
Zuerst die versöhnlichen Nachrichten: Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) beziehungsweise der Regionalverband Großraum Nürnberg begrüßt die Entscheidung der Stadt, an der Rothenburger Straße zwischen Frankenschnellweg und Obere Kanalstraße einen neuen Radweg auszuweisen. Die Stadt teilt hierzu auf Nachfrage dieser Redaktion mit, der Radweg im Abschnitt zwischen Frankenschnellweg und Obere Kanalstraße sei Bestandteil des Projektes Frankenschnellweg. Unabhängig davon, welche Variante beim Frankenschnellweg zur Umsetzung kommen werde, seien dort Radverkehrsanlagen in beiden Richtungen vorgesehen.
Bereits am 9. Oktober 2025 habe der Verkehrsausschuss der Stadt Nürnberg zudem aufgrund der unbefriedigenden Situation einen Straßenplan beschlossen, der auf der Westseite der Rothenburger Straße eine provisorische Fläche für die Abwicklung von Radverkehr auf dem Gehweg vorsieht. Dieser wird voraussichtlich 2026 realisiert, teilt ein Vertreter des Verkehrsplanungsamtes mit.
Nun zu den weniger versöhnlichen Nachrichten: Der VCD, der sich laut eigener Aussage für eine sichere, kindgerechte, barrierefreie und klimaschonende Mobilität einsetzt, fordert für den Verkehr in der Rothenburger Straße zwischen Plärrer und Frankenschnellweg eine Tempo-30-Zone.
In einer Pressemitteilung zu dem Thema wird eine Anwohnerin zur Situation im Sommer bei offenem Fenster zitiert: „Der Lärm und die Abgase sind vor allem nachts unerträglich. An ein Durchschlafen ist kaum zu denken. Außerdem habe ich und meine Nachbarn Angst, dass Kinder von der benachbarten Knauerschule angefahren werden könnten.“ Der VCD argumentiert, eine Tempo-30-Zone würde Beschleunigungsvorgänge reduzieren. Dadurch ließen sich der Energieverbrauch und Reifenabrieb und bei Verbrennern zusätzlich die Abgase und der Lärm vermindern.
Die Stadt teilt auf Anfrage dieser Redaktion zu dem Vorstoß mit, bei der Rothenburger Straße handle es sich um eine Hauptverkehrsstraße, auf der laut StVO keine Tempo-30-Zone eingerichtet werden darf. Und weiter: „Denkbar wäre, sofern die Voraussetzungen vorliegen, daher lediglich eine streckenbezogene Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h.“ Aber: Die rechtlichen Voraussetzungen für verkehrsbeschränkende Maßnahmen, wie etwa eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, seien hoch.
„Eine solche Maßnahme setzt insbesondere das Vorliegen einer besonderen Gefahrenlage voraus, die über die allgemeinen Risiken des Straßenverkehrs hinausgeht“, heißt es von der Stadt. Laut Verkehrsplanungsamt zeigen Auswertungen der aktuellen Unfalldaten sowie die Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten derzeit aber keine auffällige Gefahrenlage in dem genannten Abschnitt. „Aus verkehrsrechtlicher Sicht besteht daher aktuell keine Grundlage für die Anordnung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h“, so das vorläufige Fazit aus dem Verkehrsplanungsamt. Die Situation werde aber, wie im übrigen Stadtgebiet auch, fortlaufend beobachtet und bei Bedarf neu bewertet.
