
Mehr als 200 Millionen Euro: So viel kostet dem deutschen Staat jährlich die Vollstreckung sogenannter „Ersatzfreiheitsstrafen“. Darunter versteht das Gesetz Haftstrafen, die fällig werden, sobald eine Person eine gegen sie verhängte Geldstrafe nicht bezahlen kann. In vielen Fällen handelt es sich um Strafen, die aus Delikten wie Fahren ohne Führerschein oder kleineren Diebstählen resultieren. Ein wesentlicher Faktor ist auch die „Beförderungserschleichung“, allgemein als Schwarzfahren bekannt.
Besonders im Kontext des Fahrens ohne gültigen Fahrausweis ist seit längerem eine Debatte um die Sinnhaftigkeit der Strafverfolgung entbrannt. Im Fokus steht neben den hohen Kosten auch die Verhältnismäßigkeit. Oft werden arme Menschen bestraft, die sich eine Fahrkarte schlichtweg nicht leisten können. Einige deutsche Städte verzichten deshalb mittlerweile auf eine Strafverfolgung von Schwarzfahrern, darunter Köln, Frankfurt am Main und Bremen.
Nun könnte erstmals eine süddeutsche Stadt nachziehen: Am Mittwoch (23. September) berät der Stadtrat von Augsburg darüber, den Augsburger Verkehrsverbund (AVV) künftig anzuweisen, keine Strafanträge mehr gegen Schwarzfahrer zu stellen. Unangetastet bleibt hingegen das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro, das beim Fahren ohne gültigen Fahrschein fällig wird. Tags darauf soll dann über den entsprechenden Antrag entschieden werden. Augsburg wäre die 15. Stadt in Deutschland und die erste in Bayern, die einen solchen Weg einschlagen würde.
Initiative begrüßt Vorstoß
„Bisher sehen wir diese Entwicklung vor allem im im Norden Deutschlands. Dass es jetzt auch in Süddeutschland Bestrebungen gibt, ist ein wichtiger Schritt hin zu einer bundesweiten Entkriminalisierung“, begrüßt Leonard Ihßen, Sprecher der Initiative Freiheitsfonds, den Vorstoß. Die Initiative sammelt Spenden, um Menschen freizukaufen, die wegen Schwarzfahrens im Gefängnis sitzen.
Nach eigenen Angaben kaufte die Initiative Freiheitsfonds seit ihrer Gründung im Jahr 2021 bereits 1970 Menschen frei und sparte dem Staat damit 25 Millionen Euro. Die Initiative kämpft für eine Abschaffung des Paragraphen 265a StGB. Die Rechtsnorm stammt noch aus der Zeit des Nationalsozialismus und besagt, dass jeder, der sich „eine Fahrt in Bus oder Bahn ohne Ticket „in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten“ mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe rechnen muss.
Bundestag lehnt Gesetzesänderung ab
Erst im April dieses Jahres hatte der Bundestag über eine Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein debattiert. Die entsprechenden Gesetzentwürfe der Linken und der Grünen wurden jedoch abgelehnt. Abgeordnete beider Parteien argumentierten, dass Polizei und Justiz erheblich entlastet werden könnten. Die wirtschaftlichen Schäden des Schwarzfahrens auszugleichen, sei Aufgabe der Verkehrsbetriebe, die dafür bereits das erhöhte Beförderungsentgelt von durchschnittlich 60 Euro erheben.
Die bayerischen Verkehrsbetriebe fordern jedoch einen Erhalt des Straftatbestandes. Einem Bericht des BR zufolge befürchtet beispielsweise die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG), dass die rechtliche Grundlage entfallen würde, um Personen festzuhalten, deren Personalien festzustellen und „notorische Schwarzfahrer auszumachen.“ Auch seitens der Polizei gibt es kritische Stimmen. So befürchtet Jürgen Köhnlein, bayerischer Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, eine mögliche „Bagatellisierung“ des Fahrens ohne Fahrschein.