
Erneut hat eine Sondermaschine eine Reihe von Patientinnen und Patienten aus der Ukraine zur Behandlung nach Bayern gebracht. An diesem Mittwoch traf eine Boeing 737 der Scandinavian Airlines (SAS) am Nürnberg Albrecht-Dürer-Airport ein, wo bereits mehrere Rettungsdienst-Teams bereit standen. Die Sanitäter und Notärzte übernahmen den Weitertransport in verschiedene Kliniken in ganz Bayern. Die Verteilung erfolgte nach dem sogenannten Kleeblattkonzept.
Die Flughafenfeuerwehr und der Verkehrsbereich des Flughafens übernahmen die Organisation vor Ort; die Integrierte Leitstelle der Feuerwehr Nürnberg koordinierte in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) die Krankentransporte.
Zuletzt war Anfang Juni ein Flugzeug der Bundeswehr mit Personen aus der Ukraine am Airport Nürnberg gelandet. Neben der Zusammenarbeit mit der Bundeswehr gibt es eine Kooperation mit Norwegen. Diese findet im Rahmen des Katastrophenschutzmechanismus der Europäischen Union (UCPM) statt. Norwegen engagiert sich innerhalb des UCPM seit Beginn des Ukraine-Kriegs bei Transport und Behandlung von Patientinnen und Patienten.
Hilfeersuchen aus dem Ausland
Zum Hintergrund: Das Kleeblattkonzept wurde im Frühjahr 2020 im Rahmen der Corona-Pandemie erarbeitet. Ziel ist eine systematische Verlegung und Verteilung von Patienten, um punktuelle Überlastungen zu vermeiden. Deutschland ist in sechs Kleeblattzonen aufgeteilt; Bayern ist eine davon. Seit März 2022 unterstützt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) nach diesem Konzept auch die Koordination der Verlegung von Patientinnen und Patienten aus der Ukraine, die auf Grundlage eines Hilfeersuchens aus dem Ausland von der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen werden.
Nähere Angaben zur Zahl der Patienten und den Verletzungen oder Erkrankungen konnte oder durfte der Flughafen Nürnberg allerdings nicht machen; er verwies auf das BBK, das die Informationen jedoch ebenfalls bis zur Veröffentlichung dieser Meldung nicht bereitstellen konnte.
Grundsätzlich, so das BBK, werden alle Patientinnen und Patienten einbezogen, die auf Grundlage eines internationalen Hilfeleistungsersuchens in die Bundesrepublik Deutschland gebracht werden. Das umfasst sowohl ukrainische Zivilisten als auch ukrainische Soldatinnen und Soldaten.

