Nürnberg - Oft buchen Menschen schon im Winter ihren Sommerurlaub. Doch wer in dieses Land fliegen möchte, sollte sich erst informieren. Denn für manche Regionen gilt seitens des Auswärtigen Amtes eine Reisewarnung.

Die meisten Menschen freuen sich auf Urlaub. Ganz egal, ob es ein unkomplizierter All-inclusive-Urlaub werden soll oder doch ein Städtetrip, oder vielleicht eine Camping-Tour. Fest steht. Urlaub ist schön und die Vorfreude auf den Urlaub mindestens genau so toll. Bereits Anfang des Jahres wird das bevorstehende Abenteuer oft schon geplant, denn es bedarf Vorbereitung. Bei der Arbeit muss Urlaub beantragt werden, man muss sich auf einen Zielort festlegen, dann folgt noch die Suche nach Tickets und Hotels. Wer seinen Urlaub besonders günstig legen will, kann hier nachsehen, welche Brückentage es 2026 in Bayern gibt.

Um den Urlaub aber auch tatsächlich genießen zu können, muss man sich vor der Abreise über die aktuelle Situation im Land informieren. Für bestimmte Länder gelten nämlich Reisewarnungen, diese können sich je nach Lage ändern.

Das gilt beispielsweise auch für Teile der Türkei. Das Land ist eines der beliebtesten Reiseziele, auch am Nürnberger Flughafen wurde die Türkei zu den beliebtesten Zielen im Jahr 2025 gekrönt.

Auswärtiges Amt warnt vor Reisen in Teile der Türkei

Trotz der Beliebtheit gilt in Teilen der Türkei eine Reisewarnung seitens des Auswärtigen Amtes. Betroffen ist dabei das Grenzgebiet der Türkei zu Irak und Syrien in den Provinzen Şanlıurfa, Mardin, Sırnak und Hakkâri. Vor nicht notwendigen Reisen in diese Gebiete rät das Amt ab.

In Teilen Syriens kommt es zu bewaffneten Konflikten, schreibt das Auswärtige Amt, daher gilt in diesem Fall eine Reisewarnung für das gesamte Land. „Die Deutsche Botschaft Damaskus ist für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen. In akuten Notfällen kann deutschen Staatsangehörigen in Syrien daher nur äußerst eingeschränkte konsularische Hilfe geleistet werden“, heißt es weiter. Im Irak gilt ebenfalls eine Teilreisewarnung.

Urlaub in der Türkei - das ist für Touristen wichtig

Lässt sich die Reise in die betroffenen Grenzgebiete nicht vermeiden, rät das Auswärtige Amt zu besonderer Vorsicht an belebten Orten und bei unvorhergesehenen Ereignissen. Größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden, selbst auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen. Vor einem Aufenthalt in der Nähe von Regierungs- und Militäreinrichtungen wird ebenfalls gewarnt.

Zudem sollten Touristen abgelegene Gegenden und wenig befahrene Landstraßen meiden. Wer sich in den betroffenen Gebieten befindet oder eine Reise dorthin plant, sollte sich auch laufend über die Sicherheitslage informieren.

Aber auch für die gesamte Türkei spricht das Auswärtige Amt bestimmte Verhaltenstipps aus.

So müsse in allen Teilen der Türkei grundsätzlich von einer terroristischen Gefährdung ausgegangen werden, heißt es auf der Seite des Amtes. Große Menschenmengen und Regierungs- und Militäreinrichtungen sollten also in der gesamten Türkei vermieden werden.

Festnahmen von deutschen Staatsangehörigen

Weiterhin gilt insbesondere für deutsche Staatsangehörige Vorsicht: Es kommt nach Angaben des Auswärtigen Amts weiterhin zu Fällen, in denen deutsche Staatsbürger willkürlich festgenommen, mit einer Ausreisesperre belegt oder an der Einreise in die Türkei gehindert werden. Betroffen sind teilweise auch Personen wegen längst zurückliegender Tatvorwürfe. Dies soll zudem selbst für Menschen gelten, die früher ohne Probleme ein- und ausreisen konnten.

Den Strafverfolgungsmaßnahmen liegt in vielen Fällen der Verdacht der Propaganda für, der Unterstützung von oder der Mitgliedschaft in einer in der Türkei als terroristisch eingestuften Organisation zugrunde - etwa der PKK oder der sogenannten „Gülen-Bewegung“. Nach Informationen des Auswärtigen Amts führen die türkischen Strafverfolgungsbehörden eine umfangreiche Liste von Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die auch ohne hinreichende Vorermittlungen in den Fokus von Ermittlungen geraten können.

„Aufgrund des weit gefassten Terrorismusbegriffs in der Türkei, der aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte rechtsstaatswidrig ist, können beispielsweise schon bloße Äußerungen, das Teilen, Kommentieren oder ‚Liken‘ von Beiträgen in sozialen Medien, die in Deutschland vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sind, für eine Strafverfolgung ausreichen“, betont das Amt. „Auch die Teilnahme an Demonstrationen in Deutschland, die Unterzeichnung von Petitionen an die Bundesregierung (z. B. die Petition ‚Initiative für ein unabhängiges Kurdistan‘ aus dem Jahr 2014) oder die Mitgliedschaft in einem in Deutschland legal eingetragenen Verein mit Bezug zu kurdischen Anliegen kann Anlass für Festnahmen, Ausreisesperren oder Einreiseverweigerungen sein – selbst wenn diese Aktivitäten Jahre zurückliegen.“

Weitere Informationen zu den Themen Festnahmen und Einreiseverweigerungen, der innenpolitischen Lage und der allgemeinen Sicherheit sind auf der Seite des Auswärtigen Amtes zu finden.