Nürnberg - Ebbe auf dem Stimmzettel: Das droht wohl drei bayerischen Gemeinden, wo es wenige Wochen vor der Kommunalwahl keine Kandidaten für den Stuhl im Rathaus gibt. Droht das politische Vakuum?

13 Personen wollen sich am 8. März in Nürnberg zum Oberbürgermeister oder zur Oberbürgermeisterin wählen lassen. Der Wahlzettel wird also gut gefüllt sein. Doch das wird nicht in allen bayerischen Kommunen gleichermaßen der Fall sein. Rund sechs Wochen vor der Kommunalwahl gibt es in Bayern noch immer drei Gemeinden, die derzeit keinen Kandidaten für das Amt im Rathaus haben. Aber welche Folgen hat das eigentlich?

Konkret betrifft es in Bayern die Gemeinde Brunnen im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, das niederbayerische Philippsreut und Megesheim im schwäbischen Landkreis Donau-Ries. Die amtierenden Bürgermeister wollen nicht mehr, ein neuer Kandidat oder eine neue Kandidatin hat sich aber bisher auch nicht gefunden.

Der Job des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin ist nicht unbedingt nur reizvoll. Während beispielsweise Marcus König, Oberbürgermeister von Nürnberg, zwar zahlreiche Termine zu stemmen hat, gleichzeitig aber auch ein großes Team im Rücken oder etwa einen Fahrer hat und das Amt als Haupttätigkeit ausübt, sind die Posten in kleineren Gemeinden bisweilen ehrenamtlich und werden neben der üblichen Erwerbstätigkeit ausgeführt – eine Doppelbelastung, die man wollen muss. Zudem haben Übergriffe und Anfeindungen gegen kommunale Würdenträger zuletzt zugenommen.

Kommunalwahl in Bayern: Bürgermeisterposten drohen leer zu bleiben

Wie die Rheinische Post im September 2025 berichtete, wurden 2024 insgesamt 360 Übergriffe auf kommunale Amtsträger gemeldet. Das geht aus einer Kleinen Anfrage der Linksfraktion hervor. Demnach sei die Zahl der Übergriffe gestiegen. 2023 wurden 212 Fälle erfasst, 2022 261 Fälle. Die Taten reichen von Nötigung und Bedrohung bis zu Sachbeschädigung und Körperverletzung. 2024 richtete die Bundesregierung die sogenannte „Starke Stelle“ ein. Telefonisch oder per Mail können sich kommunale Amtsträger dorthin wenden, wenn sie Anfeindungen oder Bedrohungen erleben, und erhalten Beratung und Unterstützung.

Doch was passiert nun, wenn der Stimmzettel am Wahltag leer bleibt? Ohne Kandidierende können die Wählerinnen und Wähler eines Ortes selbst einen Namen auf den Stimmzettel schreiben – sie haben dabei große Auswahl: Wählbar sind grundsätzlich alle, die auch das aktive Wahlrecht haben.

Bekommt ein Kandidat oder eine Kandidatin mindestens 50 Prozent der Stimmen und nimmt die Wahl an, ist das Problem schnell gelöst. Andernfalls kommt es zur Stichwahl zwischen den beiden meistgenannten Kandidaten.

Findet sich jedoch niemand, wird es noch einmal kompliziert: Ab 1. Mai lädt das Landratsamt – anstelle des nicht vorhandenen Bürgermeisters – zur konstituierenden Sitzung des Gemeinderates, der wiederum aus seiner Mitte einen zweiten Bürgermeister oder Bürgermeisterin wählt.

Der zweite Bürgermeister führt kommissarisch die Amtsgeschäfte, bis regulär – direkt von den Wahlberechtigten - ein Bürgermeister gewählt ist. Das allerdings kann sich dann über Monate hinziehen: Die gesamte Wahlvorbereitung mit Kandidatensuche sowie der Bestimmung eines neuen Wahltermins durch das Landratsamt beginnt erneut.