Nürnberg - Frust bei Reisenden: Corendon streicht Ägypten-Flüge ab Nürnberg. Der Urlaub einer Nürnberger Familie fällt damit ins Wasser. Erstattung: unklar.

Eigentlich wollte er mit seiner Familie zehn Tage in den Urlaub fliegen. Das schildert ein Leser in seiner E-Mail an unsere Redaktion. Zehn Tage im Taucherparadies Sharm el-Sheikh, Hinflug an einem Dienstag und Rückflug an einem Freitag, Mitte Februar. So hatte es die Familie gebucht.

Das günstige Angebot dazu lieferte die türkische Billigfluggesellschaft Corendon Airlines, die erst vor wenigen Tagen ankündigte, ihr Angebot in Nürnberg aufzustocken - und das in einer Zeit, in der andere Fluggesellschaften ihr Angebot reduzieren. Sogar ein zweites Flugzeug stationiert die Airline in Nürnberg. Eine wirtschaftlich riskante Entscheidung. Zwei Flüge wöchentlich von Nürnberg nach Ägypten und zurück, so lautete das Angebot, als die Familie ihren Urlaub bucht.

Doch dann erhält die Familie die schlechten Nachrichten: Der Hinflug wurde gestrichen. Auf der Webseite der Fluggesellschaft finden sich nur noch halb so viele Flüge wie zuvor. Statt zweimal wöchentlich wie angekündigt fliegt Corendon nur noch einmal wöchentlich.

Hat Corendon Airlines ihr Angebot in Nürnberg wieder zurückgefahren? Sprecher verweist auf geringe Nachfrage

Hat die Airline ihr Angebot wieder reduziert? Ein Sprecher der Airline erklärt auf Nachfrage unserer Redaktion, man verdünne das Angebot im Januar und Februar traditionell aufgrund der geringen Nachfrage, weiterhin passe man den Flugplan geopolitischen Entwicklungen an: „Weil Sharm el-Sheik lange Zeit im deutschen Markt nicht richtig vermarktet wurde, brauchen wir noch Zeit, um die Destination bekanntzumachen.“ Offen bleibt, warum der Flug dann überhaupt buchbar war.

Nachdem der Hinflug gestrichen wurde, möchte die Familie den gesamten Urlaub stornieren. Bei der Unterkunft: kein Problem. Doch Corendon weigere sich, den Rückflug zu erstatten. Die Argumentation: Der finde ja regulär statt. Ebenfalls beklagt der Leser den Kundenservice - dort sei er von „A nach B“ geschickt worden, an andere Stelle verwiesen worden, habe immer wieder verschiedene Formulare ausfüllen müssen.

Der Corendon-Sprecher entgegnet: Die Erstattung sei „abhängig vom Buchungskanal“. Die Kunden sollen sich an den Reiseveranstalter wenden, über den sie die Reise gebucht haben.

„Flüge, die sich nicht rechnen, wieder einzustellen, finde ich völlig nachvollziehbar. In Kombination mit eingestellten Flügen gebuchte Flüge dann aber nicht zu erstatten, weil angeblich unterschiedliche Buchungsnummmern vorliegen und aus EINEM Urlaub verschiedene Vorgänge machen zu wollen, hingegen schon stark fragwürdig“, schreibt uns der Familienvater.