
Auf dem Weg Richtung Süden, an den Gardasee oder an die Adria, durch Österreich hindurch gehört der kurze Stopp an einer Tankstelle oder an einer Raststätte dazu, immerhin will die Klebevignette für die Windschutzscheibe erworben werden. Doch mit dieser Pflicht ist schon bald Schluss, denn Österreich schafft die Klebevignette als Zahloption für die Maut ab.
In diesem Jahr gilt noch eine Übergangsfrist: Der Aufkleber auf der Winschutzscheibe gilt vorrübergehend parallel zur neuen Online-Alternative. Ab dem 1. Februar 2027 gilt dann laut Adac nur noch die Online-Vignette. Autofahrer müssen also nicht mehr an den Stopp an der Tankstelle denken, dafür gilt es künftig, andere Sachen zu beachten.
Der Erwerb der Maut geschieht über ein Online-Portal, die Asfinag und der Adac stellen beispielsweise entsprechende Seite bereit. Dabei muss neben der Fahrzeugklasse und der gewünschten Gültigkeitsdauer auch das Kennzeichen des Autos angegeben werden. Und dabei heißt es: aufmerksam sein. Zwar müssen Autofahrer das Kennzeichen zweimal eingeben, dennoch kann es zu Tippfehlern kommen und die können wiederum teuer werden. Wie der Adac berichtet, werden solche Fälle geahndet, als wäre gar keine Maut bezahlt worden. 200 Euro Ersatzmaut werden dann fällig. Unbedingt sollte man den Irrtum anschließend korrigieren, um weitere Strafzahlungen zu vermeiden.
Für Menschen, die sich mit den Online-Kauf der Vignette schwer tun, wird es auch künftig Möglichkeiten geben. So kann man das digitale Pickerl auch weiterhin bei einer österreichischen Trafik (Kiosk), Mautstelle, Tankstelle oder Vertriebsstellen wie dem ADAC sozusagen „analog“ kaufen.
Zu beachten sind Vorlaufzeiten für die Gültigkeit der digitalen Vignette. Die Zehn-Tages-Vignette erhält ihre Gültigkeit sofort beim Online-Kauf. Dann heißt es: freie Fahrt.
Die digitale Jahres-Vignette sowie die 2-Monats-Vignette sind hingegen, anders als die Kurzzeit-Vignette, erst 18 Tage nach dem Online-Kauf gültig. Wer eine Vignette sofort braucht, muss einen der „analogen“ Verkaufswege wählen. Hintergrund ist, dass Kundinnen und Kunden laut Gesetz vom Kauf eines Online-Produktes zurücktreten können. Erst wenn diese Frist verstrichen ist, gilt die Vignette. Die Wartezeit entfällt, wird die Vignette direkt in einem Shop gekauft. Bei der Zehn-Tages-Vignette fällt die Wartezeit erst gar nicht an.
Grundsätzlich gilt die Vignetten-Pflicht auf allen Autobahnen in Österreich. Ausgenommen sind folgende Abschnitte:
A1 Westautobahn (Grenzübergang Walserberg bis Salzburg-Nord), Land Salzburg
A12 Inntalautobahn (Grenzübergang Kiefersfelden bis Kufstein-Süd), Tirol
A14 (Grenzübergang Hörbranz bis Hohenems), Vorarlberg
A26 (Linzer Westring – wird noch gebaut), Oberösterreich
Hinzu kommen noch einzelne Streckenmauten, wie beispielsweise für den Brenner.
