
Eng, dunkel und stickig. Das ist die Lebensrealität von vielen deutschen Rindern, die in einem Stall angebunden gehalten werden. Dicht an dicht stehen die Kühe nebeneinander und können sich nur wenige Zentimeter bewegen. Die Anbindehaltung ist eine Methode, bei der Rinder über längere Zeiträume, teils ganzjährig, an einem festen Platz im Stall mit Ketten oder festen Halsrahmen fixiert werden, was ihre Bewegungsmöglichkeiten massiv einschränkt, sodass sie oft nur stehen oder liegen, sich aber nicht frei bewegen, umdrehen oder laufen können.
In einem deutschen Bundesland ist damit aber bald Schluss: Niedersachsen verbietet künftig diese Form der Haltung. „Das Leid der Rinder, die in Anbindehaltung gehalten werden, muss endlich beendet werden“, erklärte die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte von den Grünen. In Niedersachen würden laut Staudte noch deutlich mehr als tausend Betriebe Rinder angebunden halten. Die Haltungsform sei aus Tierschutzgründen untragbar, da sie unter anderem das Bewegungs- und Sozialverhalten der Rinder „erheblich“ einschränke.
So sieht das neue Verbot aus
Die neue Regelung tritt in einem Monat in Kraft und soll schrittweise umgesetzt werden. Betriebe, in denen Rinder das ganze Jahr angebunden sind und keinen Auslauf haben, müssen sich innerhalb von sechs Monaten nach Einführung der neuen Regelung bei der zuständigen Veterinärbehörde melden. Sie müssen dabei angeben, ob sie ihre Haltungsform umstellen oder die Rinderhaltung aufgeben wollen. Für diese Höfe gilt eine Übergangsfrist von 18 Monaten. Betriebe mit kombinierter oder nur zeitweiser Anbindehaltung haben mehr Zeit: Sie müssen sich innerhalb von drei Jahren bei den Veterinärbehörden melden. „Spätestens mit Ablauf einer Frist von sieben Jahren ab Bekanntgabe der Allgemeinverfügung muss der Umbau abgeschlossen sein“, erklärte das Ministerium von Niedersachsen.
„Natürlich kostet Tierschutz auch Geld“, so Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbands Niedersachsen. „Das Festhalten an gesetzeswidrigen Haltungsformen darf aber kein Wettbewerbsvorteil sein – auf Kosten der Tiere.“ Spätestens in neun Jahren soll jegliche Form der Anbindehaltung in Niedersachsen verboten sein - auch sogenannte kombinierte oder saisonale Haltungssysteme.
Bayern ist Spitzenreiter bei der Anbindehaltung
Deutschlandweit werden noch immer mehr als eine Million Rinder in landwirtschaftlichen Betrieben angebunden gehalten, berichtet das Magazin stern. Bayern gilt unter allen Bundesländern als einer der Spitzenreiter: Von gut 22.000 Milchviehbetrieben sind in rund 10.000 Ställen die Tiere angebunden: ganzjährig (7.000 Betriebe) oder in Kombihaltung (3.000 Betriebe), so der BR. Kombihaltung bedeutet: Die Tiere bekommen zumindest zeitweise Auslauf. Entweder im Sommer auf der Weide oder ganzjährig jeden Tag stundenweise in einem Laufhof.
Bayerische Landwirtschaftsministerin lehnt Verbot ab
Das neue Verbot in Niedersachen, wirft natürlich die Frage auf, ob bald auch die restlichen Bundesländer in Sachen Tierwohl nachziehen. Seit 2015 diskutieren die Agrarminister der Länder über ein generelles Aus der Anbindehaltung, nachdem Tierschützer immer wieder auf ein Verbot pochen. Während der ehemalige grüne Landwirtschaftsminister Cem Özdemir ein Verbot wollte, schlägt Bayerns derzeitige Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) andere Töne an. Sie setzt auf Freiwilligkeit mit Beratung und Förderung für Stallumbauten und darauf, dass Anbindeställe von allein verschwinden. Ein starres Stichtagsverbot der Anbindehaltung hält die Ministerin für den falschen Weg, weil es gerade in den kleinstrukturierten Regionen Bayerns viele Familienbetriebe überfordern und zur Aufgabe zwingen würde, heißt es auf Nachfrage der Redaktion.
Auch der Bayerische Bauernverband ist gegen ein Verbot
Isabell Timm-Guri, Direktorin des Fachbereichs Erzeugung und Vermarktung des Bayerischen Bauernverbands erklärt im Gespräch mit der Redaktion, dass der Verband grundsätzlich die ständige Weiterentwicklung der Tierhaltungsbetriebe unterstütze. „Hierzu gehört auch die Weiterentwicklung von der ganzjährigen Anbindehaltung hin zu einer Kombinationshaltung oder Laufstallhaltung“, so Timm-Guri. Gleichzeitig fordert der Verband, dass die Kombinationshaltung mit 120 Tagen Bewegung pro Jahr weiterhin unbefristet zulässig ist und als gleichwertige Haltungsform akzeptiert wird. Ein gesetzliches Verbot der Anbindehaltung lehne der Bayerische Bauernverband klar ab, so Timm-Guri.
Was würde ein Verbot der Anbindehaltung für die bayerischen Bauern bedeuten?
