Nürnberg - Rund um den Nürnberger Plärrer soll es künftig keine weiteren Spielhallen und Wettbüros geben. Der Stadtplanungsausschuss hat dafür am Donnerstag den Bebauungsplan „Plärrer Süd“ geändert.

Rund um den Nürnberger Plärrer soll sich die Mischung aus Wohnen, Geschäften, Gastronomie und sozialen Angeboten weiterentwickeln. Neue Spielhallen und Wettbüros sollen dabei künftig keine Rolle mehr spielen. Der Stadtplanungsausschuss hat am Donnerstag, 17. September, dafür die Änderung des Bebauungsplans „Plärrer Süd“ beschlossen.

Wer künftig im Gebiet südlich des Plärrers eine neue Spielhalle oder ein Wettbüro eröffnen möchte, hat damit schlechte Karten: Die Stadt schließt solche Nutzungen im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans künftig aus.

Hintergrund ist die Entwicklung der vergangenen Jahre. Im Umfeld des Plärrers haben sich bereits mehrere Spielhallen und Wettbüros angesiedelt. Die Stadt befürchtet, dass sich diese Nutzungen weiter verdichten und dadurch andere Angebote verdrängt werden könnten.

Laut der Pressemitteilung soll sich das Quartier weiterhin lebendig und vielfältig entwickeln. „Der Plärrer ist ein zentraler Ort unserer Stadt – zwischen Innenstadt und dem lebendigen Gostenhof. Gerade hier wollen wir die Vielfalt aus Wohnen, Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen und sozialen Einrichtungen stärken. Deshalb geht es nicht um ein pauschales Verbot von Vergnügungsstätten, sondern um klare städtebauliche Steuerung“, so Nasser Ahmed, Nürnbergs Bürgermeister für Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung in der Pressemitteilung.

Bestehende Betriebe dürfen bleiben

Für bereits vorhandene Spielhallen und Wettbüros ändert sich zunächst nichts. Rechtmäßig genehmigte Betriebe haben Bestandsschutz und dürfen im bisherigen Umfang weiter betrieben werden. Erweiterungen der bestehenden Betriebe sollen dagegen nicht mehr möglich sein. Andere Vergnügungsstätten bleiben grundsätzlich erlaubt. Die Stadt spricht deshalb nicht von einem generellen Verbot, sondern von einer gezielten Steuerung.

Der Beschluss ist laut Pressemitteilung Teil einer größeren städtebaulichen Regelung für das Plärrer-Umfeld. Zusammen mit den bereits verabschiedeten Bebauungsplänen Nr. 3760 und Nr. 4674 „Plärrer-Vergnügungsstätten“ gelten damit für nahezu den gesamten Bereich zwischen Rothenburger Straße und Zufuhrstraße Vorgaben für die Ansiedlung von Vergnügungsstätten.

Die neue Regelung soll zugleich die weiteren Maßnahmen zur Aufwertung des Plärrers und seines Umfelds begleiten und langfristig für mehr Planungssicherheit im Quartier sorgen.