Brüssel, Nürnberg - In Zeiten von Krisen und Kriegen ist das Reisen deutlich unsicherer geworden. Die EU will nun die Rechte von Pauschalreisenden stärken. Ein Rechtstext ist beschlossen. Was sich für Urlauber in Zukunft ändern könnte.

In Zeiten von Krisen und Kriegen sind das für Reisende zumindest etwas beruhigende Nachrichten: Pauschalreisende sollen dank neuer EU-Regeln im Falle von Stornierungen künftig mehr Rechte haben.

Mit den Neuregelungen werden beispielsweise Bedingungen für eine kostenlose Stornierung erweitert. Müssen Reisende etwa wegen „höherer Gewalt“ stornieren, darf der Reiseveranstalter keine Stornogebühren verlangen und muss die Rückerstattung innerhalb von 14 Tagen leisten. Zwar können auch Gutscheine als Entschädigung angeboten werden, allerdings können Reisende diese Option ablehnen. Laut Mitteilung müssen die Gutscheine mindestens den Wert der sonst fälligen Erstattung haben, mindestens zwölf Monate gültig und einmal übertragbar sein.

Zu den Gründen, wegen denen eine Reise storniert werden kann, zählen Kriege, schwere bewaffenete Konflikte, Terroranschläge, Terrorgefahr, Naturkatastrophen, wie Erdbeben. Überschwemmungen oder Vulkanausbrüche sowie der Ausbruch von schweren Krankheiten. Ebenso kann eine Reise storniert werden, wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für das Urlaubsland herausgibt. In unserem Ticker halten wir dich immer über die aktuellen Reisewarnungen und Hinweise des Auswärtigen Amts auf dem Laufenden.

Dabei gilt aber: Die Auswirkungen müssen sowohl geografisch als auch zeitlich einen direkten Einfluss auf einen geplanten Urlaub haben. Das heißt, gibt es im Norden eines Landes Überschwemmungen, der Süden ist aber nicht weiter betroffen, dann kann eine Reise in den Süden nicht ohne Weiteres storniert werden. Selbiges gilt, wenn der Urlaub in der Zukunft liegt und sich noch nicht absehen lässt, ob die Einschränkungen am Urlaubsort bis zum Reisezeitpunkt wirklich noch Bestand haben werden.

Die neuen EU-Regeln schreiben den Anbietern zudem klar vor, welche Informationen sie Reisenden etwa zu Stornogebühren, aber auch Barrierefreiheit oder Zahlungsmodalitäten zur Verfügung stellen müssen.

Die Mitgliedstaaten stimmten laut einer Mitteilung Ende März einem mit dem EU-Parlament ausgehandelten Rechtstext final zu. Nun haben die Mitgliedstaaten wiederum knapp zweieinhalb Jahre Zeit, die EU-Richtlinie in nationale Gesetzgebung zu gießen.