Nürnberg - Silvester rückt näher und der Feuerwerksverkauf startet bald. Doch nur wenige Tage im Jahr dürfen Supermärkte Raketen und Böller verkaufen. Wann in diesem Jahr der Verkauf startet.

Der Jahreswechsel steht vor der Tür, und für viele gehört ein buntes Feuerwerk traditionell dazu. In den wenigen Tagen zwischen Weihnachten und Silvester füllen sich die die Supermarkt-Regale wieder mit Böllern, Raketen und anderen Feuerwerkskörpern. Allerdings ist der Verkauf dieser pyrotechnischen Artikel gesetzlich streng geregelt. Supermärkte dürfen Feuerwerk nur an wenigen Tagen im Jahr verkaufen – und zwar ausschließlich in einem engen Zeitfenster kurz vor Silvester.

In Deutschland ist der Verkauf von Feuerwerksartikeln der Kategorie F2 – also klassisches Silvesterfeuerwerk – streng geregelt. Er findet ausschließlich an drei aufeinanderfolgenden Tagen vor Silvester statt. In der Regel - und so auch in diesem Jahr - beginnt der Feuerwerksverkauf also am 29. Dezember. Fällt dieser auf einen Sonntag, kann der Verkauf bereits am 28. Dezember beginnen. In diesem kurzen Zeitraum bis Silvester bieten Supermärkte, Discounter und Baumärkte eine große Auswahl an Raketen, Batterien und Knallern an.

Silvester 2025 und Neujahr 2026: Wann darf ich Feuerwerk kaufen - und wann darf ich es zünden?

Wichtig ist jedoch: Feuerwerk darf nur von Personen ab 18 Jahren gekauft werden. Nur kleine Feuerwerkskörper, etwa Knallerbsen oder Wunderkerzen, dürfen auch Jugendliche ab einem Alter von zwölf Jahren erwerben. Gezündet werden darf das Feuerwerk ausschließlich am 31. Dezember und 1. Januar, sofern die jeweilige Kommune keine zusätzlichen Einschränkungen erlässt. Wer außerhalb dieses Zeitrahmens Feuerwerk zündet, muss mit Bußgeldern bis 10.000 Euro, in schweren Fällen sogar 50.000 Euro, rechnen.

Erst kürzlich hat die Stadt Nürnberg die Regelungen für das Silvesterfeuerwerk verschärft. Große Teile der Altstadt gelten nun als Verbotszone. Dazu zählen unter anderem die Nürnberger Burg, der Jakobsplatz oder der Bereich rund um die Lorenzkirche. Dort darf an Silvester von 21 Uhr bis 2 Uhr an Neujahr kein Feuerwerk gezündet werden.