
Wer in den vergangenen Wochen durch Google Maps gescrollt ist, hat es vielleicht schon entdeckt: Bei vielen Nürnberger Gastronomiebetrieben steht inzwischen ein neuer Hinweis. Er zeigt, wie viele Bewertungen in den vergangenen zwölf Monaten nach Beschwerden wegen Diffamierung entfernt wurden – und die Spanne ist gewaltig. Bei manchen Häusern liegt die Zahl im einstelligen Bereich, bei anderen gibt Google weit über 100 an. Was sich auf den ersten Blick wie ein Qualitätssignal liest, ist in Wahrheit deutlich komplizierter.
Für diesen Artikel haben wir uns die Google-Maps-Profile mehrerer stark frequentierter Nürnberger Gastronomiebetriebe angesehen – Restaurants, Cafés und Imbisse aus der Innenstadt und den umliegenden Stadtteilen. Das Ergebnis: Die Spannweite ist erheblich. Mehrere bekannte Adressen zeigen Spannen von „101 bis 150“, „201 bis 250“ oder sogar „über 250“ entfernten Bewertungen innerhalb der vergangenen 365 Tage. Andere viel besuchte Lokale kommen dagegen auf nur „2 bis 5“ oder „6 bis 10“ Löschungen – obwohl auch sie tausende Bewertungen gesammelt haben.
Der naheliegende Rückschluss: Wer viele Löschungen hat, muss etwas zu verbergen haben. Auch wenn diese Annahme falsch sein kann, drängt sie sich auf. Sogar in der Branche selbst. Wie schnell der neue Hinweis möglicherweise missverstanden wird, zeigte sich Anfang Mai prominent in der Nürnberger Gastro-Szene. Auf dem Instagram-Account der Mata Hari Bar erschien am 4. Mai ein Posting, das die neue Funktion ausdrücklich begrüßte: „Tolle neue Funktion bei Google Maps! Jetzt lässt sich einfach überprüfen, wer ehrlich arbeitet und wer nicht. Wenn man rund ein Viertel seiner Bewertungen löschen lässt, um auf 4,9 Punkte zu kommen, wirkt das nicht sehr ehrlich!“ Die Bar selbst, schrieb das Team weiter, habe „bislang noch keine einzige Rezension löschen lassen“ und habe das auch nicht vor.
Der Post benennt keinen konkreten Betrieb. Bemerkenswert ist trotzdem, was hier passiert: Aus der bloßen Lösch-Zahl wird der Schluss „unehrlich“ gezogen. Und genau dieser Reflex ist es, vor dem Fachleute warnen.
„Eine entfernte Bewertung ist kein Beweis für Manipulation“
Wir haben den Nürnberger Rechtsanwalt Steffen Batscheider, Fachanwalt für IT-Recht, um eine juristische Einordnung gebeten. Sein Befund ist eindeutig: Eine entfernte Bewertung ist kein Beweis für Manipulation – und die neue Anzeige ohne Differenzierung nach Löschgrund hält er für problematisch.
„Ein erheblicher Teil der Löschanträge ist berechtigt“, erklärt Batscheider. „Echte Falschbewertungen – also solche, die nachweislich unwahre Tatsachen behaupten oder von Personen stammen, die nie Kund:innen waren – machen einen substanziellen Anteil aus.“ Es komme auch vor, dass Unternehmen positive Bewertungen löschen lassen wollen, weil sie nicht von echten Kunden stammen. Gleichzeitig sei rechtlich klar: „Negative, aber wahrheitsgemäße Meinungsäußerungen sind vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt und können nicht allein wegen ihres negativen Inhalts entfernt werden.“
Typische Gründe für eine berechtigte Löschung sind nach Auskunft der Kanzlei unter anderem gefälschte Bewertungen durch Mitbewerber, unwahre Tatsachenbehauptungen, die das Persönlichkeitsrecht oder den Ruf des Unternehmens verletzen sowie Verwechslungen mit anderen Unternehmen gleichen oder ähnlichen Namens. Rechtlich entscheidend sei die Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung: Wahre Tatsachenbehauptungen, an denen ein berechtigtes Informationsinteresse besteht, müssten in der Regel hingenommen werden, „auch wenn sie ansehensbeeinträchtigend für die Betroffenen sind, unwahre dagegen nicht.“
Das eigentliche Problem liegt für Batscheider in der Art, wie Google die Zahl präsentiert: ohne Differenzierung nach Löschgrund. „Verbraucher:innen, die den Hinweis sehen, werden ihn häufig negativ interpretieren – unabhängig davon, ob die Entfernungen berechtigt waren.“ Besonders paradox sei die Situation für Unternehmen, die aktiv ihre Rechte wahrnehmen und Beschwerden wegen Diffamierungen einreichen. Sie seien durch die Anzeige schlechtergestellt, als Unternehmen, die gar nichts tun oder nur über Googles interne Mechanismen vorgehen. „Die öffentliche Anzeige dieser Entfernung stigmatisiert das Unternehmen für die Wahrnehmung eines berechtigten Rechtsschutzes, was zu Umsatzeinbußen und Reputationsschäden führen kann.“
Batscheider sieht deshalb gesetzgeberischen Klärungsbedarf. Google sollte aus seiner Sicht nicht nur Löschungen wegen Diffamierung, sondern alle Kategorien entfernter Bewertungen in die Statistik aufnehmen, und dabei transparent machen, aus welchem Grund eine Bewertung entfernt wurde: ob wegen Fake-Verdachts, Spam, Nutzungsregelverstoß oder auf rechtliche Beschwerde hin. Ohne diese Differenzierung sei die Anzeige irreführend. Auf regulatorischer Ebene sei zu prüfen, ob die undifferenzierte Darstellung gegen das Lauterkeitsrecht oder datenschutzrechtliche Grundsätze verstoße. Der europäische Digital Services Act enthalte zwar Transparenzpflichten für Plattformen, adressiere aber genau diese Konstellation nicht.
