
Das Hauptzollamt Nürnberg warnt in einer aktuellen Mitteilung vor finanziellen Überraschungen bei Geschenken und Online-Schnäppchen aus dem Ausland. Gerade rund um Black Friday und Weihnachten steigt das Paketaufkommen deutlich an, und viele Käuferinnen und Käufer unterschätzen Einfuhrabgaben und Zollvorgaben.
Bei Bestellungen aus Nicht-EU-Staaten bis zu einem Warenwert von 150 Euro fällt laut der Zoll-Mitteilung eine Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) von 19 % an, bei bestimmten Produkten, wie z. B. Büchern oder Lebensmitteln, nur 7 %. Liegt der Bestellwert über 150 Euro, kommen zusätzlich zum EUSt auch warenabhängiger Zoll und gegebenenfalls Verbrauchsteuern hinzu, etwa bei alkoholischen Getränken oder Kaffee. Geschenke von Privatperson zu Privatperson, also unentgeltliche Sendungen, sind nur bis 45 Euro abgabenfrei, sofern es sich nicht um verbotene oder mengenbeschränkte Waren handelt.
Spezielle Risiken bei bestimmten Waren
Zollrechtliche Fallen lauern laut Mitteilung des Zolls besonders bei bestimmten Produktgruppen:
- Tabakwaren: Sendungen mit Zigaretten, Rauchtabak, E-Zigaretten oder Liquids ohne gültige deutsche Steuerzeichen werden vom Zoll beschlagnahmt.
- Gefälschte Markenware: Produkte, die „verlockend günstig“ erscheinen, könnten Fälschungen sein. In solchen Fällen drohen Beschlagnahmungen und der Kaufpreis wird oft nicht erstattet.
- Produktsicherheit: Besonders bei Spielzeug, Elektronik, Kosmetik oder Medizinprodukten sollte auf CE-Kennzeichen und korrekte Warnhinweise geachtet werden, um gesundheitliche Risiken zu vermeiden. Bei fehlenden Kennzeichnungen kann die Ware abgelehnt oder vernichtet werden.
Praktische Tipps
Wer sich unsicher ist oder besondere Informationen sucht, kann auf der Website des Zolls fündig werden. Zudem gibt es dort einen „Abgaberechner“, mit dem sich schon im Vorfeld grob berechnen lässt, welche Ausgaben auf einen zukommen.