Nürnberg - Das „Team Menschenrechte“ darf in der Straße der Menschenrechte demonstrieren: Das hat auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München entschieden. Die Stadt hatte zuletzt Konsequenzen dagegen ergriffen.

Nach dem Verwaltungsgericht Ansbach (VG) hat nun auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München in einem Beschwerdeverfahren am Montagnachmittag, 28. September 2026, entschieden, dass die Versammlung des „Team Menschenrechte Nürnberg“ (TMN) heute unter anderem in der Straße der Menschenrechte stattfinden darf.

Die Stadt Nürnberg hatte am 25. September klare Grenzen für das sogenannte „Team Menschenrechte“ (TMN) gezogen. Für die am Montag, den 28. September, geplante Demonstration untersagte die Stadt den beantragten Demozug, der unter anderem durch die Straße der Menschenrechte führen sollte zunächst. Per Bescheid wurde die Kundgebung stattdessen fest auf den Hallplatz beschränkt. Die stationäre Auflage gilt gleichermaßen für angemeldete Gegenproteste.

Die Stadt Nürnberg hatte beim Versuch der Beschränkung der Versammlung erstmals auch darauf abgestellt, dass die Auswahl von Routen, Orten und Inhalten der angemeldeten Versammlungen des „TMN“ regelmäßig über das geschützte Maß der Versammlungs- und Meinungsfreiheit hinausgeht, da allein eine maximale Provokationswirkung und Gegenreaktion unabhängig von tatsächlichen Inhalten beabsichtigt ist. „Dieser Haltung ist das Gericht nicht gefolgt“, verkündet die Stadt Nürnberg am Montagabend (28. September 2026) in einer Pressemitteilung. Die Stadt hatte zudem vorgetragen, dass inzwischen eine Überbeanspruchung des öffentlichen Raums droht, insbesondere auch der Straßen und Wege.

Gericht sieht Gegendemonstranten als Problem - Beschränkungen sieht es als nicht gerechtfertigt

Das VG Ansbach führt unter anderem aus: „[...] wenn sich der Veranstalter und die Versammlungsteilnehmer überwiegend friedlich verhalten und Störungen der öffentlichen Sicherheit vorwiegend auf Grund des Verhaltens Dritter – insbesondere von Gegendemonstrationen – zu befürchten sind, ist die Durchführung der Versammlung nach Art. 8 Abs. 1 GG grundsätzlich zu schützen und sind behördliche Maßnahmen primär gegen die Störer zu richten.“

Das Gericht verkennt nach eigenen Angaben nicht, dass die hohe Anzahl an Versammlungen eine Belastung für die Stadt, Polizeikräfte und unbeteiligte Dritte darstellt. Es sei jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar, dass dies die von der Stadt im Bescheid von Freitag, 25. September 2026, auferlegten Beschränkung rechtfertige.

Montagsdemonstrationen bereits länger Thema in der Stadt

Fast jeden Montag ist die Polizei im Nürnberger Zentrum im Großeinsatz. Rechtsextremisten versammeln sich in der Innenstadt, hunderte Menschen protestieren dagegen - die Szenerie in Teilen chaotisch. Das steckt dahinter.

Das TMN wird vom Landesamt für Verfassungsschutz im Verfassungsschutzbericht 2025 als Beobachtungsobjekt im Phänomenbereich Rechtsextremismus eingeordnet. „Abgesehen von der Distanzierung gegenüber einigen Ordnern ist nach Ansicht der Versammlungsbehörde nicht erkennbar, dass sich das ‚TMN‘ effektiv von der rechtsextremistischen Ideologie abgrenzt“, so die Stadt Nürnberg in einer Pressemitteilung vom Mai 2026. Der daraus resultierende Widerspruch zwischen Ort und den von „TMN“ vertretenen Meinungen begründet nach Ansicht der Versammlungsbehörde eine besondere Provokationswirkung, argumentierte die Stadt Nürnberg. Diese Ansicht zur Versammlung von TMN in der Straße der Menschenrechte teilt das Verwaltungsgericht Ansbach im Rahmen einer Eilentscheidung nicht und hat die entsprechenden Auflagen der Stadt Nürnberg aufgehoben.