Nürnberg/Fürth - Wenn Frauen sich aus einer gewalttätigen Beziehung befreien wollen, können Schutzhäuser die einzige Anlaufstelle sein. Doch dort heißt es oft: kein Platz frei. Zahlen zeigen, wie prekär die Lage ist - auch in der Region.

In einer Notsituation können Frauenschutzhäuser die einzige Zufluchtsstelle sein, etwa in Fällen von häuslicher Gewalt. Doch was, wenn eine Betroffene den Mut gefasst hat, sich aus ihrer gewalttätigen Beziehung befreien zu wollen, dann aber keinen Platz in einem Frauenschutzhaus findet? Aktuelle Zahlen zeigen, dieses Szenario ist wohl gar nicht so selten, denn Frauenhäuser in der Region können an vielen Tagen keine freien Plätze ausweisen. Leitungen schlagen deshalb Alarm.

An 183 Tagen zwischen 1. Juli und 31. Dezember 2025 untersuchten Datenjournalisten des Bayerischen Rundfunks über das bundesweite Portal frauenhaus-suche.de an wie vielen Tagen die Schutzeinrichtungen freie Plätze anbieten konnten. Die Recherche fußt auf einer Kooperation von CORRECTIV.Lokal, dem Bayerischen Rundfunk (BR) und nordbayern.de.

Auf der Plattform frauenhaus-suche.de können sich Schutzhäuser in einer Karte eintragen lassen und über ein Ampelsystem angeben, ob eine Aufnahme möglich ist oder nicht. Gibt es freie Plätze erscheint ein grünes Symbol, sind keine Plätze frei erscheint ein rotes Symbol. Auch „keine Angabe“ ist eine Option und wird grau dargestellt. Die Angaben durch die Frauenhäuser sind freiwillig. Organisiert wird das bundesweite Angebot von der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (kurz ZIF). Täglich alle zwei Stunden erfassten die Datenjournalisten des BR die Ampelsysteme. Ein Tag mit freien Plätzen wurde immer dann erfasst, sobald die Ampel einmal auf grün sprang.

Sobald im Frauenhaus in Nürnberg ein Platz frei wird, stellen sie die Ampel im bundesweiten ZIF-Portal auf grün, sagt Barbara Grill, Geschäftsführerin beim Verein Hilfe für Frauen in Not e.V., der Träger des Nürnberger Frauenhauses ist. Gleichzeitig werde die bestehende Warteliste abtelefoniert. Lange bleibt die Anzeige also niemals grün.

Über 350 Frauen mit 278 Kindern hätten im vergangenen Jahr im Nürnberger Frauenhaus Schutz gesucht. Demgegenüber stehen 85 Frauen und 71 Kinder, die tatsächlich Zuflucht finden konnten, zählt Grill auf. Die übrigen Frauen mussten abgewiesen werden. Wenden sich Betroffene an die Schutzeinrichtung, werde zunächst eine Risikoanalyse gemacht, so Grill. „Haben wir keinen Platz, versuchen wir, die Frauen in ein anderes Frauenhaus zu vermitteln.“ Bei hoher Gefährdung werde gegebenenfalls die Polizei hinzugezogen. Es sei „höchst unbefriedigend“, sagt Grill, einer Frau gar keinen oder nur einen Platz weit weg vermitteln zu können. Auch Kinder seien dann immer mit betroffen.

Die Zahlen der BR-Auswertung belegen die fehlenden Kapazitäten: Im Frauenhaus in Nürnberg war im Erhebungszeitraum an 28 Tagen ein Platz frei, an 155 keiner. Noch prekärer ist die Lage im benachbarten Fürth. Nur an insgesamt sieben Tagen war dort ein Platz frei, an 176 keiner.

Es ist ein Bild, das sich durchzieht. Egal wohin man in der Region blickt, sei es in Schwabach, in Würzburg, in Regensburg oder in Hof - überall sind die Tage ohne Verfügbarkeiten weit zahlreicher als die Tage mit Kapazitäten. Im Bayreuth gibt es im betrachteten Zeitraum an 157 Tagen keine freien Plätze, in Schweinfurt an 101 und in Aschaffenburg an 145. Das nachstehende Schaubild zeigt es deutlich: Der blaue Balken für freie Plätze ist oft gar nicht sichtbar oder er ist nur sehr kurz. Bei vielen Schutzeinrichtung sind die Kapazitäten auf Null. In den Fällen, in denen keine Angaben gemacht werden, wird Betroffenen geraten, sich telefonisch zu erkundigen, ob noch Plätze frei sind.

Dass es eben nicht genug freie Plätze in den Frauenhäusern gibt, diese Situation kennt Eva Göttlein, Geschäftsführerin beim Zentrum gegen Häusliche Gewalt Fürth, nur zu gut. Im Gespräch mit nordbayern.de schildert sie, seit einem Umzug im August 2025 können nun zehn Frauen Unterschlupf finden in der Fürther Schutzeinrichtung. Das bedeute eine Verdopplung der Kapazitäten. Zusätzlich ist Platz für insgesamt 14 Kinder, die die Frauen begleiten. Ausreichend sind die Plätze dennoch nicht, die Auslastung liege bei 100 Prozent, so Göttlein. Kurze Lücken könnten entstehen, wenn eine Frau auszieht und das Zimmer neu hergerichtet werden muss. Es gibt eine Warteliste. Fünf bis 15 Frauen stehen darauf. „Spontan können wir niemanden aufnehmen“, sagt Göttlein. Und dabei sei ein gutes Schutzsystem für Frauen und Kinder so wichtig. „Die Gewalt nimmt zu und sie wird brutaler“, so Göttlein. Es gäbe immer mehr Todesdrohungen.

