
Mehrere Wochen war der verurteilte 34-Jährige verschwunden: Er kam am 16. August 2025 bei einem genehmigten unbegleiteten Ausgang nicht in die forensische Psychiatrie Erlangen zurück. Jetzt konnte der verurteilte Straftäter nach intensiver Fahndung festgenommen und nach Deutschland zurückgebracht werden. Dabei war er laut Informationen des Bayerischen Justizministeriums bis nach Kolumbien gekommen.
Innen- und Justizminister zufrieden
Die bayerischen Ermittlungsbehörden (die Kriminalpolizei Erlangen, Zielfahnder des Landeskriminalamts sowie die Staatsanwaltschaften Nürnberg und Ansbach) hätten eng zusammen gearbeitet und einen internationalen Haftbefehl erwirkt, heißt es in einer Pressemitteilung aus dem Bayerischen Justizministerium vom Sonntag. Mit Unterstützung des Bundeskriminalamts und der kolumbianischen Polizei sei die Festnahme knapp zwei Wochen später gelungen. Der Mann befindet sich nun wieder in der geschlossenen Abteilung der forensischen Psychiatrie Erlangen.
Zunächst keine Anhaltspunkte
Dabei gab es zunächst keine Anhaltspunkte für den Aufenthaltsort des 34-Jährigen: In den Tagen nach dem Verschwinden des Mannes sei die Polizei deshalb auch auf mehrere Geschädigte zugegangen, sagte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Mittelfranken. Ihnen wurden Hilfsangebote gemacht und auch Ansprechpartner vermittelt.
Dann führte die Spur nach München. Direkt nach der Flucht hatte die Staatsanwaltschaft bestätigt, dass es einen Kontakt in die bayerische Landeshauptstadt gebe, der überprüft werde. Während seiner Unterbringung hat er laut Staatsanwaltschaft eine Frau über das Internet kennengelernt. Ob hier ein Zusammenhang vorliegt, war zunächst nicht bekannt. Auch, wie der Mann bis nach Kolumbien kam, ist eine Frage, die noch offen bleibt.
Der Mann durfte bereits seit Beginn des Jahres regelmäßig die Forensische Psychiatrie zu Tagesausgängen verlassen. Seinem Anwalt David Mühlberger zufolge hatte er Fortschritte in der Therapie gemacht. „Er hatte zuletzt 30-stündigen Ausgang pro Woche, da hätte er, wenn es seine Absicht gewesen wäre, die ganze Zeit Straftaten begehen können“, so Mühlberger. Wegen seiner Flucht muss er nun mit der Rücknahme sämtlicher Lockerungen rechnen.
Er wäre vielleicht bald freigekommen
Warum der Mann geflohen ist, wirft Fragen auf. Denn er hätte möglicherweise ohnehin bald mehr Freiheiten genießen können: „Wenn alles komplikationslos gelaufen wäre, wäre ein Entlasszeitraum innerhalb von zwei Jahren nach meiner Überzeugung realistisch gewesen. Das hätte das Probewohnen allerdings schon beinhaltet, heißt, er wäre zwar formal noch in der Maßregel gewesen, tatsächlich hätte er allerdings schon zuhause gewohnt“, sagte Mühlberger.
Amoktat im Jahr 2009
Am 17. September 2009 hat der damals 18-Jährige einen Amoklauf an einem Ansbacher Gymnasium verübt. Mit einem Beil, zwei Messern und drei Molotowcocktails ist er damals in das Schulgebäude gekommen. Zehn Personen - neun Mitschüler und ein Lehrer - wurden durch den Amoklauf zum Teil auch lebensgefährlich verletzt. Gestorben ist niemand.
Der Verurteilte hat Molotowcocktails in ein Klassenzimmer geworfen. Als Schüler und Schülerinnen daraufhin aus dem Raum geflohen sind, schlug er mit dem Beil auf sie ein. Ein Mädchen erlitt ein offenes Schädel-Hirn-Trauma, ein weiteres schwere Verbrennungen, acht Schüler wurden leicht verletzt. Der Täter bedrohte in einer Toilette auch Polizisten. Die Beamten schossen dreimal auf Arm, Bein und Bauch.
2010 war er wegen versuchten Mordes in 47 Fällen zu neun Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Zudem wurde die Unterbringung in einer Psychiatrie für unbestimmte Zeit angeordnet.
Wie es jetzt weitergeht
Ein neuer Prozess erwartet den 34-Jährigen nicht. „Das, was er jetzt getan hat, stellt letzten Endes einen Verstoß gegen die Hausordnung dar, das ist strafrechtlich nicht relevant“, erklärt sein Anwalt. Früheren Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge muss der Mann aber damit rechnen, dass alle Lockerungsmaßnahmen zurückgenommen werden. Es werde eine neue Risikobewertung vorgenommen. Das Klinikum wollte sich zunächst auf Anfrage nicht äußern.
Dieser Artikel wurde am 7. September 2025 um 15.44 Uhr aktualisiert.
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