Nürnberg - Gute Nachrichten für Italien-Urlauber: An vielen Stränden könnte der Besuch bald kostenlos sein. Bisher verlangten private Strandbäder hohe Eintrittsgelder und Gebühren für Liegen und Sonnenschirme.

Wer in Italien baden gehen möchte, muss oft nicht nur für Liege und Sonnenschirm zahlen, sondern mancherorts auch Eintritt. Denn viele Strandabschnitte werden als private Strandbäder betrieben. Das könnte sich aber demnächst ändern, wie das Portal Reisereporter.de berichtet. Demnach planen viele Regionen und Kommunen, mehr frei zugängliche Strandabschnitte zu schaffen - und gehen deswegen gegen private Strandbäder vor. In der Nähe der Hauptstadt Rom sind jetzt sogar zwei Strandbäder inmitten der Hauptsaison abgerissen worden.

Laut Reisereporter.de wurden in Ostia, dem Stadtstrand von Rom, bereits mehrere private Strandbäder geschlossen. So soll aus dem Strandbad "Shilling" ein "spiaggia libera" werden, also ein frei zugänglicher Strand. Auch in Ligurien, Apulien und an der italienischen Riviera gehen die Behörden gegen private Strandbäder vor und wandeln private Strände in kostenfrei zugängliche Küstenabschnitte um.

Italiens Strände gehören dem Staat

Möglich wird das durch eine EU-Richtlinie von 2006, die vorsieht, dass Konzessionen für Strandbäder regelmäßig neu ausgeschrieben werden sollen. In Italien war das aber oft nicht der Fall, doch ab 2027 soll sich das ändern. Die Richtlinie soll auch dazu genutzt werden, um mehr frei zugängliche Küstenabschnitte zu schaffen und den Wettbewerb unter den verbliebenen Strandbädern zu erhöhen. Auch Einheimische waren von den hohen Preisen für Eintritt und Zubehör alles andere als begeistert. So kosten Eintritt, Liegen und Sonnenschirm in italienischen Strandbädern laut Reisereporter.de durchschnittlich rund 40 Euro pro Tag.

In Italien ist rund die Hälfte der Strände in privater Hand. Aktuell gibt es rund 7300 privat betriebene Strandbäder, sogenannte „stabilimenti balnear“. Doch eigentlich ist die italienische Küste Staatsbesitz. Dieser erteilt eine Konzession - also eine Erlaubnis, öffentlichen Besitz wirtschaftlich zu nutzen, wenn er Strandabschnitte verpachtet. Sehen die Behörden dafür keinen Anlass, muss diese nicht wiedervergeben werden.