In Fürth rechnen sie mit einem Referenzwert von rund sechs Monaten. So lange bleibt eine Frau im Schnitt in der Schutzeinrichtung. Um die Verpflegung kümmern sich die Frauen selbst und sie entrichten auch eine Miete, mitunter unterstützt das Amt finanziell. Manche bleiben länger als ein halbes Jahr, manche gehen etwas früher. Die meisten starten dann in ein neues Leben, einige gehen zurück in ihre Beziehung.

Meldet sich eine Frau in der Schutzeinrichtung, versuchen die Mitarbeitenden bei der Vermittlung von anderen Lösungen zu helfen. Gegebenenfalls kommen dann auch Frauenhäuser in Frage, die weiter entfernt sind. Zudem werden Adressen von Beratungsstellen vermittelt, bei denen die Frauen ambulante Hilfe finden können. Eine schwierige Situation sei das auch für die Mitarbeitenden im Frauenhaus. „Wir würden gerne mehr Frauen aufnehmen. Das macht was mit einem und da ist auch Zorn dabei“, sagt Göttlein. Dabei müsste es so nicht sein, sagt sie, aber es fehlten schlicht die Gelder. Göttlein spricht von einem hohen Verwaltungsaufwand, es müssten viele Fördermittel beantragt werden. Oft sei nicht sicher, ob eine Finanzierung gelingt. Zehn Prozent der Kosten muss der Verein zudem aus Eigenmitteln decken, beispielsweise über Spenden. In Fürth sei das ein hoher fünfstelliger Betrag, für den aufgekommen werden muss.

Die sogenannte Istanbul-Konvention ist ein Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Sie gilt in Deutschland seit 2018. In einem Begleitdokument heißt es unter anderem, von den Vertragsparteien werde gefordert, dass sie für geeignete und leicht zugängliche Schutzunterkünfte in ausreichender Zahl sorgen. Und die Konvention legt auch einen Richtwert vor, wie diese ausreichende Ausstattung aussehen könnte. Pro 10.000 Einwohner sollte eine Familie Schutz finden können. Gleichzeitig heißt es, die Anzahl der Schutzeinrichtungen solle sich nach dem tatsächlichen Bedarf richten.

Nimmt man nun die Einwohnerzahlen der Stadt und des Landkreises Fürth in den Blick, bräuchte es nach diesem Schlüssel bei einer Gesamteinwohnerzahl von rund 249.000 Menschen 25 Plätze. Tatsächlich gibt es zehn. Der BR befragte das bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zur generellen Lücke zwischen dem Richtwert der Istanbul-Konvention und der tatsächlichen Versorgung. Eine Sprecherin des Ministeriums teilte mit: „Die Empfehlung, pro 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner einen Schutzplatz für von Gewalt betroffene Familien vorzuhalten, findet sich im „Erläuternden Bericht“ zur Istanbul-Konvention. Die tatsächliche Anzahl der Schutzplätze solle sich demnach aber nach dem tatsächlichen Bedarf vor Ort richten, die Empfehlung ist also nicht absolut zu sehen.“

Ab 2032 haben Frauen einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Schutzeinrichtung

Zur notwendigen Verbesserung der Situation verweist das Ministerium auf das Gewalthilfegesetz. Dieses Gesetz soll auf Bundesebene sicherstellen, dass Frauen künftig einen kostenfreien Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung haben. Das bedeutet, ab 2032 können Frauen ihr Recht auf einen Platz in einer Schutzeinrichtung in der Theorie einklagen.

Doch zunächst, das erklären Eva Göttlein und Barbara Grill beide, gebe es Vorbehalte auf Seiten der Schutzhäuser hinsichtlich der Finanzierung und des Zeitplans. Noch muss das bayerische Landesgesetz erarbeitet und beschlossen werden. Grundsätzlich, das ist Barbara Grill wichtig zu betonen, sei das Gewalthilfegesetz eine gute Sache. Allerdings sei derzeit noch unklar, woher Gelder beispielsweise für Mieten oder Personalkosten kommen sollen und ob sie rechtzeitig bei den Frauenhäusern ankommen werden, um die laufenden Kosten zu decken. Die Leitungen der Einrichtungen haben Sorge, dass sie ab dem 1. Januar 2027 ein Liquiditätsproblem bekommen könnten.

Diese Recherche ist Teil einer Kooperation mit CORRECTIV.Lokal, einem Netzwerk für Lokaljournalismus, das datengetriebene und investigative Recherchen gemeinsam mit Lokalredaktionen umsetzt. Die Daten wurden von Datenjournalistinnen des BR – in Zusammenarbeit mit report München und CORRECTIV.Lokal – recherchiert und zur Verfügung gestellt. Mehr unter correctiv.org.


Hinweis der Redaktion

Gewalt an Frauen geschieht meist im Verborgenen und hat viele Gesichter. Psychische, physische oder sexuelle Gewalt kann jede Frau betreffen. Stalking, Schläge oder Missbrauch sind oft nur ein Teil davon. Wenn auch Sie das Gefühl haben betroffen zu sein, können Sie die kostenlose Nummer des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ wählen. Unter der 08000/116016 haben Sie die Möglichkeit, rund um die Uhr anonym und vertraulich Kontakt zu Beraterinnen aufzunehmen. Die Beratung kann auch über einen Online-Chat oder per E-Mail erfolgen. Das Frauenhaus in Nürnberg erreichen Sie ebenfalls 24 Stunden am Tag unter der 0911/333915, das Frauenhaus in Fürth rund um die Uhr unter 0911/729008. Von Gewalt betroffene Männer können sich beim „Hilfetelefon Gewalt an Männern“ unter der 0800/1239900 ebenfalls Unterstützung suchen.