
In mindestens 29 bayerischen Städten mit mehr als 20.000 Einwohnern gibt es in diesem Jahr zum Jahreswechsel Verbotszonen für Feuerwerk. Das geht aus einer Umfrage des Bund Naturschutz (BN) unter den größten Städten im Freistaat hervor. Verbote gelten etwa innerhalb des mittleren Rings in München, in den Innenstädten von Nürnberg, Augsburg und Ingolstadt, in Teilen der Bamberger Altstadt, in der Fußgängerzone von Hof und in vielen Straßen und auf Plätzen in Würzburg.
Der BN hatte alle 76 Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern befragt, von denen 59 antworteten: 30 Städte erlauben demnach privates Feuerwerk im gesamten Stadtgebiet, zehn wollten keine Auskunft geben, und sieben meldeten sich nicht zurück.
Nach Angaben des BN-Vorsitzenden Martin Geilhufe stoßen Kommunen mit ihren Maßnahmen an rechtliche Grenzen. Punktuelle Verbote sind möglich, etwa in engen Altstädten oder in der Nähe von Krankenhäusern, flächendeckende Verbote sind jedoch kaum durchsetzbar.
Silvester und Neujahr 2026: Neue Regelungen für Feuerwerk in Nürnberg
Die Nürnberger Stadtverwaltung beispielsweise hat heuer für Silvester und Neujahr 2026 die Böllerverbotszone in der Stadt allerdings erweitert. So darf ab jetzt auch der Jakobsplatz und der Bereich „Hinter den Fleischbänken“ nicht mehr geböllert werden. Neben der Burg umfasst die Verbotszone außerdem den äußeren Bereich vor der Festung mit der Vestnertorbrücke, Stadt- und Landfreiung, Platz an der Kaiserstallung, Ölberg, Burgstraße ab Schildgasse und die Straße Am Ölberg.
Immer wieder war es in Nürnberg während der Silvesterfeier im vergangenen Jahr zu gefährlichen Zwischenfällen gekommen. Doch nicht nur für Menschen können geworfene Böller und gezündete Raketen gefährlich werden: Der Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) weist auf die Gefahren von Feuerwerk für Wildtiere hin. Die lauten Knalle und Lichtblitze lösen bei Wildtieren Fluchtreaktionen aus, die viel Energie kosten und das Überleben beeinträchtigen können. LBV-Biologin Angelika Nelson fordert daher eine Beschränkung privater Silvesterfeuerwerke auf leise Kleinstfeuerwerke wie Knallerbsen, Wunderkerzen oder Bodenwirbel. Feuerwerke der Kategorie 2 und höher sollten nur auf zentralen Veranstaltungen von Städten und Gemeinden erlaubt sein.
Besonders Vögel reagieren empfindlich auf Feuerwerk. Sie fliegen in großer Höhe panisch davon und kehren nur langsam an ihre Schlafplätze zurück. Dabei können sie gegen Fenster oder andere Hindernisse prallen. Der LBV fordert deshalb Verbotszonen zum Schutz der Wildtiere, mindestens zwei Kilometer rund um Schutzgebiete und vier Kilometer um Kranich- und Gänseschlafplätze.
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