Nürnberg - Digitaler Führerschein, neue Abgasnorm, mehr E-Scooter auf der Fahrbahn - 2026 gibt es viele Änderungen und neue Vorschriften für Autofahrer.

Das neue Jahr 2026 bringt Millionen Autofahrern in Deutschland neue Pflichten und viele Änderungen. Im Januar müssen viele Autofahrer beispielsweise den Führerschein umtauschen, zudem wird das Tanken teurer und die Pendlerpauschale wird erhöht. Wir haben die wichtigsten Punkte herausgesucht.

Führerschein-Umtausch im Januar

Wer seinen Kartenführerschein in den Jahren 1999 bis 2001 bekommen hat, muss ihn bis zum 19. Januar 2026 gegen den neuen EU-Führerschein tauschen. Für Personen, die vor 1953 geboren wurden, gilt eine spätere Frist, wie der ADAC berichtet: Der Umtausch ist hier erst bis zum 19. Januar 2033 erforderlich.

Der digitale Führerschein kommt 2026

In Deutschland soll der digitale Führerschein schon Ende 2026 verfügbar sein, früher als im restlichen EU-Raum. Die Dokumente können dann auf dem Smartphone genutzt werden, sodass der Kartenführerschein und der Papierfahrzeugschein zu Hause bleiben können. Er ergänzt den klassischen Führerschein jedoch nur und ersetzt ihn nicht.

Spritpreise steigen

Der CO₂-Preis auf Benzin und Diesel steigt 2026 erneut. Künftig wird er laut ADAC über Emissionszertifikate ermittelt, zunächst innerhalb einer Spanne von 55 bis 65 Euro je Tonne, ab 2028 dann frei am Markt. Das macht Tanken teurer: 2026 könnte sich der Preis um bis zu rund 3 Cent je Liter Benzin und etwas über 3 Cent je Liter Diesel erhöhen. Wie hoch die Spritpreise tatsächlich ausfallen, hängt unter anderem vom Ölpreis ab.

Erhöhung der Pendlerpauschale

Am 1. Januar 2026 wurde die Pendlerpauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht. Durch die neue Regelung will die Bundesregierung pendelnde Berufstätige steuerlich mehr entlasten.

Mehr E-Scooter auf der Fahrbahn

In Zukunft werden voraussichtlich mehr E-Scooter auf der Straße fahren. Radwege dürfen dann von den Rollern nur noch genutzt werden, wenn sie auch für Radfahrer verpflichtend sind. Die entsprechende Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung steht laut ADAC noch zur Zustimmung des Bundesrates aus und soll nach aktueller Planung Anfang 2026 gelten.

Mehr Assistenzsysteme

Ab dem 7. Juli 2026 sind bei der Erstzulassung neuer Pkw und leichter Nutzfahrzeuge (M1, N1) zusätzliche Sicherheitsvorgaben verpflichtend. Dazu gehören:

  • Notbremsassistenzsystem: Erkennt Gefahrensituationen und bremst automatisch, um Kollisionen mit Fußgängern und Radfahrern zu vermeiden oder abzumildern.
  • Warnsystem bei nachlassender Konzentration: Unterstützt den Fahrer dabei, sich auf den Verkehr zu konzentrieren und warnt bei nachlassender Konzentration oder Ablenkung
  • Erweiterter Fußgänger- und Kopfaufprallschutz: Fahrzeuge müssen so konstruiert sein, dass sie einen größeren Kopfaufprallschutzbereich für Fußgänger bieten.
  • Notfall-Spurhalteassistent: Die Pflicht gilt künftig auch für Fahrzeuge mit hydraulischer Servolenkung, für andere Fahrzeugtypen ist das System bereits seit dem 7. Juli 2024 vorgeschrieben.

Daher könnten Millionen von Pkw nicht mehr durch den TÜV kommen.

Produkthaftung auch für Software

Das neue Produkthaftungsgesetz tritt am 9. Dezember 2026 in Kraft und stärkt die Rechte von Kunden und Autofahrern deutlich. Künftig haften Hersteller nicht mehr nur für fehlerhafte Produkte, sondern auch für Software, digitale Dienste und KI-Systeme, etwa wenn ein Assistenzsystem versagt, berichtet der ADAC.

Zudem werden neben Herstellern auch Anbieter digitaler Dienste in die Verantwortung genommen. Für Geschädigte wird die Durchsetzung von Ansprüchen erleichtert, da Gerichte die Offenlegung relevanter Daten anordnen können. Erfolgt diese nicht, wird ein Fehler des Herstellers vermutet.

Neue Abgasnorm

Ab Januar 2026 gilt für neu zugelassene Pkw die Abgasnorm Euro 6e in ihrer zweiten Stufe, die den Übergang zur Euro 7 Norm bildet. Ab dem 29. November 2026 kommt Euro 7 zunächst für neu entwickelte Fahrzeugtypen zur Anwendung, für alle Neuzulassungen dann ab Ende 2027. Euro 7 sieht unter anderem eine genauere Erfassung ultrafeiner Partikel vor und schließt erstmals auch Reifen- und Bremsabrieb ein, wobei hierfür ab 2030 Grenzwerte gelten.

Zudem werden laut ADAC erstmals Mindestanforderungen an die Haltbarkeit von Antriebsbatterien bei Elektroautos und Plug-in-Hybriden festgelegt: Nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern muss die Batteriekapazität mindestens 80 Prozent betragen, nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern mindestens 72 Prozent.

Pflicht von Next-Generation-eCall

Seit dem 1. Januar 2026 ist für neu entwickelte Fahrzeugtypen die Ausstattung mit Next-Generation-eCall (NG eCall) verpflichtend. Betroffen sind die Fahrzeugklassen M1 (Pkw) und N1 (leichte Transporter bis 3,5 Tonnen). Ab dem 1. Januar 2027 dürfen nur noch Neuwagen zugelassen werden, die über diese Technik verfügen.

NG eCall ist ein automatisches, vernetztes Notrufsystem, das Unfälle schneller meldet und im Vergleich zum bisherigen eCall deutlich mehr Daten überträgt. Dabei nutzt es die modernen 4G/LTE- und 5G-Netze.

Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil stellte Anfang Oktober in Aussicht, die Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge um weitere fünf Jahre bis zum Jahr 2035 auszudehnen. Damit könnten E-Autos, die Anfang 2026 erstmals zugelassen werden, nahezu ein Jahrzehnt lang von der Steuer befreit sein. Diese Regelung war bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen. Der inzwischen vorliegende Gesetzentwurf lässt laut ADAC jedoch offen, ob die Verlängerung auch rückwirkend Anwendung finden soll.

E-Auto Förderprogramm für Privatleute

Die Bundesregierung möchte Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen beim Umstieg auf Elektrofahrzeuge unterstützen. Neben Mitteln aus dem europäischen Klima-Sozialfonds stehen dafür bis Ende 2029 zusätzliche drei Milliarden Euro bereit. Details zur konkreten Ausgestaltung der Förderung wurden bislang noch nicht veröffentlicht.

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