
Der Weg in den Urlaub nach Frankreich oder Italien durch die Schweiz ist nicht ganz günstig. Die Jahresvignette für das Befahren der Autobahnen kostet 40 Schweizer Franken, das entspricht etwa 44 Euro.
Doch dabei soll es, aktuellen Medienberichten zufolge, nicht bleiben. Wie unter anderem die Schwäbische Zeitung und das Portal t-online berichten, plant die Alpenrepublik die Einführung einer zusätzlichen Transitgebühr. Demnach wurde die Gebühr bereits im März diesen Jahres vom Schweizer Parlament beschlossen.
Die zusätzliche Zahlung soll Reisende treffen, die die Schweiz ohne Übernachtungsstopp durchqueren. Pro Durchfahrt sollen zusätzlich 21 Schweizer Franken (etwa 23 Euro) fällig werden. Diskutiert wird laut ADAC zudem eine dynamische Steuerung der Gebühr. Sie könnte je nach Verkehrsdichte, Tageszeit und Wochentag angepasst werden, um so gezielt Verkehrsspitzen zu entzerren. Das Modell würde dann vorsehen, dass Reisende zu verkehrsstarken Zeiten mehr bezahlen müssen.
Ziel der Zusatzabgabe sei, den Medienberichten zufolge, eine bessere Steuerung des Verkehrs. Jährlich durchqueren zahlreiche Reisende die Schweiz auf dem Weg Richtung Süden. Der Transitverkehr macht einen großen Anteil am gesamten Verkehrsaufkommen aus. Immer wieder kommt es auch zu langen Staus.
Erfolgt kein Stopp im Land, profitiert die Schweizer Wirtschaft von den Reisenden aber kaum. Dass es durch die Gebühr nun zu einer Reduzierung der Kfz-Zahl kommen werde, bezweifeln Experten aber. Viel mehr werden Urlauber nun für die Finanzierung der Schweizer Infrastruktur zur Kasse gebeten. Die Einnahmen sollen direkt in den Straßenbau fließen.
Die Kontrolle der Durchfahrt soll den Planungen vollautomatisch erfolgen. Bei der Ein- und Ausreise sollen die Kennzeichen erfasst werden. Wer das Land schnell durchquert, soll zur Zahlung der Transitgebühr aufgefordert werden. Schweizerinnen und Schweizer sollen von der Zahlung ausgenommen sein.
Noch ist die Einführung aber nicht terminiert. Die technische Umsetzung und Kontrollmaßnahmen müssen erst noch geprüft werden. Zudem müsse noch evaluiert werden, ob die neue Abgabe mit EU-Verträgen vereinbar ist.
