich im Wahllokal oder per Briefwahl.
Für die Stimmabgabe im Wahllokal gilt:
- Die Stadt ist in 363 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt.
- Der zuständige Abstimmungsraum steht auf der Wahlbenachrichtigung zur ersten Wahl (inklusive Hinweis zur Barrierefreiheit).
- Die Stimme kann in den Wahllokalen am 22. März zwischen 8 und 18 Uhr abgegeben werden.
- Ohne Wahlschein darf man nur im eigenen eingetragenen Wahllokal wählen.
- Mit Wahlschein (wird mit den Briefwahlunterlagen versendet) kann man in jedem Wahllokal innerhalb Nürnbergs abstimmen.
- Mitzubringen sind Wahlbenachrichtigung (soweit noch vorhanden), gegebenenfalls der Wahlschein sowie Personalausweis (beziehungsweise Reisepass oder Identitätsausweis für EU Bürgerinnen/EUBürger).
- Für die Stichwahl wird keine neue Wahlbenachrichtigung versendet. Diejenige für den ersten Wahlgang behält ihre Gültigkeit. Sollte die Wahlbenachrichtigung inszwischen abhanden gekommen sein, können Wahlberechtigte mit einem Ausweisdokument im zugeordneten Wahlraum wählen. Das richtige Wahllokal finden Sie über den Wahlraumfinder.
- Der Stimmzettel wird im Wahllokal ausgegeben und muss allein und unbeobachtet in einer Wahlkabine ausgefüllt werden.
Für die Stimmabgabe per Briefwahl gilt:
Wer bereits Briefwahl für eine mögliche Stichwahl beantragt hat, bekommt die Unterlagen automatisch zugeschickt. Wer sonst per Brief wählen möchte, muss die Unterlagen beim Wahlamt, Unschlittplatz 7a, 90403 Nürnberg zeitnah schriftlich oder mittels persönlicher Vorsprache beantragen. Dies ist online auch unter diesem Link möglich. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig.
Versendet werden die Briefwahlunterlagen laut Angaben der Stadt frühestens am 12. März. Wer Briefwahlunterlagen per Post zugestellt bekommen möchte, muss diese bis spätestens Dienstag, 17. März beantragt haben. Sonst könne die Stadt den rechtzeitigen Erhalt der Unterlagen nicht gewährleisten. Zwischen erstem und zweitem Wahlgang drängt die Zeit.
Ab dem 12. März können die Briefwahlunterlagen ebenso persönlich im Wahlamt am Unschlittplatz 7a abgeholt werden. Im Wahlamt und den Ausgabestellen kann dann auch sofort die Briefwahl erledigt werden.
Wer seine beantragten Briefwahlunterlagen bis zum 17. März nicht erhalten hat, soll sich umgehend beim Wahlamt melden, heißt es von Seiten der Stadt. Wenn einmal Briefwahlunterlagen beantragt wurden, kann nur noch unter Vorlage des Wahlscheins im Wahllokal gewählt werden. Nicht zugegangene Briefwahlunterlagen können nur bis zum 21. März, 12 Uhr ersetzt werden.
Wichtig: Der Wahlbrief muss spätestens am Sonntag, 22. März, bis 18 Uhr beim Wahlamt der Stadt Nürnberg eingehen.

