
Schon auf dem Heimweg die Heizung einschalten, Rollläden hoch- oder herunterfahren und die Lieblingsshow auf dem Fernseher anmachen, aus dem Büro heraus den Saugroboter anschmeißen oder im Urlaub kontrollieren, ob daheim alles in Ordnung ist? Smart-Home-Geräte erlauben es Menschen, zahlreiche Aufgaben per Knopfdruck beispielsweise über das Handy zu erledigen. Smart-Home-Thermostate oder Glühbirnen sollen zudem Heiz- und Stromkosten sparen.
Doch wer im Hinblick auf die Nebenkostenabrechnungen mit dem Gedanken spielt, sich ein Smart-Home-System einzubauen, sollte dabei seinen Vermieter nicht vergessen. Denn in einigen Fällen hat dieser bei dem Einbau eines Smart-Home-Systems ein Mitspracherecht. Welche Fälle das betrifft und worauf Mieter achten müssen, wenn sie Smart Home in ihren Alltag einbinden wollen, fassen wir hier zusammen.
Smart Home in der Mietwohnung: Nur mit Einschränkungen erlaubt
Grundsätzlich darf ein Mieter seiner Wohnung so gestalten, wie er möchte, das bestätigt auch der Mieterschutz-Club MieterEngel auf seiner Website. Für bauliche Veränderungen ist die Erlaubnis des Vermieters jedoch erforderlich. Kurz gesagt: Wenn ein Mieter also etwas verändern will, das nicht ohne Rückstände wieder entfernt werden kann oder fest mit dem Gebäude verbunden ist, braucht er die Zustimmung seines Vermieters.
Wenn der Mieter auszieht, muss er die Wohnung in ihrem Ursprungszustand verlassen. Nutzt er also Smart-Home-Geräte, die sich einfach wieder entfernen lassen, sollte das grundsätzlich kein Problem sein. Müssen für diese Geräte jedoch größere Veränderungen in der Wohnung oder am Haus selbst vorgenommen werden, ist das laut Netzwelt nicht ohne Weiteres erlaubt.
Smarter Thermostat und Glühbirne: Diese Veränderungen sind in der Mietwohnung erlaubt
Kann ein smartes Gerät einfach in eine Steckdose gesteckt, aufgestellt oder aufgehängt werden, ist es in den meisten Fällen unproblematisch. Genauso wie bei Fotorahmen, Fernsehern oder Regalen können Mieter auch für diese Geräte Löcher in die Wand bohren. Eine "exzessive Anzahl oder Bohrungen in Fliesen" könnten laut der Kanzlei Kotz jedoch kritisch werden. Laut Netzwelt seien somit folgende smarte Geräte in Mietwohnungen erlaubt:
Heizkosten sind ein großes, teures und daher unangenehmes Thema. Neben zahlreichen Tipps, wie man richtig heizt und sich sonst im Herbst und Winter warm hält, greifen manche Menschen zusätzlich gerne zu einem smarten Thermostat. Und obwohl man für die Montage erst das alte Gerät vom Heizkörper entfernen muss, sind diese smarten Geräte laut Experten auch in Mietwohnungen erlaubt. Mieter sollten die alten Thermostate jedoch aufbewahren. Beim Auszug sollten diese dann wieder an die Heizung montiert werden, die smarten Geräte können Mieter in ihre neue Wohnung mitnehmen.
Smarte Lampen können größtenteils in vorhandene Lampenfassungen ein- oder ausgedreht werden und per Bluetooth oder WLAN gesteuert werden. Beim Auszug können Mieter sie also problemlos wieder ausdrehen und in die neue Wohnung mitnehmen.
Auch smarte Steckdosen sind grundsätzlich erlaubt, solange es sich um Geräte handelt, die in bereits bestehende Steckdosen gesteckt werden.
Smarte Lautsprecher sind besonders beim Einsatz der oben aufgeführten Geräte hilfreich und helfen, diese zu steuern. Auch dafür ist keine explizite Einwilligung des Vermieters notwendig.
Smarte Videoüberwachung: Welche Geräte in der Mietwohnung verboten sind
Es gibt aber auch Geräte, die zwar spurlos entfern werden können, jedoch trotzdem nicht in Mietwohnungen erlaubt sind. Zu solchen Geräten zählen smarte Videoüberwachungskameras. Hierbei handelt es sich nämlich um eine Grauzone. Befindet sich eine solche Kamera in der Wohnung und filmt lediglich das, das in der Wohnung passiert, ist sie theoretisch erlaubt. Wichtig ist dabei, dass die Kamera nicht das Treppenhaus, die Fenster oder den Außenbereich vor dem Haus und somit Nachbarn filmt. Laut Netzwelt müsste man zudem alle im Haus lebenden Menschen und Gäste bezüglich der Überwachungskamera informieren.
Überwachungskameras, die draußen platziert werden oder auch smarte Video-Türklingeln sind daher in Mietwohnungen verboten. Da sie den Außenbereich vor dem Haus filmen, verstoßen sie laut Netzwelt gegen die Persönlichkeitsrechte anderer Personen, die in dem Haus leben.
Auch smarte Türschlösser könnten beim Einsatz in einer Mietwohnung problematisch werden. Da dafür zunächst das alte Schloss entfernt werden muss, könnte es sein, dass entweder die Tür oder das alte Schloss selbst beschädigt werden. In diesem Fall müsste der Mieter die Kosten für ein neues Schloss oder eine neue Tür übernehmen.
Weitere smarte Geräte, wie beispielsweise Rollladensteuerung oder eingebaute Wandschalter verstoßen zwar nicht gegen Persönlichkeitsrechte anderer, sollten aber dennoch nicht ohne Erlaubnis des Vermieters eingesetzt werden, da hierfür meist größere Eingriffe in der Wohnung vorgenommen werden müssen.
Wer sich nicht an die Regeln hält und ohne Erlaubnis beispielsweise die Wände einreist, um Kabel zu verlegen, beschädigt das Mietobjekt. Der Mieter muss dann womöglich auf eigene Kosten den Ursprungszustand der Wohnung herstellen oder einen Schadensersatz begleichen. Wenn der Mieter während der Montage in die Bausubstanz eingreift, kann der Vermieter sogar das Mietverhältnis kündigen. Ebenfalls wichtig: Entstehen durch das Einbauen der smarten Geräte Schäden, wie beispielsweise ein Wasserschaden durch ein falsch montierten Thermostat, muss der Mieter die dabei entstandenen Kosten selber tragen.
Muss das smarte Gerät also nicht in eine Wand oder außen am Haus montiert werden und entstehen bei der Montage keine Veränderungen an der Wohnung, die nicht mehr rückgängig gemacht werden, braucht der Mieter sich keine Gedanken zu machen. Beim Austausch alter Thermostate oder anderer Geräte sollten diese aber aufgehoben und beim Auszug wieder montiert werden.
Handelt es sich aber um größere Veränderungen oder ist sich der Mieter unsicher, lohnt sich im Zweifelsfall eine Nachfrage beim Vermieter.