
Es sollte ein rauschendes Fest sein, endete aber in einer Tragödie: Bei einer Hochzeitsfeier in der Fürther Hafenstraße kam es am 23. März 2025 zu einem tödlichen Zwischenfall, der nun juristische Konsequenzen nach sich zieht: Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat Anklage gegen einen 27-jährigen französischen Staatsbürger erhoben. Ihm wird vorgeworfen, den Vater seiner ehemaligen Lebensgefährtin mit mehreren Schüssen getötet zu haben.
Der mutmaßliche Täter war laut Ermittlungen nicht allein zur Feier erschienen, sondern in Begleitung mehrerer Familienmitglieder. Auch das spätere Opfer, ein 47-jähriger Mann, befand sich unter den Gästen. Die beiden Männer kannten sich: Der Getötete war der Vater der Frau, mit der der Angeklagte zwei gemeinsame Kinder hat. Nach der Trennung soll es zu Geldforderungen seitens der Familie des Angeklagten gekommen sein, denen die Familie des Opfers jedoch nicht nachgekommen sei.
Die Staatsanwaltschaft geht von einem gezielten Angriff aus. Der Angeklagte habe den Mann während der Feier überraschend und aus nächster Nähe erschossen und dabei dessen Arg- und Wehrlosigkeit ausgenutzt, wodurch die Anklage das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt ansieht. Der 47-Jährige saß demnach mit dem Rücken zum Täter an einem Tisch, als die tödlichen Schüsse fielen.
Flucht nach Frankreich
Nach der Tat floh der mutmaßliche Schütze gemeinsam mit seinen Begleitern nach Frankreich. Noch in derselben Nacht stellte er sich den dortigen Behörden und wurde in Untersuchungshaft genommen. Gegenüber der französischen Polizei räumte er die Tat zunächst ein, verweigerte später jedoch weitere Aussagen.
Für die Beweisführung stützt sich die Staatsanwaltschaft unter anderem auf zahlreiche Zeugen, die bei der Feier anwesend waren. Zudem liegen Videoaufnahmen aus der Eventhalle vor, die den Tathergang dokumentieren könnten.
Nun liegt es an der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth zu entscheiden, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird und das Verfahren eröffnet werden kann. Ein Termin für die mögliche Verhandlung steht bislang noch aus.
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