Ansbach/Erlangen - Zwei Wochen lang war der Ansbacher Amokläufer im Spätsommer 2025 auf der Flucht. Nachdem die Beamten ihn in Kolumbien festnehmen konnten, erfolgte die Überstellung - sie kostete mehr als hunderttausend Euro.

2009 erschütterte ein unfassbares Verbrechen das mittelfränkische Ansbach: Am 17. September stürmte ein 18-Jähriger das Carolinum-Gymnasium - bewaffnet mit Axt, Messer und Brandsätzen. Zehn Menschen wurden lebensgefährlich verletzt. Ein Jahr später wurde der damals noch Jugendliche wegen versuchten Mordes in 47 Fällen verurteilt.

Danach wurde es lange still um den Fall. Bis der mittlerweile 34-Jährige erneut für Schlagzeilen sorgte: Am 16. August 2025 erhielt er einen unbegleiteten Ausgang - und kehrte nicht in die forensische Psychiatrie Erlangen zurück.

Es begann eine Verfolgungsjagd, die nicht nur durch den gesamten Freistaat, sondern bis nach Südamerika führte. Zwei Wochen nach seiner Flucht wurde der 34-Jährige schließlich in Kolumbien gefasst. Der Mann befindet sich inzwischen wieder in der geschlossenen Abteilung der forensischen Psychiatrie Erlangen.

Heimgebracht wurde er per Sonderflug. Wie der Bayerische Rundfunk (BR) berichtet, kostete dieser fast 195.000 Euro. Gegenüber dem Medienhaus bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Jonas Heinzlmeier, dass es sich dabei um die Kosten für einen Sonderflug handelt. Grund dafür sei, dass ein regulärer Linienflug mit dem aus der Psychiatrie entflohenen Mann nicht möglich gewesen wäre.

Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, nimmt die Fluggesellschaft, die die Strecke im Direktflug anbietet, nur Passagiere mit, die ihre Reise freiwillig antreten und nicht gefesselt sind. Aus diesem Grund musste eine Sondermaschine für den Verurteilten starten.

Aktuell trägt die Staatsanwaltschaft Ansbach die Kosten in Höhe von 195.000 Euro - und damit der Freistaat Bayern. Die Behörde prüft jedoch, ob sie beim 34-Jährigen eine Rückerstattung geltend machen kann. „Ob der Anspruch dann tatsächlich vollstreckt werden kann, hängt von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Untergebrachten ab“, sagt Jonas Heinzlmeier gegenüber dem BR.

Wie es jetzt weitergeht

Die Flucht des Ansbacher Amokläufers warf Fragen auf. Denn der Mann hätte zu diesem Zeitpunkt ohnehin bald mehr Freiheiten genießen können: „Wenn alles komplikationslos gelaufen wäre, wäre ein Entlasszeitraum innerhalb von zwei Jahren nach meiner Überzeugung realistisch gewesen. Das hätte das Probewohnen allerdings schon beinhaltet – heißt, er wäre zwar formal noch in der Maßregel gewesen, tatsächlich hätte er aber schon zu Hause gewohnt“, sagte der Anwalt des Mannes, David Mühlberger, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

Ein neuer Prozess erwartet den 34-Jährigen jedoch nicht. Mit seiner Flucht hat er letztlich nur gegen die Hausordnung verstoßen - strafrechtlich ist die Tat nicht relevant. Die zuständige Staatsanwaltschaft erklärte allerdings, dass der Mann damit rechnen muss, dass bisherige Lockerungen zurückgenommen werden und eine neue Risikobewertung erfolgt.