
Personen, die der ein oder anderen Influencerin auf Social Media folgen, die haben von dieser Marke vermutlich schon einmal gehört: „Les Lunes“. Jetzt muss das Unternehmen verkünden, dass es ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beim zuständigen Amtsgericht in Charlottenburg (Berlin) einleiten musste.
Wie das Portal Der Indat am 31. Oktober stellvertretend erklärt, hätten vor allem die „verschiedenen Krisen der vergangenen Jahre […] die gesamte Branche zunehmend unter Druck gesetzt.“ Dazu gehört auch das zurückhaltende Konsumverhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Grund hierfür ist die kontinuierlich angespannte gesamtwirtschaftliche Lage.
Durch die Entscheidung einer Eigenverwaltung wolle das Unternehmen die „aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen […] bewältigen und sich für die Zukunft stabil“ aufstellen, heißt es in der Mitteilung weiter. Hierfür wurde demnach auch ein erfahrender Restrukturierungsexperte in die Geschäftsführung berufen. In den kommenden Wochen und Monaten sollen nun mit allen wesentlichen Beteiligten Gespräche aufgenommen „und auf dieser Grundlage alle zur Verfügung stehenden Sanierungsoptionen“ geprüft werden.
Laut des Geschäftsführers Alexander Dietel könnte die Eigenverwaltung dem Unternehmen die Möglichkeit für einen Neustart geben.
Für Kundinnen und Kunden soll sich erstmal nichts ändern
Während der Entwicklungen solle der Geschäftsbetrieb weiterlaufen, Bestellungen online abgegeben und Rabattcodes eingelöst werden können. Für die 36 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird anstelle ihrer Löhne und Gehälter für einen Zeitraum von drei Monaten Insolvenzgeld der Agentur für Arbeit ausgezahlt.
Schlechte Stimmung auf Social Media - wird hier klar kommuniziert?
Allerdings sieht es anders aus für Influencerinnen, wie mehrere Medien berichten und wie auch auf Social Media deutlich zu merken ist. Unter einem von Freitag geposteten Video zu einem Rezept des Unternehmens postete beispielsweise die Influencerin Milena Reszka: „Wie wäre es mit einem angemessenen Statement, anstatt ein Rezept zu posten, really?!“ Eine weitere Influencerin kommentierte: „Ihr schuldet uns allen Geld!! Zahlt mal eure Rechnungen“. Laut t-online soll sich auch die Influencerin Angelina Pannek öffentlich dazu geäußert haben, „dass Zahlungen für ihre Kooperation mit dem Unternehmen seit Monaten ausstehen“.
Klar ist: Das Unternehmen habe eine Stellungnahme gegenüber seinen Partnern von Social Media wohl bereits per E-Mail zukommen lassen. Auch das bestätigen größere Profile unter dem Beitrag auf dem Profil von „Les Lunes“. Dennoch: Die Mitteilung erfolgte erst Ende Oktober, schon zuvor sollen der SWP zufolge zahlreiche Creatorinnen rechtliche Schritte nach Nicht-Zahlung eingereicht haben.
Unternehmen äußert sich zu den Vorwürfen
Auch werfen einige Userinnen und User dem Unternehmen vor, kritische Kommentare auf Social Media zu verbergen oder zu löschen. Dies kann Thomas Feldmann, Kommunikationsberater in dem Fall, auf Anfrage unserer Redaktion nicht gesichert beantworten. Demnach führe das Restrukturierungsteam erst seit Kurzem die Verantwortung - erst, seit das Verfahren eröffnet wurde. Ob das „Les Lunes“ in der Vergangenheit so vorgegangen ist, könne man nicht beurteilen.
Nicht-Zahlungen können bestätigt werden
Was Feldmann aber bestätigen kann, ist, dass die wirtschaftliche Situation in den vergangenen Monaten herausfordernd war. Die führte wohl dazu, dass „sicherlich nicht immer so professionell und reibungslos auf Nachrichten geantwortet wurde, wie es zu erwarten gewesen wäre“. Diese Art der Kommunikation bedauere man sehr.
Auch, dass Rechnungen aufgrund der beschriebenen Situation nicht bezahlt wurden, bestätigt Feldmann. Aufgrund des Verfahrens seien nun „verschiedene rechtliche Besonderheiten zu beachten“, aufgrund derer sei es „leider nicht mehr möglich, offene Forderungen zu begleichen, die vor dem gerichtlichen Beschluss vom 30. Oktober 2025 entstanden sind.“ Davon betroffen sind vor allem Gläubiger, darunter Lieferanten, Vermieter und Dienstleister, erklärt Feldmann. Klar ist von Seiten des Unternehmens aber, dass diese Situation allen Partnern gegenüber kommuniziert wurde.
Wie geht es nun weiter?
Fraglich bleibt für viele Partnerinnen und Partner, wie sie an noch offen stehende Forderungen gelangen können. Dies sei nur möglich, wenn diese „ausschließlich beim gerichtlich bestellten Sachverwalter angemeldet werden, sobald das Verfahren - voraussichtlich in drei Monaten - eröffnet wird.“
