
Am 8. März 2026 finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. Dabei wählen die Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich in den Gemeinden die ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister oder die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister sowie die Gemeinderatsmitglieder, in den Landkreisen die Landrätinnen und Landräte sowie die Kreistage. In Nürnberg werden eine Oberbürgermeisterin oder ein Oberbürgermeister und die Mitglieder des 70-köpfigen Stadtrats gewählt. Welche Kandidatinnen und Kandidaten in Nürnberg zur Wahl stehen, erfahren Sie hier.
Während bei den Bundestagswahlen die Politik in ganz Deutschland im Fokus steht, geht es bei den Kommunalwahlen in erster Linie um die einzelnen Gemeinden. Deren Aufgaben zielen dabei auf das unmittelbare Lebensumfeld der Bürgerinnen und Bürger ab. So werden beispielsweise Fragen im Hinblick auf die Ortsentwicklung, die Versorgung mit Trinkwasser, Strom und Gas, die Unterhaltung von Straßen, Wegen oder Plätzen sowie die Abwasserentsorgung und die Arbeit der Feuerwehr geklärt. Kommunen sorgen für Schwimmbäder, Sporthallen und andere Freizeiteinrichtungen, vernetzen Vereine und andere gesellschaftlich engagierte Gruppen, heißt es auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren für Sport und Integration. Unter die Aufgaben von Landkreisen fallen Dinge, die Gemeinden nicht allein leisten könnten, unter anderem der Bau von Schulen, Krankenhäusern und Kreisstraßen, die Abfallbeseitigung oder das Betreiben von Jugendhilfe und Rettungsdiensten.
Die Kommunalwahlen unterscheiden sich von den Bundestagswahlen. Was ist also grundsätzlich zu beachten?
Kommunalwahlen in Nürnberg - alle wichtigen Infos im Überblick
Die Wahlen finden am 8. März 2026 statt. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen und Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, das heißt Menschen, die spätestens am 8. März 2008 geboren wurden. Zudem müssen sich die Bürgerinnen und Bürger seit mindestens zwei Monaten, also spätestens ab dem 8. Januar 2026, in der Gemeinde oder im Landkreis mit ihrem Lebensschwerpunkt aufhalten. Seit 2019 dürfen zudem auch Menschen mit einem Betreuer an den Wahlen teilnehmen. Nur Personen, die durch Richterspruch aufgrund bestimmter Straftaten ihr Stimmrecht verloren haben, dürfen nicht wählen.
Die Wahlbenachrichtigungen erhalten Bürgerinnen und Bürger von ihrer Gemeinde spätestens drei Wochen vor der Wahl per Post, dieses Jahr ist das der 15. Februar. Wahlberechtigte, die bis zu diesem Datum keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich umgehend mit dem Wahlamt der jeweiligen Gemeinde in Verbindung setzen. Wer nach dem 25. Januar 2026 umzieht, kann auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration nachsehen, welche Regelung in diesem Fall gilt.
Wahlberechtigte können nur in dem Abstimmungsraum abstimmen, der auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Möchte ein Wähler oder eine Wählerin in einem anderen Abstimmungskreis des Wahlkreises wählen, so muss ein Wahlschein bei der Gemeinde beantragt werden. Mithilfe dieses Wahlscheins besteht die Möglichkeit einer Briefwahl oder der Wahl in einem beliebigen Abstimmungsraum der jeweiligen Gemeinde. Der Antrag zur Briefwahl sollte spätestens zum 27. Februar beim Wahlamt ankommen.
Wie laufen die Kommunalwahlen in Bayern ab?
Je nach Wohnort müssen bis zu vier Stimmzettel ausgefüllt werden. Auf den Stimmzetteln sind einzelne Personen, Listen oder auch Parteien aufgelistet. Zudem steht auf den Zetteln, wie viele Stimmen jeweils vergeben werden können. Gibt es keine Angaben, so ist nur eine Stimme abzugeben. In Nürnberg gibt es zwei Stimmzettel, in einem wird der Oberbürgermeister gewählt, im anderen die Stadtratsmitglieder. Hier können die Nürnberger und Nürnbergerinnen insgesamt 70 Stimmen abgeben. Diese können panaschiert oder kumuliert, also verteilt oder gebündelt, werden. Wie genau Panaschieren und Kumulieren funktioniert, erfahren Sie hier.
Bei der Oberbürgermeisterwahl ist der- oder diejenige gewählt, der mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Ist dies bei keinem der Kandidaten der Fall, so findet am 22. März 2026 eine Stichwahl zwischen den Kandidaten statt, die bei der ersten Wahl die meisten Stimmen erhalten haben. Bei den Kommunalwahlen 2020 war das beispielsweise in Nürnberg der Fall.