
München - Der Aufbau der Festzelte für das Münchner Oktoberfest kann wie geplant starten. Das Oberste Landesgericht hat einen Eilantrag eines Münchner Wirts abgewiesen, der die Zulassung zweier Wiesn-Zelte stoppen wollte.
Die Zelte für das Münchner Oktoberfest können trotz eines Gerichtsstreits wie geplant aufgebaut werden. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat für den Eilantrag eines Münchner Wirtes, wonach die Betreiber zweier Festzelte zunächst nicht zur Wiesn zugelassen werden sollten, eine aufschiebende Wirkung über Freitag hinaus abgelehnt, wie das Gericht mitteilte.
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