
Auf dem Festgelände gelten laut dem Verbraucherportal Chip strenge Sicherheits- und Zugangsregeln. Das sind die wichtigsten Vorgaben für Besucherinnen und Besucher im Überblick:
Striktes Messerverbot - Auch für den Trachten-Hirschfänger
Auf der gesamten Festwiese gilt ein absolutes Messerverbot. Das betrifft auch traditionelle Trachtenmesser wie den Hirschfänger in der Lederhose. Wer versucht, ein Messer auf das Gelände mitzunehmen, muss nach Angaben des ADAC mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro rechnen. Entsprechende Mitnahmeverbote gelten während der Wiesn auch an den wichtigsten Münchner Bahnhöfen und S-Bahn-Stationen.
Cannabis-Konsum kostet bis zu 1500 Euro
Trotz der Teillegalisierung ist der Konsum von Cannabis auf dem gesamten Oktoberfest-Gelände konsequent untersagt. Verstöße werden teuer: Wer auf dem Festgelände kiffend erwischt wird, dem droht ein Bußgeld von bis zu 1500 Euro.
Taschengröße beschränkt - Glasflaschen verboten
Wer Rucksäcke oder Taschen mitnimmt, muss auf die Abmessungen achten: Erlaubt sind lediglich Gepäckstücke bis zu einem Volumen von drei Litern beziehungsweise den Maßen 20x15x10 Zentimetern. Größere Taschen müssen an den Gepäckaufbewahrungen vor den Eingängen abgegeben werden. Glasflaschen sind auf dem Areal ebenfalls komplett tabu.
Rauchverbot und mitgebrachte Verpflegung
In den Festzelten gilt ein Rauchverbot, das auch E-Zigaretten umfasst. Raucherbereiche stehen im Außenbereich zur Verfügung. Zudem ist das Mitbringen eigener Speisen und Getränke im Festzelt untersagt.
Gefahren auf Bänken und Tischen - Maß-Exen verboten
In den Zelten sorgt der Sicherheitsdienst für Ordnung:
- Stehen auf Tischen: Während das Stehen auf den Bänken zum Feiern dazugehört, ist das Besteigen von Tischen und Brüstungen aus Sicherheitsgründen strikt verboten.
- Maß-Exen: Wer versucht, eine Maß Bier in einem Zug auszutrinken, riskiert aus gesundheitlichen und Sicherheitsgründen den direkten Rauswurf.
- Maßkrug-Diebstahl: Das Entwenden von Maßkrügen ist kein Kavaliersdelikt, sondern Diebstahl und führt neben einem Zeitverweis zur Strafanzeige.
- Band-Weitergabe: Die Weitergabe von Einlassbändchen wird von den Ordnern kontrolliert und hat den Rauswurf beider Personen zur Folge.
Regeln für E-Scooter und Fahrräder
Fahrräder, E-Scooter, Skateboards und Inline-Skates dürfen nicht auf das Festgelände mitgenommen werden. Rund um die Theresienwiese richten die Anbieter zudem Park- und Ausleihverbotszonen für E-Scooter ein. Für Fahrten mit dem E-Scooter gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer: Ab 0,5 Promille drohen mindestens 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
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