Was Google mitzählt – und was nicht
Wer den neuen Hinweis richtig lesen will, muss wissen, welche Löschungen Google überhaupt in die neue Angabe einrechnet. Laut den offiziellen Erläuterungen des Konzerns fließen nur Bewertungen ein, die aufgrund zulässiger Diffamierungsbeschwerden nach deutschem Recht entfernt wurden, deren Entfernung in den vergangenen 365 Tagen bearbeitet wurde und gegen die kein erfolgreicher Einspruch eingelegt wurde. Wird eine Bewertung nach einem Einspruch wiederhergestellt, fällt sie aus der Zählung heraus.
Was dagegen nicht in den neuen Hinweis einfließt, ist mindestens ebenso wichtig: Bewertungen, die wegen Spam, Fake-Verdacht, beleidigender Sprache oder anderer Richtlinienverstöße entfernt werden – also über den klassischen „Bewertung melden“-Button. Auch Bereinigungen, die Google selbst nach einem Inhaberwechsel oder im Rahmen interner Plattformpflege vornimmt, zählen nicht mit. Praktisch heißt das: Eine Löschung über den Meldebutton taucht nirgendwo öffentlich auf. Der juristische Weg über eine Diffamierungsbeschwerde ist deutlich aufwändiger, läuft in der Regel über eine Kanzlei – und genau diese Löschungen sind es, die später über die neue Anzeige sichtbar werden.
Was alles hinter einer hohen Zahl stecken kann
Wenn man sich diese Logik vor Augen führt, wird klar, wie viele unverdächtige Geschichten hinter einer hohen Zahl stecken können. Da ist etwa das Traditionswirtshaus, dessen heutiger Betreiber das Lokal vor kurzem übernommen hat – samt einem Google-Profil, das seit Jahrzehnten existiert und über mehrere Pächter weitergereicht wurde. Wer als neuer Wirt veraltete, mit dem heutigen Team gar nicht mehr verbundene Bewertungen entfernen lassen will und dabei argumentiert, der Bewertende sei nie Kunde des aktuellen Betriebs gewesen, geht den juristischen Weg über eine Diffamierungsbeschwerde – und genau diese Löschungen tauchen im neuen Hinweis auf.
Da ist die schlichte Verwechslung mit einem anderen Unternehmen gleichen oder ähnlichen Namens – ein Klassiker unter den berechtigten Löschanträgen, den Batscheider explizit nennt. Und da sind koordinierte Bot-Angriffe, gegen die sich Betriebe mit anwaltlicher Hilfe wehren – auch diese juristisch erwirkten Löschungen schlagen voll in der neuen Angabe zu Buche. In allen drei Fällen liegt keine Manipulation vor – im Gegenteil. Trotzdem können Lesende, die nur den Hinweis sehen, das Gegenteil annehmen.
Neuer Hinweis bei Google Maps: Was die Verbraucherseite sagt
Auch die Verbraucherzentrale Bayern hält die neue Anzeige nur für bedingt aussagekräftig. Sie könne zwar „durchaus hilfreich sein, um das Gesamtbild der Bewertungen eines Unternehmens besser einschätzen zu können“, warnt aber zugleich vor einem zu starken Vertrauen in Bewertungen generell. Es gebe „einen richtigen Markt“ dafür, das eigene Bewertungsbild zu polieren; Agenturen und Anwälte böten genau diese Dienstleistung an, zunehmend kämen KI-generierte Bewertungen hinzu.
Auch DEHOGA Bayern, der bayerische Landesverband des Hotel- und Gaststättengewerbes, hält eine bloße Lösch-Zahl für wenig belastbar und fordert grundsätzlich strengere Regeln: Bewertungen sollten nur unter Klarnamen zugelassen werden oder die Identität der bewertenden Person müsse zumindest verlässlich verifiziert sein. Betriebe dürften „anonymen, falschen oder gezielt geschäftsschädigenden Bewertungen“ nicht schutzlos ausgeliefert sein.
Was bleibt
Der neue Google-Hinweis macht sichtbar, was vorher unsichtbar war – und schafft gleichzeitig einen neuen Spielraum für Fehldeutungen. Eine hohe Lösch-Zahl kann viele Ursachen haben: einen geerbten Account mit Altlasten, eine Verwechslung mit einem ähnlich klingenden Unternehmen, eine koordinierte Negativkampagne, gegen die sich ein Betrieb juristisch wehrt. Unternehmen haben das Recht, sich gegen rechtswidrige Bewertungen zu wehren – und nutzen es oft aus guten Gründen. Wer als Gast vor dem Restaurantbesuch durch Google Maps scrollt, sollte den Hinweis deshalb nicht überbewerten.
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