
Ein überfüllter ICE der Deutschen Bahn ist keine Seltenheit. Es kann passieren, dass Waggons fehlen oder viele Reisende im Zug sind, weil ein anderer ausgefallen ist. Doch was, wenn in der 2. Klasse absolut alle Plätze besetzt sind, während in der 1. Klasse gähnende Leere herrscht? Darf man in einem solchen Fall ein eigenmächtiges Upgrade vornehmen oder muss man seine Reise stehend zurücklegen?
Grundsätzlich besteht der Anspruch auf Beförderung nur in der Klasse, in der ein Zugticket gebucht wurde. So teilt es eine Sprecherin der Deutschen Bahn gegenüber dem Bayerischen Rundfunk (BR) mit: „Ein Reisender hat Anspruch auf Beförderung in der Wagenklasse, auf die seine Fahrkarte lautet. Ein Anspruch auf einen Sitzplatz oder auf Unterbringung in der 1. Klasse bei Platzmangel in der 2. Klasse besteht nicht.“ Wer sich dennoch in die erste Klasse setzt, muss den Bereich im Fall einer Kontrolle verlassen und gegebenenfalls mit einem Bußgeld rechnen.
Das Zugpersonal hat aber die Möglichkeit, in einem sehr vollen Zug zu entscheiden, die erste Klasse für die Fahrgäste freizugeben. In diesem Fall würde eine Durchsage zu hören sein. „Vorrangig werden hilfsbedürftige Personen, wie Schwangere und Reisende mit Mobilitätseinschränkungen, behandelt“, erklärt eine Bahn-Sprecherin gegenüber dem Portal travelbook.
Grundsätzlich darf ein Zug mit mehr Reisenden ausgelastet werden, als Sitzplätze zur Verfügung stehen, heißt es vom Versicherer Ergo. Maßgebend ist immer, dass die Sicherheit der Reisenden gewährleistet werden kann. Ist das nicht mehr der Fall, etwa weil Rettungswege durch Gepäck versperrt sind, muss gehandelt werden. Laut dem Portal reisereporter versucht das Zugpersonal zunächst, Reisende besser im Zug zu verteilen. Bekannt sein dürften Durchsagen, wonach im vorderen oder hinteren Zugteil noch Plätze zur Verfügung stehen oder auch mit dem Hinweis, dass Sitzplätze nicht mit Taschen oder Rucksäcken versperrt werden dürfen.
Überfüllter ICE: In diesem Fall heißt es Aussteigen
Im äußersten Fall kann es passieren, dass die Weiterfahrt eines Zuges aus Sicherheitsgründen unterbrochen werden muss und Reisende den Zug verlassen müssen. Eine solche Entscheidung trifft der Zugchef in Abstimmung mit der Verkehrsleitung. Solche Zugräumungen kämen laut Angaben der DB aber äußerst selten vor. Muss ein Zug teilweise geräumt werden, werden zuerst Menschen aufgefordert, die keine Sitzplatzreservierung haben - so teilt es eine Bahn-Sprecherin gegenüber reisereporter mit.
Betroffene Reisende erhalten in der Regel einen Kulanzgutschein. Die Zugbindung wird aufgehoben. Kommt es in der Folge zu einer Verspätung können die Passagiere über ihre Fahrgastrechte eine Entschädigungszahlung beantragen.
Besonders schwer traf es Reisende, die am Pfingstwochenende im Regionalzug zwischen München und Nürnberg unterwegs waren. Der Zug bleib auf offener Strecke liegen. Die Fahrgäste mussten schließlich evakuiert werden.