Fürth - Tritte ins Gesicht, gegen den Kopf und den Unterleib: So hat sich eine Frau in der Nacht zum Sonntag gegen Beamte gewehrt, als sie aus einem Club in Fürth geworfen werden sollte.

In der Nacht zum Sonntag (07. Dezember) ist eine 47-jährige Frau aus einem Club in Fürth geworfen worden. Wie das Polizeipräsidium Mittelfranken mitteilt, sei die Frau damit augenscheinlich nicht einverstanden gewesen und richtete ihre Wut gegen die hinzugerufenen Polizisten. Ein Beamter sei nach Tritten gegen den Kopf nicht mehr dienstfähig gewesen.

Nach Informationen der Polizei verständigte ein Türsteher der Diskothek in der Waldstraße gegen zwei Uhr in der Nacht die Polizei, da sich ein weiblicher Gast weigerte zu bezahlen.

Bei Eintreffen der Streife trafen die Beamten im Eingangsbereich auf eine 47-Jährige. Die Beamten forderten sie laut Bericht auf, nach Zahlung die Örtlichkeit zu verlassen. Nachdem sie dieser Aufforderung nicht nachgekommen war, erteilten ihr die Einsatzkräfte mehrfach nachdrücklich einen Platzverweis. Auch hier folgte ihrerseits offenbar, außer Beleidigungen in Richtung der Beamten, keinerlei Reaktion.

Ärger vor einer Disko in Fürth: Frau tritt Polizisten ins Gesicht

Daraufhin informierten die Polizisten sie über eine Ingewahrsamnahme und brachten die Frau zum Dienstfahrzeug. Hier sperrte und wehrte sie sich, sodass die Beamten unmittelbaren Zwang anwenden mussten. Sie brachten die 47-Jährige zu Boden und fesselten sie. Dabei verletzte sie sich an der Stirn. Die Beschuldigte soll währenddessen mehrfach in Richtung des Kopfes eines Beamten (27) getreten und ihn zweimal im Gesicht getroffen haben. Auch auf dem Weg in die Haftzelle setzte die Frau ihr Verhalten fort und soll dem Beamten in den Unterleib getreten haben.

Der Polizist erlitt durch die Tritte Schmerzen, beendete seinen Dienst und begab sich zur Untersuchung in ein Krankenhaus. Die 47-Jährige, bei welcher sich im Laufe der Widerstandshandlungen Nasenbluten einstellte, wurde ebenfalls vorsichtshalber ins Krankenhaus gebracht. Hier führten Ärzte zudem auf Anordnung der Staatsanwaltschaft eine Blutentnahme durch. Auch diese konnte lediglich unter Anwendung unmittelbaren Zwangs durchgeführt werden.

Nach Beendigung erforderlicher medizinischer Untersuchungen konnte die 47-Jährige entlassen werden, da sich ihre Aggressionen ausschließlich gegen die eingesetzten Polizeibeamten, nicht aber gegen andere Personen, wie beispielsweise das Klinikpersonal, gerichtet hatten. Gegen die Dame leiteten die Beamten Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung, Beleidigung, Tätlichen Angriffs auf und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ein.


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