München - Eine Trommel aus Pythonleder hat der Zoll bei der Einreise nach Deutschland beschlagnahmt. Warum die Behörde vor Mitbringseln aus Reptilienleder, Elfenbein und Korallen warnt.

Das Hauptzollamt München hat eine Trommel mit Pythonleder beschlagnahmt. Die Frau habe das Musikinstrument in einem Souvenirladen gekauft und habe es ihrer Tochter mitbringen wollen, teilte die Behörde mit. Pythonleder stammt laut Zoll von einer artenschutzrechtlich geschützten Tierart und darf nur mit speziellen Nachweisen nach Deutschland eingeführt werden. Diese habe die Frau jedoch nicht vorweisen können.

Zoll rät zur Vorsicht bei Souvenirs

Der Zoll warnt vor dem Kauf von Souvenirs aus geschützten Tier- und Pflanzenarten. Sie dürften nicht ohne Weiteres nach Deutschland oder in die Europäische Union eingeführt werden. „Besondere Vorsicht ist bei Erzeugnissen aus Reptilienleder, Elfenbein, Korallen, Schildpatt sowie bei bestimmten Pflanzen und Hölzern geboten“, sagte Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München.

Für einige Erzeugnisse gelten nach Angaben Meisters unter anderem die Bestimmungen des internationalen Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES). Fehlen diese Genehmigungen, könne die Ware beschlagnahmt werden. Auch strafrechtliche Konsequenzen seien möglich. Um die Aus- und Einreise also ohne Zwischenfälle zu überstehen, sollten Reisende die Zoll-Vorschriften beachten.