Nürnberg - Im Januar kam es zu einem schweren Unfall, bei dem eine Person starb. Ein Gaffer filmte und stellte das Video online. Die Polizei spricht von Geschmacklosigkeit und leitete ein Strafverfahren ein.

Nach einem tödlichen Verkehrsunfall am 12. Januar 2026 hat ein Verkehrsteilnehmer ein Video online gestellt, das eine schwerverletzte Person zeigte. Der Mann wurde brennend aus seinem Auto gezogen, was die unbekannte Person filmte. Nun hat die Polizei ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, unter anderem wegen Unterlassener Hilfeleistung.

Wie unsere Redaktion damals berichtet, kam es am 12. Januar 2026, zu einem schweren Unfall auf der Autobahn 6 bei Nürnberg. Dabei ist ein Mensch ums Leben gekommen. Nach Polizeiangaben geriet ein 64-jähriger Lastwagenfahrer ins Schlingern und auf die linke Fahrbahnseite, wo er zwei Autos erfasste. Ein Wagen und der Lkw fingen Feuer. Die Person auf dem Beifahrersitz in dem Auto starb. Der Lkw-Fahrer sowie die Fahrer der zwei Autos wurden verletzt. Nach der Unfallaufnahme veröffentlichte ein Unbekannter daraufhin ein Video in den sozialen Medien, welches das Unfallgeschehen aus unmittelbarer Nähe zeigte. Auf dem Video war der 64-jährige Unfallbeteiligte zu sehen, der von anderen Verkehrsteilnehmern brennend aus seinem Fahrzeug geborgen wurde.

„Aufgrund der Veröffentlichung dieses geschmacklosen Videos wurde nun ein Strafverfahren wegen der Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Unfallopfers und wegen Unterlassener Hilfeleistung eingeleitet.“, schreibt die Polizei in einer Pressemitteilung. Die Verkehrspolizeiinspektion Feucht führt in dem Zusammenhang umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen zur Identifizierung des unbekannten Täters durch. Aufgrund der Perspektive des Videos war bereits zu Beginn der Ermittlungen davon auszugehen, dass es sich bei dem Täter um einen Verkehrsteilnehmer handelte, der aufgrund des Staus auf der Gegenspur warten musste.

„Das Verhalten von Gaffern ist oftmals äußerst gefährlich und kann dazu führen, dass Rettungs- und Einsatzkräfte bei ihrer lebenswichtigen Arbeit am Unfallort behindert werden.“, heißt es von Seiten der Polizei, die daher eindringlich an alle appelliert: „Leisten Sie Hilfe, wenn Sie dazu in der Lage sind, oder verlassen Sie den Unfallort so zügig, wie es verkehrsbedingt möglich ist. Schaffen Sie Platz für Rettungskräfte und respektieren Sie die Würde der Betroffenen und ihrer Angehörigen.“

Bei der Feststellung vergleichbarer Tathandlungen müssen Filmer und Verbreiter derartiger Ereignisse mit einer konsequenten Einleitung von Strafverfahren rechnen. Je nach Straftatbestand können diese eine empfindliche Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen.


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