
Martina Stumpf, Pressesprecherin des Hauptzollamts Nürnberg, weiß, welch kuriosen Dinge manche Menschen manchmal versuchen über die Grenze nach Deutschland mitzubringen. Von Delfinschädeln bis zu lebenden Geckos und Schildkröten in der Handtasche hat sie alles schon mal mitbekommen.
Wenn es um lebende Tiere geht, sollte hoffentlich den meisten klar sein, dass diese nicht als Souvenir erlaubt sind. Da gibt es aber noch eine Reihe weiterer Dinge, deren "Einreiseverbot" lange nicht allen bekannt ist.
Was ist innerhalb der EU verboten?
Grundsätzlich gilt: Waren, die dem Artenschutz unterliegen, illegale Substanzen, Waffen und bestimmte Lebens- und Arzneimitteln sind verboten, schreibt das Hauptzollamt Nürnberg in einer Pressemeldung. Die Dinge werden nicht nur weggenommen, dem Reisenden drohen auch strafrechtliche Konsequenzen.
Kulturgüter aus anderen Ländern mitzubringen ist ebenfalls verboten, dabei ist es unwichtig, ob man nur innerhalb der EU reist oder auch andere Länder besucht.
Ansonsten gelten bei Reisen innerhalb der EU nur wenige Verbote. Bei sogenannten Genussmittel, zu denen auch Alkohol, alkoholhaltige Getränke, Tabakwaren und Substitute für Tabakwaren sowie Kaffee zählen, werden die EU-weiten nationalen Verbrauchsteuern erhoben. Bei der Einreise gelten daher auch innerhalb der EU bestimmte Vorschriften und Richtmengen, heißt es in der Pressemeldung weiter.
Zigaretten dürfen innerhalb der EU in einer Menge von 800 Stück eingeführt werden. Alternativ sind 400 Stück an Zigarillos beziehungsweise 200 Stück an Zigarren oder ein Kilogramm an Rauchtabak erlaubt.
Spirituosen dürfen in einer Menge von maximal 10 Litern eingeführt werden. Alternativ sind 20 an Zwischenerzeugnissen wie Sherry, Portwein und Marsala oder 60 Liter Schaumwein beziehungsweise 110 Liter Bier erlaubt.
Verbote und Richtlinien außerhalb der EU - Tabak, Alkohol und Fleisch
Bei Reisen außerhalb der EU gibt es schon deutlich mehr Vorschriften.
Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) schreibt, dass Urlauber aus Ländern wie Großbritannien oder Ägypten nur etwa 200 Zigaretten oder 250 Gramm Rauchtabak, beziehungsweise 100 Zigarillos oder 50 Zigarren in die EU einführen können. Beim Alkohol gilt: maximal ein Liter Spirituosen mit mehr als 22 Volumenprozent, beziehungsweise vier Liter nicht schäumende Weine und 16 Liter Bier.
Auch bei Fleisch- und Milchprodukten gelten außerhalb der EU strenge Regeln. Weil man eine Einschleppung und Verbreitung von Tierseuchen vermeiden will, ist die Einführung von Fleisch- und Milcherzeugnissen aus Nicht-EU-Staaten in die EU grundsätzlich verboten. Wer dennoch solche Produkte für den privaten Verzehr einführen möchte, muss laut dem Zoll darauf achten, dass Erzeugnisse die in der EU geltenden veterinärrechtlichen Anforderungen erfüllen. So müssen Reisende, die solche Waren mit sich führen, bei der Einreise in die EU an einer Grenzkontrollstelle veterinärrechtlich kontrolliert werden. Zudem müssen die Reisenden eine festgelegte Gesundheitsbescheinigung und ein gültiges Begleitdokument für die Produkte besitzen.
Obst, Gemüse, Eier, Honig und Fisch dürfen in begrenzten Mengen eingeführt werden.
Arzneimittel dürfen nur in einer Menge eingeführt werden, die dem persönlichen Bedarf entspricht.
Bei anderen Waren aus Nicht-EU-Ländern, sofern kein Einfahrtverbot für sie vorliegt, gelten folgende Regelungen: Bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro, bei Flug- und Seereisen bis zu einem Warenwert von 430 Euro und bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro ist das Einführen erlaubt.
Auch diese beliebten Souvenirs sind verboten
Zudem warnt der Zoll auch vor gefälschten Markenwaren. Wer ein gefälschtes Accessoire aus dem Urlaub mitbringt, muss zwar zunächst keine Strafen zahlen. Bei größeren Mengen kann aber der Verdacht der gewerblichen Einfuhr entstehen. Dann drohen zivilrechtliche Konsequenzen durch den Markenrechtsinhaber.
Zum Schutz der bedrohten Tier- und Pflanzenwelt rät der Zoll überdies, auf Reisesouvenirs aus Tieren oder Pflanzen zu verzichten. Einige Mitbringsel, die Tierprodukte enthalten, beispielsweise Gürtel oder Taschen aus Schlangenleder, präparierte Tiere oder Ringe aus Elfenbein, sind grundsätzlich für das Einführen verboten. "Hautcreme, Arzneimittel der asiatischen Medizin und Nahrungsergänzungsprodukte" könnten ebenfalls unter den Artenschutz fallen, erklärt der Zoll auf seiner Website. Auch hier drohen den Besitzern Geldstrafen und Strafverfahren. Auf der Website "artenschutz-online" informiert der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz darüber, welche tierischen und pflanzlichen Erzeugnisse gegen den Artenschutz verstoßen.
Die folgenden Souvenirs hat sicherlich fast jeder schon einmal nachhause gebracht oder hat zumindest daran gedacht. Umso wichtiger ist es, sich darüber zu informieren, ob das in dem jeweiligen Land überhaupt erlaubt ist. Denn: Vielerorts ist es verboten, Sand, Muscheln, Steine und vor allem Korallen mitzunehmen. In Italien drohen hohe Bußgelder, in Spanien oder Griechenland sollte man darauf achten, wo beziehungsweise was genau man sammelt. Im Zweifelsfall gilt: lieber auf die Mitnahme verzichten.
Auch wichtig zu beachten: Wo packt man die beschriebenen Produkte ein? In das Hand- oder in das Aufgabegepäck. Für einige Gegenstände gibt es strickte Vorschriften, auch hier ergibt es also Sinn, sich vor der Reise zu informieren.