
Am 8. März sind die Bürgerinnen und Bürger in Bayern wieder zur Wahl aufgerufen. Bei den Kommunalwahlen entscheiden sie in den Gemeinden über Erste Bürgermeisterinnen und Bürgermeister beziehungsweise Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister sowie über die Zusammensetzung der Stadt- und Gemeinderäte. In den Landkreisen werden Landrätinnen, Landräte und die Kreistage gewählt.
Doch immer mehr Menschen gehen dafür nicht mehr am Wahltag ins Wahllokal, sondern stimmen stattdessen bequem von zu Hause per Briefwahl ab.
Wie das Wahlamt der Stadt Fürth mitteilt, steigt die Zahl der Briefwählerinnen und Briefwähler weiter an. Bei der Oberbürgermeister- und Stadtratswahl 2020 hatten am Ende knapp 18.000 der insgesamt 98.667 Wahlberechtigten ihre Stimme per Brief abgegeben.
Für die anstehende Kommunalwahl 2026 wurden nach Angaben des Wahlamts (Stand: 23. Februar) bereits rund 22.100 Briefwahlunterlagen bei etwa 99.000 Wahlberechtigten beantragt. Damit liegt die Zahl schon vor dem Wahltag über dem Niveau von 2020.
Entwicklung in Nürnberg seit Jahrzehnten steigend
Auch in der Stadt Nürnberg zeigt sich dieser Trend. Bei der Stadtratswahl 2020 wurden rund 90.000 Briefwahlanträge gestellt - bei etwa 389.000 Wahlberechtigten. Für die kommende Wahl sind es bei rund 382.000 Wahlberechtigten bereits 92.999 Anträge (Stand: 23. Februar). Damit haben schon jetzt etwa 24,3 Prozent der Wahlberechtigten Briefwahl beantragt
Auf Nachfrage unserer Redaktion erklärt das Nürnberger Wahlamt, dass der Anstieg keine neue Entwicklung sei. Bereits 1960, als die Briefwahl in Nürnberg erstmals bei einer Kommunalwahl möglich war, stellten rund 3.500 der 325.000 Wahlberechtigten einen Antrag. Seitdem sei die Zahl mit Ausnahme eines leichten Rückgangs 2002 kontinuierlich gestiegen.
Die Wahl 2020 war stark von der Corona-Pandemie geprägt gewesen. Viele Wählerinnen und Wähler bleiben der Briefwahl danach scheinbar treu: Wer einmal per Brief gewählt habe, kehre häufig nicht mehr ins Wahllokal zurück, vermutet das Wahlamt Nürnberg. „Das ist einfach ein Zeichen der Zeit“.
Gerade bei Kommunalwahlen sei der Aufwand für Wählerinnen und Wähler hoch: In Nürnberg sind 70 Stadtratsmitglieder zu wählen, aus rund 500 Kandidierenden kann ausgewählt werden. Das Ausfüllen des Stimmzettels sei zu Hause oft übersichtlicher als in der Wahlkabine.
Für die Wahlämter verändert der hohe Briefwahlanteil vor allem die Abläufe. Die Unterlagen und eingehenden Wahlbriefe werden in Tresorem gelagert. Am Wahltag selbst gehen entsprechend weniger Stimmen direkt im Wahllokal ein.
Gefährdet Briefwahl die Wahlgrundsätze?
Wahlen in Deutschland unterliegen fünf Grundsätzen: Sie müssen allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sein. Die Briefwahl stärkt nach Ansicht vieler Expertinnen und Experten vor allem den Grundsatz der Allgemeinheit, weil sie mehr Menschen die Teilnahme ermöglicht und so die Wahlbeteiligung erhöhen kann.
Kritisch diskutiert werden jedoch die Wahlgrundsätze der Freiheit und Geheimheit „Bei der Briefwahl ist der Grundsatz einer geheimen Wahl nicht wirklich gegeben“ sagt der Politikwissenschaftler Aiko Wagner von der Freien Universität Berlin gegenüber der Tagesschau. „Ob da keine andere Person draufschaut und die Wahl beeinflusst, das kann am Küchentisch nicht so gut sichergestellt werden wie in der Wahlkabine.“
Es gehe um eine Abwägung zwischen Wahlgeheimnis und Allgemeinheit der Wahl. Das Bundesverfassungsgericht habe die Briefwahl dennoch bestätigt und ihre positiven Effekte für eine höhere Wahlbeteiligung betont.
Die Bayerische Gemeinde- und Landkreiswahlverordnung sieht zudem vor, dass etwa Krankenhäuser oder Altenheime separate Räume für die Stimmabgabe bereitstellen müssen, um die freie und unbeeinflusste Wahl zu gewährleisten.
Wer darf per Brief wählen?
Per Brief wählen darf inzwischen jede und jeder Wahlberechtige, einen besonderen Grund muss niemand mehr angeben. Die frühere Begründungspflicht wurde 2008 abgeschafft.
Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige sowie Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens zwei Monaten ihren Aufenthaltsschwerpunkt in der jeweiligen Gemeinde oder im Landkreis haben.
Der Versand der Briefwahlunterlagen begann Mitte Februar. Das bayerische Innenministerium empfiehlt, den Wahlbrief spätestens am Donnerstag vor der Wahl (5. März) abzuschicken, damit er rechtzeitig eingeht.
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