
Der heute 34-Jährige wird von der Generalstaatsanwaltschaft beschuldigt, via der App Snapchat in sechs Fällen von minderjährigen Mädchen mittels Drohung unter anderem sexuelle Handlungen gefordert und mehrfach jugendpornografische Inhalte erstellt zu haben. Außerdem soll der Angeklagte Mädchen aufgefordert haben, ihren eigenen Kot zu essen und Urin zu trinken. Einige der Opfer waren zum Tatzeitpunkt erst 10 Jahre alt.
Der Beschuldigte soll laut Anklageschrift 2023 über einen längeren Zeitraum unter verschiedenen Pseudonymen über die App Snapchat Kontakt zu ihm unbekannten Mädchen und Frauen aufgenommen haben. Snapchat ist eine kostenlose App, in der Fotos und andere Medien versendet werden können, die dem anderen nur für einen beliebig festlegbaren Zeitraum von wenigen Sekunden angezeigt werden. Über die App kann jeder App-Nutzer kontaktiert werden.
Der Angeschuldigte soll sich laut Anklageschrift zu Beginn der Snapchat-Konversationen meist als jugendliches Mädchen ausgegeben haben. Durch diesen Auftritt soll er versucht haben, Vertrauen aufzubauen, um seine Opfer zum Erstellen und Versenden sexuell aufreizender Bilder zu bringen. In allen Fällen soll der Angeklagte über die Minderjährigkeit seiner Chat-Partnerinnen Bescheid gewusst und konkrete Vorgaben zu Kleidung und Posen gemacht haben.
Angeschuldigter soll seine Opfer unter Druck gesetzt haben
Um seinen Willen durchzusetzen, soll der Beschuldigte seine Chat-Partnerinnen unter Druck gesetzt haben, indem er beispielsweise damit drohte, sie wegen bereits gesendeter Bilder und Videos bei der Polizei anzuzeigen oder diese zu veröffentlichen. In vielen Fällen sollen die Geschädigten im Anschluss den Wünschen des Angeschuldigten nachgekommen sein. Er soll unter anderem zu verschiedenen sexuellen Handlungen und Selbstverletzungen im Intimbereich aufgefordert haben. In mehreren Fällen soll der Angeschuldigte Videodateien mittels Screenrecording erstellt haben, um diese dauerhaft abzuspeichern.
Zudem soll der Angeschuldigte mit einer damals 17-Jährigen eine sexuelle Beziehung geführt und mit dieser gegen ihren Willen Analverkehr gehabt haben.
Die Taten sollen laut Anklageschrift als Vergewaltigung in sieben tatmehrheitlichen Fällen strafbar sein. Außerdem ist der Angeschuldigte wegen Missbrauch, Vergewaltigung und versuchter Nötigung von Mädchen angeklagt. Für den Prozess sind vier Verhandlungstage angesetzt.