Nürnberg - Bis 2033 sollen alle Fahrerlaubnisse innerhalb der EU vereinheitlicht werden. In wenigen Wochen verstreicht erneut eine Tauschfrist. Welche Jahrgänge jetzt an der Reihe sind, das lesen Sie hier.

Künftig sollen alle EU-Bürgerinnen und -Bürger einen einheitlichen, fälschungssicheren Führerschein im Kartenformat besitzen. Es ist ein großes organisatorisches und bürokratisches Vorhaben: Bis zum Stichtag, dem 19. Januar 2033, müssen nämliche 43 Millionen Führerscheine umgetauscht werden. Deutschland setzt den Prozess gestaffelt um - und schon bald ist die nächste Gruppe an der Reihe.

Bisher mussten nur Fahrerinnen und Fahrer aktiv werden, die noch einen Papierführerschein besaßen. Nun beginnt aber auch der Umtauschprozess für die ersten Führerscheine im Scheckkartenformat.

Nach dem aktuellen Stufenplan sind inzwischen alle Personen an der Reihe, deren Führerscheine zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden. Die Stadt Nürnberg betont, dass die Fahrberechtigung selbst nicht erlischt – lediglich das Dokument muss erneuert werden. Welche Fristen für spätere Jahrgänge gelten, erfahren Sie hier. Wer nach Ablauf der Frist noch mit dem alten Führerschein unterwegs ist, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.

Führerscheintausch: Eine Ausnahme gibt es

In Nürnberg kann der Umtausch auf zwei Arten erfolgen: entweder online oder persönlich in der Führerscheinstelle. Für die Ausstellung des neuen EU-Kartenführerscheins fällt eine Gebühr von 32,82 Euro an.

Wie der ADAC informiert, regelt ein Gesetz in Deutschland die Reihenfolge des Führerscheintauschs. Ausgenommen von der Regelung sind Personen, die vor 1953 geboren wurden – sie müssen ihren Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.