
Im zweiten Prozess um die tödlichen Schüsse auf einer Hochzeit in Fürth will das Landgericht in der kommenden Woche die Urteile gegen die mutmaßlichen Mittäter des Todesschützen verkünden. Angeklagt sind der Vater - ein in Frankreich lebender Rumäne - und die beiden Brüder des bereits verurteilten Haupttäters wegen gemeinschaftlichen Mordes.
Staatsanwaltschaft und Nebenklage forderten in ihren Plädoyers, die drei Männer zu lebenslangen Freiheitsstrafen zu verurteilten, wie eine Sprecherin des Landgerichts mitteilte. Die Verteidigung beantragte, alle freizusprechen. Die Urteilsverkündung ist für den 11. November geplant.
Anklage: Bluttat zusammen geplant
Im März hatte das Landgericht bereits den Todesschützen wegen Mordes am Vater seiner früheren Lebensgefährtin auf dem Fest in Fürth zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Mann, wie seine Brüder ein Franzose, hatte die Tat vor Gericht eingeräumt. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig, da die Verteidigung Revision eingelegt hatte.
Der Staatsanwaltschaft zufolge hatten der Vater und seine Söhne die Bluttat zusammen geplant und ausgeführt. Das Motiv war demnach ein erbitterter Streit zwischen den beiden Familien, nachdem sich die junge Frau von dem jungen Mann getrennt hatte und nach Deutschland zurückgekehrt war.
Schüsse auf Hochzeit in Fürth - nach Frankreich geflohen
Am 23. März hatte die Einsatzzentrale der Polizei die Mitteilung erreicht, dass ein zunächst Unbekannter auf einer Feier in der Fürther Hafenstraße mehrere Schüsse abgefeuert hatte. Ein 47-jähriger Mann erlitt dabei lebensgefährliche Verletzungen und wurde umgehend in ein Krankenhaus gebracht. Gegen 21 Uhr gab die Polizei dann bekannt, dass der Mann dort seinen Verletzungen erlegen war. Der Vorfall hatte sich während einer Hochzeit auf einem Hotelgelände ereignet, zu der sich laut einer ersten Schätzung der Polizei etwa 400 Personen eingefunden hatten.
Nach der Tat war der vermeintliche Schütze mit seinen Begleitern geflohen. Noch in derselben Nacht stellte er sich den Behörden in Frankreich und wurde in Untersuchungshaft genommen.