In Bayern wären von einem Verbot der Anbindehaltung etwa 10.000 kleine und mittlere Viehbetriebe betroffen, so Timm-Guri. „Gerade diese Betriebe sind in schwierigen Lagen, etwa in Mittelgebirgen und Bergregionen, besonders wichtig.“ Sie sorgen laut Timm-Guri dafür, dass Wiesen und Weiden erhalten bleiben, und leisten einen Beitrag zur Artenvielfalt. Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus merkt an: „Wer hier mit der „Verbotskeule“ arbeitet, riskiert einen Strukturbruch, mit Folgen für Kulturlandschaft, Wertschöpfung im ländlichen Raum und den Tourismus.“
Ein Umbau ist finanziell meist nicht möglich
Ein Verbot der Anbindehaltung würde für viele bayerische Landwirte hohe Umbaukosten bedeuten. Diese Kosten könnten viele Bauernhöfe laut Timm-Guri nicht stemmen: „Vielen Betrieben mit Anbindehaltung ist ein Um- oder Neubau von Ställen wegen der dörflichen Struktur kaum möglich beziehungsweise mit hohen Baukosten verbunden.“ Ein gesetzliches Verbot der Anbindehaltung würde Landwirtschaft, Landschaft und den ländlichen Raum irreversibel verändern, meint die Direktorin des Fachbereichs Erzeugung und Vermarktung des BBVs.
Auch Lothar Ehehalt, Vorsitzender Rinderzuchtverbandes Franken, sieht ein Problem in der Finanzierung des Stallumbaus. Er berichtet, dass ein neuer Platz für eine Kuh rund 15 bis 20 Tausend Euro kosten würde. Je nachdem wie viele Rinder ein Landwirt hält, könnten die Kosten für einen Neubau so auch in die Millionen steigen. „Ich denke, dass wenige Betriebe die Haltung umstellen würden, da sich das nicht finanzieren lässt.“
Fördermittel werden in Anspruch genommen
Fördermittel zur Unterstützung wären allerdings vorhanden. Laut dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus fördere der Freistaat Um- oder Neubauten zum Laufstall mit bis zu 40 Prozent der Investitionskosten. Wie das Ministerium mitteilt, entfiel in den vergangenen Jahren nahezu die Hälfte der geförderten Investitionen im Milchviehsektor auf Betriebe, die von Anbindehaltung auf Laufstall umstellten.
Lange Wirtschaftlichkeit und neue Regelungen
Lothar Ehehalt sieht aber noch ein anderes Problem in Bezug auf Neu- oder Umbauten von Ställen. Laut ihm fehle es den Viehhaltern an Planungssicherheit. „Die Wirtschaftlichkeit eines neuen Stalls wird auf 25 Jahre gerechnet, wenn der Gesetzgeber die Regeln nach zehn Jahren aber schon wieder ändert, rentiert sich das nicht.“ Ehehalt würde sich wünschen, dass die staatlichen Regelungen für den Zeitraum der Finanzierung eines Neubaus Bestand haben. Dies ist in der Realität jedoch meist nicht umsetzbar, da sich die Gesetzeslage oft an neue Standards anpasst.
Anbindehaltung läuft von selbst aus?
Unabhängig davon, ob in Bayern ein gesetzliches Verbot der Anbindehaltung beschlossen wird, besteht bei vielen Landwirten und auch bei Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber Einigkeit darüber, dass diese Haltungsform langfristig keine Zukunft hat. Lothar Ehehalt sieht die Entwicklung vor allem als Frage des Generationswechsels. Nach seiner Einschätzung werden nachfolgende Generationen von Landwirten kaum noch auf Anbindehaltung setzen. Betriebe, die diese Form der Tierhaltung derzeit noch praktizieren, dürften daher nach und nach wegfallen – etwa weil Höfe nicht weitergeführt oder die Viehhaltung aufgegeben wird. Der Vorsitzende des Rinderzuchtverbandes Franken sagt klar: „Anbindehaltung ist bei uns in Franken ein Auslaufmodell.“
Zahl der Anbindehaltungen in Bayern bereits stark zurückgegangen
Landwirtschaftsministerin Kaniber geht ebenfalls davon aus, dass insbesondere die ganzjährige Anbindehaltung in den kommenden Jahren im Zuge des Generationswechsels auf den Betrieben von selbst verschwinden wird. Das Ministerium betont in diesem Zusammenhang auch, dass zwischen den Jahren 2010 bis 2020 die Zahl der Haltungsplätze mit Anbindehaltung in Bayern um etwa 60 Prozent zurück ging. Aber auch die aktuelle Entwicklung - bis 2025 - zeige, dass der Anteil an Betrieben mit ganzjähriger Anbindehaltung gegenüber den Betrieben mit Kombinationshaltung überdurchschnittlich stark abnimmt. Grund dafür seien Betriebsaufgaben aber auch auf die Umstellung auf Kombinations- oder Laufstallhaltung.
Es ist also eine Verbesserung der Tierhaltung in Bayern zu erkennen. Doch die Geschwindigkeit dieser Besserung bietet Diskussionspotenzial. Viele Tierschützer halten diesen Wandel für längst überfällig. Fest steht jedoch, dass die Anbindehaltung auch in Bayern ein Ende findet. Nur wie lange es noch dauert, bis dieses Modell der Tierhaltung komplett auslaufen wird, bleibt abzuwarten.
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