
Die heißen Tage treiben derzeit besonders viele an die Flüsse und Gewässer der Region. Doch wer sich im kühlen Nass erfrischen möchte, sollte aufmerksam sein, denn: Flussbaden ist in den Wasserläufen in Fürth, Erlangen und Nürnberg nur bedingt erlaubt.
In Fürth gilt grundsätzlich ein striktes Badeverbot in mehreren Gewässern. Betroffen sind die Pegnitz, die Regnitz, der Farrnbach und die Zenn - jeweils im gesamten Lauf im Stadtgebiet gilt ein striktes Badeverbot. Ebenso ist das Baden im Main-Donau-Kanal, im Hafen Fürth sowie im Waldmannsweiher untersagt. Auch rund um die Personenanlegestelle östlich der Zirndorfer Straße und westlich des Vorortes Unterfarrnbach sowie im Sportboothafen darf nicht ins Wasser gegangen werden.
Abkühlung in Fürth: Hier ist das Baden in der Rednitz erlaubt
Doch eine Ausnahme bildet die Rednitz: Hier ist das Baden grundsätzlich erlaubt - allerdings auf eigene Gefahr. Ausgenommen sind zwei Badeverbotszonen. Besonders beliebt ist der Abschnitt rund um das alte Flussbad. Zwischen den Treppenstufen und den Interkulturellen Gärten ist das Baden ausdrücklich gestattet. Treppenstufen erleichtern es zudem ins Wasser zu kommen. Die Wasserqualität wird in diesem Bereich regelmäßig überprüft. Verboten bleibt das Schwimmen hingegen nördlich der Interkulturellen Gärten bis zur Maxbrücke sowie zwischen der Siebenbogenbrücke und Kulturort Badstraße 8.
Abkühlung in Nürnberg: Diese Regeln gelten für die Gewässern
In Erlangen gilt für die Regnitz ein generelles Badeverbot. Auch im Stadtgebiet Nürnberg ist das Schwimmen in den meisten Gewässern untersagt. Dazu gehören unter anderem die Pegnitz, die Rednitz, der Ludwig-Donau-Main-Kanal, der Unterbürger Weiher, der Großer Dutzendteich, der Flachweiher, der Nummernweiher Ost und West, der Silbersee und der Main-Donau-Kanal.
Von dem Badeverbot ausgenommen ist lediglich der durch den Damm eingefasste Bereich der Norisbucht. Bei der Badebucht des Wöhrder Sees handelt es sich um die aufgestaute Pegnitz. Der See wurde in den vergangenen Jahren vom Freistaat aufwendig umgebaut, um die Wasserqualität zu erhöhen. Diese muss die Stadt regelmäßig überprüfen und von Mitte Mai bis Mitte September eine monatliche Wasserprobe entnehmen.
Wer sich in Nürnberg nicht an die geltenden Vorschriften hält, begeht laut einer Verordnung der Stadt Nürnberg aus dem Jahr 2025 eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann demzufolge mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro belegt werden.
Trotz aller Verbote müssen Badefreunde nicht auf eine Abkühlung verzichten: In und rund um Nürnberg gibt es zahlreiche Alternativen - etwa in Freibädern.