Nürnberg/Fürth/Erlangen - In Augsburg wird aktuell darüber diskutiert, Schwarzfahrern keine Strafanträge mehr zu stellen. Ein ähnlicher Vorschlag scheiterte in Nürnberg bereits 2025. Doch wie stehen Städte und Verkehrsverbund heute dazu?

Das Fahren im öffentlichen Nahverkehr ohne Fahrschein ist in Deutschland eine Straftat. Wer wiederholt ohne Ticket erwischt wird, dem drohen Geld- oder sogar Gefängnisstrafen. In Augsburg wird derzeit darüber diskutiert, ob man von Strafanträgen absehen will. Wäre das auch eine Möglichkeit für Nürnberg, Erlangen oder Fürth?

Jede Kommune entscheidet unterschiedlich, wann es beim Schwarzfahren zu einer Strafanzeige kommt. Die Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg (VAG) stellt eine Anzeige, wenn Fahrgäste innerhalb von zwei Jahren mindestens dreimal ohne gültigen Fahrschein erwischt werden - vorausgesetzt, der letzte Vorfall liegt nicht länger als drei Monate zurück. Oder umgehend, wenn Fahrausweise gefälscht sind. Für diese Möglichkeit sieht die VAG auch künftig eine Notwendigkeit, schreibt eine Pressesprecherin auf Anfrage.

„Konsequente Fahrausweiskontrollen, das erhöhte Beförderungsentgelt und - bei wiederholtem Verstoß - auch die Möglichkeit einer Strafanzeige“ seien laut VAG „wichtige Instrumente, um alle Fahrgäste zum Kauf von Tickets zu motivieren“. Die Kontrollen seien ein zentraler Baustein, um die Einnahmen des Verkehrsunternehmens zu sichern. Gäbe es diese Mittel nicht mehr, würde die VAG eine sinkende Hemmschwelle für das Fahren ohne Ticket erwarten.

Im vergangenen Jahr wurden bei der VAG 17.834 mal Menschen ohne Ticket erwischt. Daraufhin wurden 541 Strafanzeigen gestellt, sieben davon endeten in Haftstrafen. Jedoch sind auch noch rund die Hälfte der Strafanzeigen offen. In diesem Jahr wurden bereits 652 Strafanzeigen gestellt.

Auch der Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) verweist auf die abschreckende Wirkung, wenn Strafanträge bei wiederholtem Fahren ohne Fahrausweis gestellt werden können. Der VGN rechnet durch das Fahren ohne Ticket nach eigenen Angaben mit jährlichen Ausfällen von etwa 15 Millionen Euro.

In Nürnberg gab es 2025 bereits den Versuch, Schwarzfahren künftig nicht mehr anzuzeigen, angestoßen von Nürnbergs Linken. Dafür hatte sich jedoch keine Mehrheit im Stadtrat gefunden.

Rund 9000 Menschen jährlich wegen Schwarzfahren im Gefängnis

Laut der VAG liege Schwarzfahren nicht an fehlenden Ressourcen. Es fehle „das Bewusstsein und die Bereitschaft für die Dienstleistung zu bezahlen“. Das widerspricht jedoch den Aussagen der Initiative Freiheitsfonds. Sie sammelt Spenden, um Menschen „freizukaufen“, die wegen Schwarzfahrens im Gefängnis sitzen. Laut der Initiative sind die Betroffenen überwiegend arbeitslos und können sich das Ticket nicht leisten. Rund 9000 Menschen landen laut der Initiative deshalb jährlich im Gefängnis. Die Initiative argumentiert zudem, dass das den Staat viel Geld kostet: Ein Hafttag kostet die Steuerzahler je nach Bundesland rund 100 bis 200 Euro pro Tag. Auch sind Gerichte und Gefängnisse bereits überlastet.

Dennoch hält auch die infra Fürth, Betreiberin des öffentlichen Nahverkehrs in der Stadt, an der Möglichkeit fest, Strafanträge zu stellen. Ob ein Verzicht auf Strafanträge Polizei und Justiz entlasten sowie Kosten für die öffentliche Hand senken würde, könne die infra Fürth nicht bewerten.

Drohende Einnahmebußen für die Verkehrsbetriebe?

Stattdessen sieht man auch in Fürth die Gefahr, dass der Anteil der Fahrgäste ohne Fahrschein steigen könnte, wenn Schwarzfahren nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden würde. Aktuell liegt die Quote dort bei rund 2,5 Prozent. Das Unternehmen rechnet in diesem Fall mit einem Anstieg auf etwa sechs Prozent. Die Einnahmebußen müssten laut infra Fürth schlussendlich die zahlenden Fahrgäste sowie Steuerzahlende tragen.

Außerdem sieht Fürth keine Möglichkeit des Alleingangs durch die „Verwurzelung in der Städteachse Fürth, Nürnberg und Erlangen“. Und auch die Stadt Erlangen teilt auf Anfrage mit, dass es dort derzeit keine Überlegungen in die Richtung gibt.

In Augsburg soll das Thema ab Oktober in den Stadtrat kommen. Es zeichnet sich bereits ab, dass sich die Parteien jedoch sehr uneins sind. Sollte sich aber darauf geeinigt werden, keine Strafanträge mehr zu stellen, wäre Augsburg die erste Stadt in Bayern, die diesen Schritt geht.