Nürnberg - Sonnen, Strand, Meer: Es gibt viele Gründe für eine Reise in die Türkei. Doch vor dem Urlaub sollten Touristinnen und Touristen sich unbedingt mit einigen Regeln vertraut machen. Hier findet ihr einen Überblick.

Kultur, Natur, Kulinarik: Unter anderem deshalb gilt die Türkei als beliebtes Reiseland, am Flughafen Nürnberg etwa wurde das Land zu den beliebtesten Zielen im Jahr 2025 gekrönt. Doch bei einem Urlaub dort gibt es einiges zu beachten, um Probleme und saftige Strafen zu vermeiden. Hier findet ihr eine Auswahl an Regeln.

So sollten Reisende beim Thema Alkohol aufpassen: Per Gesetzt ist es seit dem 9. September 2013 in der Türkei verboten, Alkohol auf öffentlichen Plätzen und in Parks zu trinken. Wer einen Drink möchte, sollte dafür also in Bars, Restaurants oder Hotels gehen Denn dort ist Alkohol erlaubt. Auf das Trinken in der Öffentlichkeit sollte hingegen verzichtet werden.

Alkohol in der Türkei: Auf Trinken in der Öffentlichkeit sollten Reisende besser verzichten

Wie das Auswärtige Amt informiert, sollten Touristinnen und Touristen grundsätzlich bei Alkohol in der Türkei vorsichtig sein. Es empfiehlt, diesen nur in lizenzierten Fachgeschäften zu kaufen. Ansonsten bestehe die Gefahr einer Methanolvergiftung. Medienberichten zufolge sei es in der Vergangenheit immer wieder zu Todesfällen in der Türkei aufgrund von gepantschtem Alkohol gekommen.

Wichtig zu beachten ist außerdem: Während des Ramadan gibt es außerhalb der von Touristinnen und Touristen frequentierten Gebiete Einschränkungen - Essen, Trinken und Rauchen werden tagsüber teils nicht geduldet.

Seit 2009 reguliert die Türkei grundsätzlich streng, wo gequalmt werden darf und wo nicht. Seither ist die Zigarette beispielsweise in Restaurants, Cafés, Teegärten sowie auf überdachten Terrassen und Spielplätzen verboten. Bis zum Jahr 2040 soll das Tabakverbot noch deutlich ausgeweitet werden.

Urlaub in der Türkei: Hier sollte Touristen die Kamera in der Tasche lassen

Zudem sollten Reisende beim Fotografieren aufpassen. Was interessant aussieht, ist womöglich nicht für die Kamera bestimmt: Von militärischen und anderen der Sicherheit dienenden Einrichtungen sowie von Grenzanlagen und Angehörigen der Sicherheitsbehörden dürfen keine Fotos gemacht werden. Die Liste geht weiter: Auch an bestimmten Orten wie Friedhöfen, religiösen Stätten oder privaten Anwesen kann das Fotografieren dem Auswärtigen Amt zufolge zu negativen Reaktionen bei Bevölkerung und Sicherheitskräften führen.

„Abseits der touristischen Badestrände empfiehlt es sich, das Verhalten und die Kleidung den lokalen Gepflogenheiten anzupassen“, schreibt das Auswärtige Amt. Besonders beim Besuch religiöser Stätten wie einer Moschee sollten Reisende auf „angemessene Kleidung“ achten. Das heißt: Schultern, Arme und Beine sollten bedeckt sein - das gilt sowohl für Frauen als auch Männer.

Steine, Münzen, Fossilien: Hier gelten in der Türkei strenge Regeln

Die Türkei hat außerdem strenge Regeln, um Kultur- und Naturgüter zu schützen. Diese gelten als staatliches Eigentum. Bei Erwerb, Besitz und Ausfuhr drohen Gefängnisstrafen bis zu zehn Jahren. Auch für Touristinnen und Touristen sind mehrere Monate Untersuchungshaft und hohe Kautionszahlungen bei einem Verstoß möglich. Das Auswärtige Amt warnt deshalb nachdrücklich, von Händlern beispielsweise Antiquitäten, alte Münzen oder Fossilien anzukaufen oder gar selbst welche mitzunehmen. Denn: Polizei und Zollbehörden legen den Begriff „Antiquitäten“ dem Auswärtigen Amt zufolge weit aus. Also: Finger weg! Jeder bearbeitete Stein könne darunterfallen. Für Reisende sei es praktisch unmöglich, selbst zu erkennen, ob ein solcher Gegenstand als Antiquität geschützt ist. Sie sollten daher, sofern sie keine entsprechende Genehmigung der zuständigen türkischen Behörde haben, generell darauf verzichten Steine, Münzen, Fossilien und alt aussehende Gegenstände im Reisegepäck zu haben.

Roadtrip durch die Türkei: Rasen verboten

Wer das Land mit einem Fahrzeug auf eigene Faust erkunden will, der muss sich wie überall an die Verkehrsregeln halten. Wie in Deutschland auch gilt etwa innerorts ein Tempolimit von 50 Kilometern pro Stunde. Außerhalb geschlossener Ortschaften darf bis zu 90 Kilometer pro Stunde gefahren werden. Bei zu schnellem Fahren droht eine Strafe.

Eine Faustregel, über die das Auswärtige Amt informiert und an der sich Reisende orientieren können: „Als allgemeiner Grundsatz gilt, dass in der Türkei unter Strafe steht, was auch in Deutschland verboten ist.“ So empfiehlt das Auswärtige Amt Touristinnen und Touristen etwa auch immer ein Ausweisdokument griffbereit zu haben.